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Autor Thema: NEUES VON DER AVACON, Helmstedt  (Gelesen 14762 mal)

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Offline walter3

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NEUES VON DER AVACON, Helmstedt
« Antwort #15 am: 29. Juni 2005, 19:58:00 »
hallo,

warte noch auf reaktion aus dem forum auf meine frage nach der erhöhung der abschlagszahlungen - siehe oben - also trotz zugrundelegeung der preiserhöhungen
kommen immer noch knapp 20 % mehr raus - umgerechnet auf die kwhs - als der
vorjahresverbrauch.

trotz der hitze: wie ist das juristisch zu werten ???? kann ich die abschlagszahlungen nach
in verzug setzung des evus sprich avacon entsprechend kürzen ???

danke in voraus,

m f G   Georg Walter

Offline RR-E-ft

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NEUES VON DER AVACON, Helmstedt
« Antwort #16 am: 29. Juni 2005, 20:11:12 »
@walter3

Wer ist denn da so ungeduldig?

Sie müssen die Abschläge selbst errechnen, die sich aus dem Vorjahresverbrauch und den alten Preisen ggf. zzgl. Sicherheitsaufschlag ergeben.

Sind diese Äbschläge geringer als die geforderten, müssen Sie sogar kürzen, da es sonst zwangsläufig zu Überzahlungen kommt.


\"Blättern\" Sie mal im Forum ganz weit zurück.

Das Thema hatten wir ungefähr im Oktober/ November 2004.

Außerdem \"Fragen und Antworten\" auf der Seite lesen.

Wir können doch nicht immer wieder beim \"Urschleim\" anfangen.

Nichts für ungut.



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Cremer

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NEUES VON DER AVACON, Helmstedt
« Antwort #17 am: 29. Juni 2005, 21:38:11 »
Hallo Walter3

ich meine Sie haben doch die Antwort schon mit Ihrem Thread am 7.4.05 gegeben.

Gesamtbetrag errechnen aus dem Vorjahresverbrauch mit den alten Preisen, dividiert durch 12, ergibt die monatlichen Abschläge.  Ich würde da auch nur die ca. 42.000kwh zu grunde legen und nicht die geforderten von 51.000 kwh.

Alles andere läuft dann automatisch.

Wenn so nicht nach Wunsch abgebucht wird, Einzugsermächtigung zurückfordern, per Dauerauftrag überweisen und sonst ruhig mahnen lassen.

Bei mir kommen immerhin für zwei Liegenschaften pro Moant 2 x 3,50 € Mahngebühren auf die Differenzsumme meines Abschlages zu deren geforderten Abschlag drauf !!!

Demnächst wird sich die Differenzsumme drastisch pro Monat noch erhöhen, wenn ich nochmals je 50 € zusätzlich einbehalte, weil die SW einfach nicht in der Lage sind oder auch nicht wollen en detail von 1992 per § 19.1 und § 19.2 des Vertrages die Preisgleitformel anzuwenden um mir den Nachweis zu bringen !!
Ferner kürze ich nochmals um je 5 € weil Sie mir ihren Anspruch aus dem EEG und KWKG-Gesetz bei Strom nicht nachweisen können oder wollen (im EEG steht nur was drin zwischen Energieerzeuger und Netzbetreiber!).
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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gerd@cremer-kreuznach.de

 

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