Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Rückforderung über drei Jahre hinaus

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RR-E-ft:
@berghaus

Wer sich mit dem Gedanken trägt, (anwaltlich vertreten) Rückforderungsansprüche geltend zu machen, weil er meint, etwaig rechtsgrundlose Zahlungen geleistet zu haben, der wende sich mit einem solchen Ansinnen tunlichst zeitnah an einen  Rechtsanwalt, der das Bestehen solcher Ansprüche vor der gerichtlichen Geltendmachung umfassend zu prüfen hat. Es wäre also vertane Zeit, erst selbst einen \"Volkshochschulkurs\" zu belegen, um danach einen Anwalt mit der Prüfung zu beauftragen.

Anders gewendet:

Wer eine weite Reise mit dem Zug vorhat (z.B. Transsib bis Wladiwostok) erwägt deshalb wohl auch nicht erst, zuvor eine Grundausbildung als Lokführer zu absolvieren. Bis die Ausbildung beendet ist, ist womöglich nicht nur der Zug schon abgefahren, sondern auch die Strecke schon stillgelegt.

berghaus:
@ RR-E-ft

Herzlichen Glückwunsch zum 8.400sten Beitrag.
 
berghaus

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