Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Vorschlag: Ermässigter MWST-Satz für Strom und Gas  (Gelesen 25668 mal)

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Offline RR-E-ft

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Vorschlag: Ermässigter MWST-Satz für Strom und Gas
« Antwort #30 am: 26. März 2008, 20:49:26 »
@h.terbeck

Um wieviel die derzeitige EEG- Umlage den Strom konkret verteuert, sollte auf jeder Strom- Jahresverbrauchsabrechnung gesondert ausgewiesen und nachzulesen sein. Dieser Anteil macht \"den Kohl nicht fett\" und kann die drastische Verteuerung der Strompreise seit 2000 nicht erklären.

Das Erneuerbare- Energien- Gesetz wird gerade einmal wieder novelliert.

@bjo

Eine wirkliche Verhaltenssteuerung erfolgt über das notwendige Preissignal.

Hätte man in der DDR Thermostatventile gehabt und die Energie wäre glichwohl so billig gewesen, hätte man gleichwohl keine Veranlassung zum Sparen gehabt. Man hätte dann ggf. lediglich gemessen, wieviel zum Fenster rausgeheizt wurde. Die Menschen in der DDR oder die staatlich verantwortlichen Funktionäre hätten gegenüber heute nur das falsche Bewusstsein gehabt?  Wenn die Steuerung nicht über den \"ökonomischen Hebel\" erfolgt, dann müsste sie über das Bewusstsein funktionieren?

Das glaube ich nicht, zudem müsste der Staat dann wohl wieder flächendeckend \"bewusstseinsbildende\" Veranstaltungen an jeder Arbeitsstelle und in Kollektiven (Arbeitskollektiv, Hausgemeinschaft, Jagd- und Anglerkollektiv...) vorgeben, möglicherweise mit Kritik & Selbstkritik zur notwendigen Disziplinierung des Individuums, welches noch Bewusstseinsdefizite aufweist.

Nein Danke.

Ich meine, etwas länger \"drüben gewesen\" zu sein, als Sie.
Glauben Sie mir.

Offline nomos

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Vorschlag: Ermässigter MWST-Satz für Strom und Gas
« Antwort #31 am: 26. März 2008, 20:56:50 »
Zitat
Kein Steuergeschenk für Energiekonzerne
( 26. März 2008 ) Der Bund der Energieverbraucher hat die FDP-Forderung nach geringerer Mehrwertsteuer auf Energie abgelehnt. Verbandschef Aribert Peters: \"In den vergangenen sechs Jahren haben die Energiekonzerne und nicht der Staat die Energie verteuert. Durch Steuersenkungen würde man die unmoralisch hohen Gewinn der Konzerne auf die Steuerzahler abwälzen. Steuererhöhungen an anderer Stelle seien dann unvermeidlich.\"

 @RR-E-ft, da bin ich mit Ihnen einig, diese Stellungnahme ist nicht nur unzuteffend, sie ist auch noch rätselhaft.
  • In den vergangenen sechs Jahren haben nicht nur die Energiekonzerne die Energie für die Endverbraucher verteuert, sondern auch der Staat.
  • Die Gewinne der Energiekonzerne kann man als \"unmoralisch hoch\" bezeichnen. Was bei einer  Anwendung des ermässigten Mehrwertsteuersatzes von diesen Gewinnen (?) auf die Steuerzahler abgewälzt werden sollte, ist mir ein Rätsel. Gegen eine \"Abwälzung\" der Gewinne hätten die Steuerzahler wohl  kaum etwas einzuwenden.

Offline bjo

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Vorschlag: Ermässigter MWST-Satz für Strom und Gas
« Antwort #32 am: 26. März 2008, 21:13:09 »
Zitat
Original von RR-E-ft
@bjo

Eine wirkliche Verhaltenssteuerung erfolgt über das notwendige Preissignal.


Aus dem Zeitalter sollten wir eigendlich raussein!

Ich habe gerade mal eine kleine Berechnung angestellt.
Gaspreis vom 31.12.2007 + nur 7% MWST in meinem Eigenheim würde bei mir dazu führen das ich die Ölheizung in meinem vermieteten EFH einige Monate (6) früher durch eine Palletsheizung ersetzen könnte. Da aber nur ein Betrag X zur Verfügung steht muß die Umwelt halt warten!

Offline RR-E-ft

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Vorschlag: Ermässigter MWST-Satz für Strom und Gas
« Antwort #33 am: 26. März 2008, 21:25:12 »
@nomos

Von \"unmoralisch hohen Gewinnen der Konzerne\" mag meinetwegen der Pfarrer am Sonntag von der Kanzel predigen. Geld stinkt nicht.

Energiepreise, die entgegen § 2 Abs. 1 EnWG und § 29 GWB rechtswidrig gebildet werden, gehören untersagt und mit den Mitteln, die dem Staat zur Verfügung stehen, entschieden bekämpft.

Fakt ist, dass die Steuereinnahmen des Staates aus der Mehrwertbesteuerung der Energiepreise sehrwohl kräftig gestiegen sind und sich nicht mit einer Steuerungsfunktion rechtfertigen lasen.

Die Mehrwertsteuer ist überhaupt nicht dazu da, eine Steuerungsfunktion wahrzunehmen. Eine enstprechende Funktion können allenfalls verbrauchsabhängige Energieverbrauchssteuern erfüllen.

Diesen gegenüber vorzugswürdig  erscheinen  indes unverfälschte Preissignale durch die Internalisierung externer Kosten wie durch den Preis für Verschmutzungsrechte nicht nur für CO2- Emmissionen, sondern auch der Folgekosten des Bergbaus und der Kernkraftnutzung.

Erst nach der Internalisierung der externen (Umwelt-) Folgekosten lässt sich ersehen, ob die sog. regenerativen Energien überhaupt noch gefördert werden müssen oder nicht vielleicht schon heute nach den zurechenbaren Kosten günstiger sind als Kohle- und Atomstrom....  

Denn die \"Ewigkeitskosten\" infolge des Bergabaus werden dem Steuerzahler erst noch präsentiert. Noch \"ewiger\" sind womöglich die Folgekosten der Atomkraftnutzung.

Gemein ist doch wohl, dass diese ggf. aus Steuermitteln zu finanzierenden Folgekosten unausweichlich auch an alljenen hängen bleiben, die sich bisher bewusst für Ökostrom entschieden hatten und bereit waren, dafür bewusst etwas mehr zu zahlen.... Die würden sich demnach rein ökonomisch bewusst dumm verhalten, weil sie die Bergbaukosten und Kosten der Kernkraftnutzung gleichwohl mitbezahlen müssen.

Offline userD0010

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Vorschlag: Ermässigter MWST-Satz für Strom und Gas
« Antwort #34 am: 26. März 2008, 21:38:39 »
RR-E-ft

Welche Anteile an der Stromrechnung den Kohl nicht fett machen, zeige ich anhand der letztjährigen Stromrechnung auf deren Rückseite einmal auf:
1. Netznutzung                                                                           444,83 Euro
    (beinhaltet die Entgelte für die Pflege und
     Instandhaltung des Stromnetzes (vgl. Chaos
     in NRW)) Diese Entgelte leiten wir an den
     Netzbetreiber weiter. (linke Tasche, rechte Tasche)
2.  Messung/Abrechnung                                                               34,55 Euro
     (beinhaltet Kosten für Rechnungsstellung und
      Zählermiete) ((Zählermiete taucht nochmals
      separat in der Rechnung unter Verrechnungspreis
      auf der Vorderseite mit 35,70 Euro auf)
3.  Konzessionsabgabe                                                                 90,28 Euro
4.  Mehrkosten gem. EEG                                                              49,57 Euro
5.  Mehrkosten aus KWK                                                                23,12 Euro
6.  Stromsteuer                                                                            140,20 Euro

Bei einer Gesamtrechnung o.MWSt. von 1.082 Euro sind vorgenannte Posten ein etwas größeres Fettauge.  Das Fetttriefendste ist die Netznutzung.

Offline nomos

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Vorschlag: Ermässigter MWST-Satz für Strom und Gas
« Antwort #35 am: 26. März 2008, 21:53:40 »
Zitat
Original von RR-E-ft
@nomos

Von \"unmoralisch hohen Gewinnen der Konzerne\" mag meinetwegen der Pfarrer am Sonntag von der Kanzel predigen. Geld stinkt nicht.
    @RR-E-ft, jetzt wollte ich von der BdEV-Stellungnahme wenigstens etwas stehen lassen. Es gab leider sonst nichts. ;)

    Ich bin mit Ihnen grundsätzlich einig. Was habe ich heute schon für einen Unsinn von Politikern und Kommentatoren zur Mehrwertsteuer gehört. Es geht nicht auf die berühmte Kuhhaut.  Einige haben im ermässigten Steuersatz schon wieder eine Subvention ausgemacht.

    Fakt ist auch, dass die Mehrwertsteuersätze mehrfach gestiegen sind. Das 19 Prozent-Ergebnis als Kompromiß aus zwei \"Angebote\"  ist ja noch in guter Erinnerung.   Die Einnahmen sind deshalb noch kräftiger gestiegen als von Ihnen dargestellt.  ;)

    Mit dem 1968 eingeführten Umsatzsteuersystem soll die erzielte Wertschöpfung besteuert werden. Heute gehören sogar Steuern und Abgaben (z.B. Erdgas, Konzessionsabgabe etc.) zu dieser Wertschöpfung. Es geht um Einnahmen für den Staatssäckel, wer hier von Lenkung spricht, meint wohl in erster Linie die Lenkung des Geldes der Verbraucher in die Staatskasse.

Offline RR-E-ft

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Vorschlag: Ermässigter MWST-Satz für Strom und Gas
« Antwort #36 am: 26. März 2008, 22:00:39 »
@h.terbeck

An den Stromversorger gehen demnach 828,40 € für Netz und Strom, wobei 444,83 € auf das Netz entfallen sollen. In den Netzkosten dürfte die Konzessionsabgabe bereits enthalten sein.

(Ohne Netz geht es nun einmal auch nicht, sonst müsste man sich den Strom für die Woche im Voraus selbst aus dem Kraftwerk abholen).

Zitat
Um wieviel die derzeitige EEG- Umlage den Strom konkret verteuert, sollte auf jeder Strom- Jahresverbrauchsabrechnung gesondert ausgewiesen und nachzulesen sein. Dieser Anteil macht \"den Kohl nicht fett\" und kann die drastische Verteuerung der Strompreise seit 2000 nicht erklären.

Im Verhältnis dazu erscheinen mir die 49,57 € netto für die EEG- Umlage, welche sowohl für die Subventionierung der Windkrafteinspeisung, der Photovoltaik und der Biomasseverstromung dient, recht überschaubar. Nach den Angaben zur Stromsteuer liegt der Jahresverbrauch wohl bei 6.839 kWh, so dass auf die gesamte EEG- Umlage (Wind, Wasser, Biomasse, Solar) gerade einmal 0,72 Ct/ kWh (netto) entfallen. Das macht meines Erachtens \"den Kohl nicht fett\". Das mögen Sie ggf. anders sehen.

Auf den reinen Strom entfallen dann etwa 5,61 Ct/ kWh (netto), wobei die Stromerzeugunskosten eines Konzerns deutlich unter 3,0 Ct/ kWh liegen.
Vielleicht sollten Sie selbst einmal die einzelnen Preisbestandteile bis auf die einzelne Kilowattstunde \"herunterbrechen\".

Die Stromsteuer liegt bereits seit 2003 konstant bei 2,05 Ct/ kWh (netto). Die Konzessionsabgabe hat sich ebensfalls nicht geändert.

Was also hat den Strom so dramatisch verteuert?

Es war hauptsächlich der Anteil, der an den Stromversorger geht.
Dies gilt insbesondere für die letzte Strompreiserhöhung.
Rechnen Sie einfach nach.

Aber es hat sich nominal für die gleiche Verbrauchsmenge seit 2000 auch die Mehrwertsteuer erhöht und somit mehr Geld aus Ihrem Portemonaie \"ausgesteuert\".

@nomos

Ich meine, dass über Moral reden soll, wer sich dazu besonders berufen fühlt, undzwar zu denen, die sich dafür besonders interessieren.

Wird gegen eine Moral verstoßen, geht das den Staat grundsätzlich nichts an. Die Moralvorstellungen gehen in einer pluralistischen Gesellschaft naturgemäß auseinader. Oft hängen diese von Konfessionen ab.

Wird hingegen gegen staatlich gesetztes Recht verstoßen, hat der Staat mit seinen Mitteln  für die Herstellung der rechtmäßigen Ordnung zu sorgen.

Gemeint ist keine Frage der Moral, sondern eine Frage des Rechts.

§§ 2 Abs. 1, 36  EnWG enthalten eine klare gesetzliche Verpflichtung, §§ 1, 19, 29 GWB ein klares gesetzliches Verbot, so dass niemand in die Verlegenheit kommen sollte, erst eine auf dieser Welt nicht justitiable Moral bemühen zu müssen.

Auf die Moralvorstellungen der Energiemanager kommt es dabei gerade nicht an. Es wäre wohl auch vertane Lebenszeit, insoweit zu appellieren. Ich selbst wüsste auch nicht, wie hoch unter moralischen Gesichtspunkten ein angemessener Gewinn liegen darf.

Was sagt dazu der Dalai Lama, was sagt der Papst, was sagt Ulrich Wickert, was sagt..... Oder wen sollte man wohl fragen, wenn es um Fragen der Moral geht?! Womöglich unsere Politiker. ;)

Offline userD0010

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Vorschlag: Ermässigter MWST-Satz für Strom und Gas
« Antwort #37 am: 27. März 2008, 09:02:57 »
RR-E-ft
\"An den Stromversorger gehen demnach 828,40 € für Netz und Strom, wobei 444,83 € auf das Netz entfallen sollen. In den Netzkosten dürfte die Konzessionsabgabe bereits enthalten sein.\"

Leider ist dem nicht so. Wie zuvor aufgelistet unter Pos. 3, sollte ich für die Konzessionsabgabe zudem 90,28 Euro zahlen!

Sicherlich kann man die EEG- und sonstigen Umlagen in summa für den Einzelverbraucher als überschaubar ansehen, aber Kleinvieh macht bekanntlich auch reichlich Mist.
(Vielleicht kommt ein findiger Minister ja bald auf die Idee, einen sog. Berlin-Cent als Umlage für notleidende oder fortbildungsbedürftige Politiker einzuführen. Auch dieser Cent wäre überschaubar, allerdings ebenso verplempert, weil als zusätzliche Zwangsumlage konstruiert)

\"Aber es hat sich nominal für die gleiche Verbrauchsmenge seit 2000 auch die Mehrwertsteuer erhöht und somit mehr Geld aus Ihrem Portemonaie \"ausgesteuert\".\"
Vgl. letzter Satz meiner Darstellung = ohne MWSt., denn diesen zusätzlichen Griff in meine Geldbörse kann ich wahrlich den EVU´s nicht anlasten. (Selbst wenn aus diesem Topf noch Subventionen für diese notleidende Gruppe fließen sollten)

Neben dem Herunterbrechen des Strompreises dürfte vor dem hübschen Sümmchen für die Netznutzung dessen Kalkulation und Zusammensetzung ebenfalls recht interessant sein bzw. werden. Und dies besonders, wenn ein solches Netz zum Verkauf steht und der VK-Preis öffentlich wird.
Immerhin kassierte das EVU etwa 6,5 Cent je kWh bei mir für die Netznutzung. Man möge diese Summe einmal hochrechnen auf die Gesamtproduktion.
Aber was kommt nach dem Verkauf von Netzen?

Offline redbluewitch

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Vorschlag: Ermässigter MWST-Satz für Strom und Gas
« Antwort #38 am: 27. März 2008, 09:54:05 »
siehe dazu auch auf den Nachdenkseiten die Hinweise des Tages, Punkt 13

http://www.nachdenkseiten.de/?p=3094#more-3094

Offline nomos

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Vorschlag: Ermässigter MWST-Satz für Strom und Gas
« Antwort #39 am: 27. März 2008, 10:29:30 »
Aprops Nachdenken:
Zitat
NachDenkSeiten: Wir nehmen diesen Hinweis eigentlich nur auf, weil Westerwelles Behauptungen heute die Topmeldung der Tagesschau waren. Westerwelle polemisiert mal wieder gegen seinen Hauptfeind, den Staat. Dabei stimmt so ziemlich alles nicht, was er sagt. Seit der Mehrwertsteuererhöhung (die wir aus konjunkturpolitischen Gründen kritisiert haben) sind die Steuern bei Energiepreisen nicht gestiegen, der Staat hat allenfalls durch den Prozentanteil der Steuern an der Preistreiberei der Energiemonopole verdient. Und selbst wenn man die Mehrwertsteuer senkte, so wäre das für die Preistreiber nur eine Gelegenheit für weitere Preiserhöhungen. Ankommen würde die Steuersenkung beim Verbraucher bestimmt nicht oder nur in Teilen.
    Denken ist immer gut, aber bitte nicht nur nachher. Die Darstellung der Preisbestandteile im Artikel als Kuchenstückchen ist völlig ungeeignet um die Erhöhungen der letzten Jahre deutlich zu machen. Der Kuchen wird ständig größer, die Kuchenstücke auch. Das wird aber nicht sichtbar, wenn die Kuchen der Vergangenheit nicht daneben in vergleichbarer Größe gezeigt werden.

    Das törichte Argument, dass die Mehrwertsteuersenkung nicht bei den Verbrauchern ankommen würde, sondern bei den Energiemonopolisten ist bezeichnend. Der Unsinn  wird auch noch nachgeplappert. Offensichtlich nehmen die verantwortlichen Politiker ihre eigenen Gesetze nicht ernst. Was steht denn im EnWG? Leider hört man ähnliches auch aus der Ecke der Verbraucherorganisationen. Sind die Gesetze und Veordnungen also doch nur geduldiges Papier in den Augen der Verbraucherschützer? Macht man den Mitgliedern nur etwas vor? Es stellt sich da die Frage, ob man sich um die Vertretung der Verbraucher Sorgen machen muß.

    Es ist schon richtig, wer 7 Prozent Mehrwertsteuer für Hundefutter gut findet, aber auch gleichzeitig für die schon mehrfach mit Steuern und Abgaben belasteten Heizungsenergie 19 Prozent für in Ordnung findet, der sollte nochmal nachdenken.

Offline userD0010

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Vorschlag: Ermässigter MWST-Satz für Strom und Gas
« Antwort #40 am: 27. März 2008, 12:21:31 »
NOMOS
Zu den Kuchenstücken der Torte Strompreis habe ich zu den zuvor aufgelisteten Preisbestandteilen einmal die mein früheres und derzeitiges EVU mit den Zahlenveränderungen wie folgt anteilig ausgerechnet:
2006/2007   6.169 kWh bei netto  1.033,39 Euro
es fehlen mir die Daten der Seite 2 der Abrechnung mit den Einzelposten(leider)
2005/2006  6.839 kWh bei netto 1.082,24 Euro, davon 3,3 % Verr.Preis, 31,1 % Netznutzung, 3,2 % Messung/Abrechnung, 8,3 % Konz.Abgabe, 4,6 % EEG, 2,1 % KWK und 18,5 % Stromsteuer
2006 (anteilig) 2.806 kWh bei netto 429,18 Euro, davon 3,4 % Verr.Preis, 43,1 % Netznutzung, 3,4 % Messung/Abrechnung, 8,6 % Konz.Abg., 4,1 % EEG, 2,2 % KWK und 13,4 % Stromsteuer.
2001-2006 bei Yello, dort keine Aufsplittung erhalten
11.2000-03.2001    3.292 kWh bei netto 398,97 Euro, davon 2,5 % Verr.Preis, 47,4 % Netznutzung, 2,5 % Mess./Abr., 11 % Konz.Abg., 2,4 % EEG, 2,1 % KWK und 11,6 % Stromsteuer
11.1999-10.2000    10.807 kWh bei netto 1.234,31 Euro, davon 2,5 % Verr.Preis, 0,33 % EEG, 0,3 % KWK und 19,4 % Stromsteuer (darin vermutlich Netznutzung, Mess./Abr, und Konz.Abgabe enthalten, da diese Daten nicht aufgeführt sind.
Somit veränderte sich der Kuchen und seine Stückchen insgesamt
von 11,4 Cent in 1999/2000 auf heute 16,75 Cent und damit nur um 46,47 Prozent.
Dass der Kuchen und seine Stückchen von Jahr zu Jahr weniger appetitlich geworden sind, wird hoffentlich uneingeschränkte Zustimmung finden, ganz gleich ob EEG und KWK daran in welcher Höhe auch immer beteiligt sind.

Offline RR-E-ft

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« Antwort #41 am: 27. März 2008, 13:33:36 »
@h.terbeck

Die Konzessionsabgabe wird m.E. vom Netzbetreiber gezahlt und ist deshalb Teil der Netzkosten.

Man müsste schon die Preisbestandteile nominal und nicht prozentual in ihrer Entwicklung auftragen, um die Preistreiber zu identifizieren.

Fraglich auch, ob man den Grundpreis bei der Entwicklung des Strompreises in Ct/ kWh mitberücksichtigt.

Die Grundpreise variieren stark, ohne dass dafür ein Grund ersichtlich wäre.

Aber all dies spielt für die Frage, ob man die Mehrwertsteuer auf an privaten Haushalte gelieferte Energie nicht auf 7 Prozent ermäßigen könnte oder sollte, keinerlei Rolle.

Verbraucherverbände uneins

Ich rede hier nur von der Mehrwertsteuer. Den offiziellen Standpunkt des Bundes der Energieverbraucher in dieser Frage vermag ich nicht nachzuvollziehen. Aber wenn die Mitgliederschaft geschlossen dahintersteht ist das nicht zu bemäkeln und bedarf wohl keiner weiteren Diskussion.

Soweit VZBV besorgt, dass die Energieversorger die Senkung der Mehrwertsteuer dafür benützen könnten, um ihren Gewinnanteil an den Preisen weiter zu erhöhen, so betrifft dies eher die Frage der weiterhin intransparenten Preisgestaltungen.

Ich plädiere für eine erweiterte Transparenzpflicht gem. § 42 Abs. 6 EnWG, so dass alle Preisbestandteile (Netzentgelt, Messung, Verrechnung, Konzessionsabgabe, Stromsteuer, EEG- und KWK- Umlage) sowie Mehrwertsteuer in den Verbrauchsabrechnungen transparent einzeln ausgewiesen werden müssen. Auch bei Gas!

Bisher kann zB. niemand kontrollieren, ob die durch die Regulierung deutlich abgesenkten Netzkosten tatsächlich an die Verbraucher weitergegeben wurden.

Diese fehlende Transparenz ist indes kein Grund, an dem hohen Mehrwertsteuersatz festzuhalten.

Der Kunde merkt doch, wenn die Nettopreise erhöht werden und kann darüber einen Nachweis verlangen, dass diese Erhöhungen gerechtfertigt sind.

Offline nomos

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« Antwort #42 am: 27. März 2008, 13:41:18 »
Zitat
Original von h.terbeck
netto ........
Somit veränderte sich der Kuchen und seine Stückchen insgesamt
von 11,4 Cent in 1999/2000 auf heute 16,75 Cent und damit nur um 46,47 Prozent.
    @h.terbeck, der Endverbraucher bezahlt den Bruttopreis!
    Was bekommt er für sein Geld? Es ist immer weniger! Wer sind die Profiteure. Das sind hier die Fragen.

    Hier z.B. eine Grafik der
Arbeitspreisentwicklung bei Gas meiner Stadtwerke.

Am 1.1.2000 betrug der Arbeitspreis noch 2,88 ct/KWh.
Ab 1.4.2008 beträgt er 6,43 ct/KWh.

Die Preis-Kuchengröße hat sich da also mehr als verdoppelt. Die einzelnen Kuchenstücke haben sich in aller Regel in etwa entsprechend vergrößert. Die Aufteilung hat sich etwas verändert, das ist aber nicht das Wesentliche.  Ich möchte hier nicht auf jedes einzelne Kuchenstück eingehen. Hier ging es um die Mehrwertsteuer und die hat sich sowohl absolut als auch relativ erhöht.

Der ermässigte Steuersatz ist für Gas und Strom zum Kochen und Heizen mindestens so angebracht wie für Lebensmittel, Hundekuchen, Blumen oder Pellets.[/list]

Offline userD0010

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« Antwort #43 am: 27. März 2008, 13:56:29 »
RR-E-ft
Auf welcher Basis das EVU rückseitig der Stromrechnung die in dieser enthaltenen Entgelte einzeln aufführt, vermag ich nicht nachzuvollziehen.
Die sog. Netznutzung deklariert das EVU als \"Beinhaltet die Entgelte für die Pflege und Instandhaltung des Stromnetzes, die an den Netzbetreiber weitergeleitet werden\"
Die Konzessionsabgabe wird separat aufgeführt, aus welchem Grund auch immer.
Die Prozentangaben bezogen/beziehen sich auf die jeweiligen Anteile am Lieferpreis ohne MWSt.
Wenn also sich der prozentuale Anteil an Gesamtpreis für die einzelnen Preisbestandteile verändert, liegt also folglich auch ein in summa veränderter Betrag zugrunde.
Und wenn man diese Veränderungen, ob in Prozent oder in summa, über die Jahre gegenüberstellt, wird doch die Veränderung dieser preistreibenden Bereiche sichtbar.
Anhand der Abrechnung 2005/2006 lässt sich dies deutlich machen wie folgt:
Netto-Preis ohne MWSt.  =  1.082,24 Euro  = 100 Prozent
Netznutzung dito             =    444,83 Euro  =    41,1 Prozent
Konz. Abgabe netto         =      90,28 Euro  =      8,3 Prozent
EEG netto                         =      49,57 Euro  =     4,6 Prozent
KWK netto                        =      23,12 Euro  =     2,1 Prozent
Stromsteuer netto            =    140,20 Euro  =    18,5 Prozent
ergibt total                                                         74,6 Prozent des Gesamt-Netto-Preises. Der angeblich klägliche Rest verbleibt beim EVU und soll den Strompreis, den Verrechnungs- und den Leistungspreis abdecken.
Wie glaubhaft diese Angaben des EVU´s sind, und/oder
ob  nicht ggf. mit konstruierten Angaben operiert wird, vermag ich nicht nachzuprüfen. Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass sich das EVU mit \"nur\" 25,4 Prozent der Gesamtrechnung für den Stromverkauf zufrieden gibt.

Offline egn

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« Antwort #44 am: 27. März 2008, 14:32:15 »
Zitat
Original von h.terbeckAllerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass sich das EVU mit \"nur\" 25,4 Prozent der Gesamtrechnung für den Stromverkauf zufrieden gibt.

Das tun sie ja auch nicht. In der Regel sind ja die EVUs sowohl beim Stromverkauf als auch beim Netzerlös beteiligt. Auch wenn das EnWG mittlerweile die organisatorische Trennung  beider Teile erzwungen hat landen die Einnahmen und Gewinne immer noch im gleichen Säckel. Seit der Freigabe des Energiemarktes haben die EVUs durch Verschiebung der Kosten in den Netzbereich erfolgreich den Wettbewerb verhindert. Den hohen Einnahmen im Netzbereich von ca. 20 Mrd Euro im Jahr stehen aber nur rund 5 Mrd. Euro Investionen in die Netze gegenüber. Ein großer Teil der Differenz fließt in die Konzernkasse und kann so die niedrigeren Einnahmen beim Stromverkauf kompensieren.

Wobei es aber beim Stromverkauf wegen der EEX auch so ist dass der Preis wegen der Merit-Order an der EEX viel höher ist als die Produktionskosten der Mehrzahl der produzierenden Kraftwerke. Denn an der EEX wird der Preis für das teuerste Kraftwerk das gerade produziert gehandelt.

Erst jetzt wo die Kartellämter genauer auf die Netznutzungskosten sehen und die Unternehmen zu Senkungen zwingen wird diese Fehlentwicklung wieder langsam korrigiert. Und dies dürfte auch ein Grund sein warum sich jetzt die EVUs langsam bereit erklären sich vom Netz zu trennen. Da müsste viel Geld investiert werden und der Gewinn ist sehr begrenzt. Da ist es für die EVUs viel klüger sich auf die Erzeugung zu stürzen und dort die Preise weiter hoch zu treiben. Dort gibt es praktisch keine Regulierung. Sie können den Strom praktisch so teuer verkaufen wie sie wollen. Und wenn es ins Ausland ist dann ist das nur recht. Dass dadurch die Preise auch im Inland steigen weil eine Verknappung an der EEX automatisch zu höheren Preisen führt ist ein schöner Nebeneffekt. Und da sie 80 % der Stromerzeugung kontrollieren geht diese Strategie auch auf.

 

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