Hallo Walter3
ich meine Sie haben doch die Antwort schon mit Ihrem Thread am 7.4.05 gegeben.
Gesamtbetrag errechnen aus dem Vorjahresverbrauch mit den alten Preisen, dividiert durch 12, ergibt die monatlichen Abschläge. Ich würde da auch nur die ca. 42.000kwh zu grunde legen und nicht die geforderten von 51.000 kwh.
Alles andere läuft dann automatisch.
Wenn so nicht nach Wunsch abgebucht wird, Einzugsermächtigung zurückfordern, per Dauerauftrag überweisen und sonst ruhig mahnen lassen.
Bei mir kommen immerhin für zwei Liegenschaften pro Moant 2 x 3,50 € Mahngebühren auf die Differenzsumme meines Abschlages zu deren geforderten Abschlag drauf !!!
Demnächst wird sich die Differenzsumme drastisch pro Monat noch erhöhen, wenn ich nochmals je 50 € zusätzlich einbehalte, weil die SW einfach nicht in der Lage sind oder auch nicht wollen en detail von 1992 per § 19.1 und § 19.2 des Vertrages die Preisgleitformel anzuwenden um mir den Nachweis zu bringen !!
Ferner kürze ich nochmals um je 5 € weil Sie mir ihren Anspruch aus dem EEG und KWKG-Gesetz bei Strom nicht nachweisen können oder wollen (im EEG steht nur was drin zwischen Energieerzeuger und Netzbetreiber!).