@Wasserwaage
Dass die Gasbezugspreise der Ruhrgas an Heizölnotierungen gekoppelt sein sollen, ist stark zu bezweifeln. Würde ja auch gar keinen Sinn machen. Schließlich weiß man nicht, wo und wozu das Gas am Ende der Lieferkette Verwendung finden wird, ob als Brennstoff in einem Kraftwerk oder als Grundstoff in der chemischen Industrie.
Was Gasprom dazu sagt.Russlands Nachbarn zahlen gegenwärtig 40 bis 70 Prozent des europäischen Durchschnittspreises. Diese Preise werden nicht vom Gasmonopolisten Gasprom, sondern vom Markt vorgegeben. Der Preis für die europäischen Staaten wird nach der so genannten europäischen Formel errechnet, die allein von den Ölnotierungen und von der Preisentwicklung an der Rotterdamer Börse abhängt.
An der Rotterdamer Börse finden sich nur Rohölnotierungen, jedenfalls keine deutschen Heizölnotierungen.
Schließlich ist der Gasprom auch völlig egal, ob das durch Ruhrgas zum Einheitspreis, regelmäßig als Bandlieferung bezogene Gas an Kraftwerke, Stadtwerke geliefert wird, an weitere Gashändler geht oder an einer Gasbörse gehandelt wird.
Es gibt auch Importverträge, in denen der Gaspreis an Gas- Spotmarktpreise gebunden ist, in denen
keine Ölpreisbindung vorgesehen ist. Entsprechende Kopien solcher Vereinbarungen wurden bereits bei deutschen Gerichten vorgelegt.
Wenn man auf einem Markt Äpfel kauft, hängt der Preis auch nicht davon ab, ob man sie geschält oder ungeschält verspeisen will, ob sie auf einem Kuchen landen oder als Apfelschnitte, Apfelmus oder Marmelade eingekocht werden sollen.... Der Marktpreis einer Ware kann deshalb nicht von der beabsichtigten Verwendung abhängen.