Energiepreis-Protest > E.ON Avacon

Prozesskosten-Risiko bei Widerspruch gegen e.on Avacon

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T. Schlagowski:
Inzwischen wurde ich von Frau Karin Goldbeck (Rechtsassessorin der VZ Niedersachsen) autorisiert, ihre Antwort, die sie mir zu meiner Anfrage gegeben hat, auch hier im Forum (übrigens ungekürzt) einzustellen.


Sehr geehrter Herr Schlagowski,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet.
 
Für die E.on Avacon gilt keine andere Aussage als bei den anderen Versorgern. Diese haben alle nach dem Urteil des BGH vom 13.06.2007  entsprechende Schreiben   - jedoch zu unterschiedlichen Zeitpunkten - an die Widersprüchler versandt. Dies ist ein weiterer Versuch, die Kunden zu verunsichern und doch noch zumindest einige zur Zahlung zu bewegen.  Die Schreiben variieren etwas im Inhalt und im Ton. Die E.on Avacon fiel von Beginn an durch ihren massiven Ton auf. Die Versorger werden auch weiterhin solche Schreiben an die Widersprüchler versenden.
 
Eine Sammelklage gegen die Avacon läuft bereits. Die Verbraucher/innen sollten den Ausgang abwarten. Von Einzelklagen auf Verbraucherseite ist abzuraten, da diese Klagen wegen der meist geringen Streitwerte beim Amtsgericht landen und in der Regel nicht berufungsfähig sind. Dies führt nur zu unterschiedlicher Rechtsprechung und macht keinen Sinn.
 
Uns ist nicht bekannt, dass die Avacon bisher einzelne Kunden auf Zahlung verklagt hat. Solche Fälle dürften auch umgehend in der Presse veröffentlicht werden, so dass sich die Verbraucher dann über das weitere Vorgehen bei der Verbraucherzentrale Niedersachsen oder dem Bund der Energieverbraucher informieren und beraten lassen können. Auch gegen Sperrandrohungen kann vorgegangen werden.
 
Weder die Verbraucherzentrale Hamburg, noch der Bund der Energieverbraucher oder die Verbraucherzentrale Niedersachsen können einen Energieversorger / die Avacon aber grundsätzlich von Klagen abhalten.
 
Die Prozesskosten richten sich nach der Höhe des Streitwertes ggfl. könnten auch hohe Sachverständigenkosten anfallen. Der Verbraucher hätte aber zu jeder Zeit des außergerichtlichen, des Mahnverfahrens und des gerichtlichen Verfahrens, die Möglichkeit, das Verfahren durch Anerkenntnis und Zahlung zu beenden, um weitere Kosten zu vermeiden.
 
Verbraucher, die rechtsschutzversichert sind, können und sollten zu ihrer Beruhigung abklären, ob die Versicherung eintreten würde. Beim  Bund der Energieverbraucher gibt es einen Prozesskostenhilfefond.
 
Zu (fast) allen Ihren Fragen finden die Verbraucher/innen Informationen auf unserer homepage unter
http://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de und dort unter \"Gaspreise steigen weiterhin\" http://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/UNIQ120341629528120/link23800A.html. Dort befindet sich u.a. auch ein Musterschreiben zur Beantwortung der Versorgerschreiben in Sachen BGH Urteil.
 
Die Verbraucher können sich auch an jede Beratungsstelle der Verbraucherzentrale Niedersachsen wenden.
Dienstags von 12.00 - 13.00 Uhr können sich die Verbraucher zum Thema Widerspruch gegen die Gas- und Strompreise und zum Stromanbieterwechsel  auch telefonisch informieren und beraten lassen (unter 0511 – 16 13 629).
 
Es ist uns aber leider nicht möglich, die Vielzahl von schriftlichen Anfragen individuell auf dem schriftlichen Wege zu beantworten. Aufgrund von erheblichen Kürzungen unserer Zuwendungen durch das Land Niedersachsen in den letzten Jahren beschäftigt die VZN nur noch zwei Juristen (Teilzeitstellen) für Gesamt -Niedersachsen.

Mit den besten Grüßen aus Oldenburg

Karin Goldbeck
(Rechtsassessorin)

Verbraucherzentrale Niedersachsen e.V.
Referentin für Verbraucherrecht


Bravo! Ich ziehe mein Käppi. Ich hoffe, damit sind jedem hier wichtige und hilfreiche Informationen an die Hand gegeben, der sich nun auch mit dem Gedanken trägt, e.on Avacon energisch die Rote Karte zu zeigen.

Beste Grüße

Thomas Schlagowski

Bors:
Hallo,

mich würden Einzelheiten der Sammelklage gegen die Avacon interessieren. Kennt jemand den Prozessstand? Wer klagt? Kann man sich noch anschließen? Wer organisiert diese Sammelklage? Wo kann man darüber etwas erfahren?

T. Schlagowski:

--- Zitat ---Original von T. Schlagowski
So sieht nun der Entwurf des Antwortschreibens an e.on Avacon aus:


Sehr geehrte Frau A., sehr geehrter Herr B.,

in Erwiderung Ihrer beiden Schreiben vom X. und Y.4.2008, deren Eingänge wir hiermit bestätigen, verweisen wir auf unser Schreiben vom Z.2.2008. Unsere Position bleibt unverändert.

Uns ist im Übrigen nicht nachvollziehbar, wie Sie nach einem bereits vorgetragenen Widerspruch nach § 315 BGB  noch versuchen, uns das Institut einer Aufrechnung nach §§ 387-396 BGB entgegen zu halten.

Falls Sie uns in Folge bei unveränderter Sachlage weitere, derartige Schreiben zusenden sollten, erklären wir, dass unsere obige Antwort entsprechend weiterhin Bestand haben wird, ohne dass wir in jedem Fall erneut Stellung dazu nehmen werden.

Sie haben uns wiederholt die Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens zur Durchsetzung Ihrer Forderungen angedroht. Wir werden uns vorbehalten, rechtliche Schritte gegen Sie einzuleiten. Wenn durch den Einwand der Unbilligkeit die Berechtigung einer Forderung offen ist, kann schon eine Androhung im Rahmen der geltenden Gesetze unzulässig und strafbar sein.

Mit freundlichen Grüßen



Wir freuen uns natürlich über jeden Verbesserungsvorschlag.

Thomas Schlagowski  :)
--- Ende Zitat ---


Auf dieses Schreiben erhielt der Kunde von den Helmstedtern folgende Antwort:


Sehr geehrter Herr ...,

wir bestätigen den Eingang Ihres Schreibens vom ....

Zur Thematik der Preisanpassung haben wir bereits mehrfach ausführlich Stellung genommen und verweisen dazu auf die bisher mit Ihnen geführte Korrespondenz. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass bei unveränderter Sachlage keine weitere Stellungnahme mehr erfolgt.

Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass wir an unseren Forderungen in voller Höhe festhalten und offene Beträge weiterhin anmahnen und gegebenenfalls auch gerichtlich einfordern werden.


Gut gebrüllt, \"Löwe\". :)

Einfach lochen und abheften.

Schweigen übrigens zur möglichen Strafbewehrung von unzulässigen Mahn-Androhungen und zu deren entlarvendem Versuch, plötzlich das Institut der \"Aufrechnung\" einzuführen.

Grüße

Thomas Schlagowski

T. Schlagowski:
Hallo, Bors,

alles sehr berechtigte Fragen, aber wer kann denn nun konkret helfen? Mein damaliger Vorschlag zu einem Avacon-\"Koordinator\" hat sich wohl leider doch noch nicht erledigt, oder?

Beste Grüße

Thomas Schlagowski



 
--- Zitat ---Original von T. Schlagowski
Gute Idee!

Wie wäre es mit folgendem Vorschlag:

Einer von Euch (z.B. Christian Guhl) organisiert ein erstes Treffen, z.B.  in einem gemütlichen Gasthof, der für die meisten möglichst zentral liegt.

Ihr bestimmt dort u.a. einen \"Koordinator\", bei dem fortan alle Informationen zusammen laufen.

Sollte es für diese Aufgabe mehrere Kandidaten aus Eurem Kreise geben, so legt jeder in einer kurzen Vorstellung (z.B. jeder max. 5 Minuten) dar, wie er diese Aufgabe konkret anpacken wird.

Es sollte jemand sein, bei dem nicht nur eine ergebnisorientierte Strategie und Konzeption erkennbar ist, sondern der Leute dafür auch begeistern kann. Fallt aber bitte nicht auf irgendwelche \"Selbstdarsteller\" herein, denen es in Wirklichkeit gar nicht um die eigentliche Sache geht.

Da kann nur etwas Gutes dabei herauskommen; Ihr werdet von da an mit einer mächtigen Stimme sprechen und stark sein!

Viel Erfolg!

Thomas  :)



Uuuupps: 8o

Sorry, ich sehe gerade, dass in dem \"Stammtisch-Thread\" Christian Guhl fast zeitgleich schon alles genau in diese Richtung andiskutiert hat. Super! =) =)

Dann hat sich eigentlich mein Beitrag erledigt; ich lasse ihn aber trotzdem noch stehen.
--- Ende Zitat ---

Christian Guhl:
@Bors
Die Klage wurde im Herbst 2006 eingereicht. 54 Kunden im Tarif \"Classic\" klagen gegen die Preiserhöhungen ab Sept.2004.Vertreten werden die Kläger durch die Kanzlei Ritter,Gent&Kollegen, Hannover. Zum Stand der Dinge kann ich nichts sagen, da ich selbst nicht mitklage (Sondervertragskunde \"Comfort\").

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