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Strompreiserhöhung im Netzgebiet der ÜWG zum 01.04.2008

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khuebnernauheim:
hallo noro,

gegen einen formellen widerspruch nach mustervorlagen verschiedener verbraucherberatungen ist nichts einzuwenden. Ich werde widersprechen und meinen freunden das gleiche zu tun empfehlen. Mal abwarten ob der sogenannte rechtsstaat noch noch funktioniert.

gruß khn

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