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Autor Thema: Statt Mahnung Zahlungserinnerung erhalten  (Gelesen 6895 mal)

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Offline jimwalker

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Statt Mahnung Zahlungserinnerung erhalten
« am: 16. Februar 2008, 11:01:22 »
Hallo alle miteinander,
ich hatte der Jahresrechnung für 2007 nach § 315 widersprochen und natürlich die monatlichen Abschläge usw. gekürzt, also so wie gehabt.
Doch ich hatte bis heute keine Antwort vom Versorger. Weder die Bestätigung das das Schreiben angekommen ist, noch eine Bestätigung der von mir errechneten Abschläge.
Heute bekam ich statt einer Bestätigung eine Zahlungserinnerung über meine \"offenen\" Beträge, die ich bis zum .. begleichen soll.
Jetzt habe ich darauf geantwortet mit Verweis auf meine bisherigen Einwände und zur Sicherheit mein letztes Schreiben (Widerspruch Jahresrechnung 2007) nochmal gesendet.
Ich hoffe das das so richtig war. Denn reagieren muß man ja, oder??
Freundliche Grüße
jimwalker

Offline nomos

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Statt Mahnung Zahlungserinnerung erhalten
« Antwort #1 am: 16. Februar 2008, 12:49:59 »
Zitat
Original von jimwalker
Statt Mahnung Zahlungserinnerung erhalten

..
Doch ich hatte bis heute keine Antwort vom Versorger. Weder die Bestätigung das das Schreiben angekommen ist, noch eine Bestätigung der von mir errechneten Abschläge..
    @jimwalker, Mahnung und Zahlungserinnerung sind ein und dasselbe. \"Mahnung\" ist die juristische Bezeichnung (
siehe z.B. hier.)

Ist der Widerspruch beim Versorger angekommen? Das ist natürlich jetzt die erste zu klärende Frage. Das sollte man immer sofort zweifelsfrei sicherstellen!

Grundsätzlich ist daher zu empfehlen, wenn möglich den Widerspruch persönlich gegen Quittung abzugeben oder eine schriftliche Bestätigung zu verlangen. Dann auch den Eingang der Bestätigung überwachen und gegebenenfalls monieren.[/list]

Offline jimwalker

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Statt Mahnung Zahlungserinnerung erhalten
« Antwort #2 am: 24. April 2008, 10:03:58 »
Hallo,
die Bestätigung, das alle meine Schreiben angekommen sind habe ich erhalten. Und den Satz: \"Die Aufrechterhaltung Ihres Widerspruchs haben wir zur Kenntnis genommen, eine Anerkennung unsererseits erfolgt jedoch nicht.\"
Muß ich darauf reagieren ???

Freundliche Grüße
jimwalker

Offline Thomas S.

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Statt Mahnung Zahlungserinnerung erhalten
« Antwort #3 am: 24. April 2008, 11:23:38 »
Warum?  8)

Eine Eingangsbestätigung liegt doch jetzt vor. Damit ist alles gesagt - und wenn alles richtig formuliert war, gibt es keinen Grund für eine weitere Papierverschwendung.

 

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