Energiepreis-Protest > BHAG - Bad Honnef AG
Gaspreis Ölpreisbindung rechtsmäßig????
userD0010:
Wo kein Kläger, da kein Richter !
userD0010:
Danke für den Link.
Werde die darin enthaltenen Sachverhalte einmal so zusammenstellen, dass sie auch für die Wettbewerbskommissarin in Brüssel von Interesse werden.
Ich hege immer noch die Hoffnung, dass sich möglichst Viele einmal so mit der Thematik beschäften, dass sie die regulierungswütige EU mit Anträgen bombardieren. Diese Anträge sollten wir alle aber nur an die Wettbewerbskommissarin einsenden.
Unsere deutschen Vertreter in Brüssel haben ja bekanntlich viel Wichtigeres zu tun (Sahra Wagenknecht muss Hummer speisen, Verheugen in Litauen lustwandeln usw.usw.).
sickness:
nunja, das ist ja alles sehr aufschlussreich, aber leider beantwortet es meine fragen nicht. kann ich das musterschreiben verwenden? ist die ölpreiskopplung rechtens? kann ich mich gegen die erneute erhöhung wehren?
userD0010:
Sickness:
In verschiedenen Beiträgen wurden die meisten Fragen und Probleme bereits behandelt.
Um es aber abzukürzen und die weitere Suche zu sparen, hier meine persönl. Auffassung dazu:
1. Es gibt Bedenken mehrerer Gerichte hinsichtlich der Bindung des Erdgaspreises an die Ölpreisentwicklung, zuletzt noch artikuliert durch das LG Hannover am 21.01.2008 mit Az: 21 O 89/06.
2. So lange diese preistreibende Bindung nicht verboten wird, hilft das sog. Abwatschen nicht, sondern schürt nur Aggressionen beim Versorger. Man muss die Sache so hinnehmen, auch wenn diese Ölpreisbindung zumindest hinsichtlich der Umrechnung des Barrels auf Dollarbasis auf den Barrel per Euro und den drastischen Kursverfall des Dollars eigentlich jegliche Diskussion über Preissteigerungen beim Öl obsolet erscheinen lassen.
3. Allein der Unbilligkeitseinwand ist doch die derzeit gängigste Praxis, wie auch in dem zitierten Musterschreiben ausführlich dargelegt.
Das allein spricht für sich und sollte weiterhelfen.
Auch ich habe den Unbilligkeitseinwand Jahr für Jahr wiederholt und meinen Versorger freundlich darauf hingewiesen, dass ich nur den billigen Preis zu zahlen bereit bin und berechnete Erhöhungen jeweils gekürzt habe.
Auf der Basis des für mich geltenden billigen Energiepreises ermittele ich Jahr für Jahr unter Berücksichtigung des bei mir zu erwartenden Verbrauchs den zu zahlenden Abschlag, den ich dann pünktlich an den Energielieferanten überweise.
berghaus:
In einer Nachrichtensendung vor etwa drei Tagen (ARD?) wurde über eine Gaspreiserhöhung berichtet und von der Sprecherin die Gas-Ölpreiskoppelung beiläufig als Fakt dargestellt.
Vielleicht hat jemand Ahnung, wie man eine solche Sendung findet. Dann könnte man die Redaktion mal fragen, woher die Information stammt oder wo das steht.
berghaus
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