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Flüssiggasabezug aus den Niederlande

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Cremer:
Hallo

weiß nicht, ob dieses Thema schon mal hier war, da ich als Moderator bisher immer nur immer im Forum \"Energiepreise-runter\" bin.

Freunde von uns beziehen mit anderen aus ihrer Nachbarschaft Flüssiggas direkt bei einem Lieferanten aus den Niederlanden. Der kommt mit dem Gastank-LKW aus den Niederlande zu denen in den Hunsrück!! Sie haben auch keinen Bindung zu einem Lieferanten hier. Der Preis liegt unter dem Einkaufspreis hiesiger Flüssiggaslieferanten. Sie sparen also eine ganze Händlerspanne.

gerpie:
@Cremer,
ist das legal(deutsche Energiesteuer)? Mal im Ausland das Auto volltanken, logo. Aber den Jahresheizungsbedarf ohne diese Abgabe bunkern, da habe ich Zweifel. Vielleicht kann dazu auch Herr Fricke etwas sagen.
Viele Grüße aus Sachsen
gerpie

waldschrat 99:
Hallo,

in Deutschland sind natürlich die gültigen Verbrauchsteuern (MinÖlSteuer), fällig. Die bei Lieferung sofort fällig wird. Lieferant  UND Bezieher der Lieferung sind Gesamtschuldner der Steuer. Nichtanmeldung der Lieferung beim zuständigen Hauptzollamt ist KEINE OWig sondern eine Straftat -- Steuerhinterziehung --.
Also, wenn aus anderen EU-Staaten dann, versteuern.

Gruß aus Niederbayern
Bernhard

Frank Busch:
Kaufe ich als Privatperson Flüssiggas in Holland, so muss die Ware im Erwerbsland versteuert werden. Ich bekomme also eine Rechnung mit ausgewiesener holländischer Umsatzsteuer. Die Mineralölsteuer wird im Verwendungsland fällig (also Deutschland) und muss vom HÄNDLER, nicht vom Verbraucher entrichtet werden.
Gesamtschuldner gibts nicht.
Wer es nicht glaubt, der frage sein Hauptzollamt.

Frank Busch:
Hat denn schon mal jemand bei denen gekauft ? Ich bin immer skeptisch bei VORKASSE. Das schreckt doch fast alle vom Kaufen ab.
Und bis wohin liefern die ?

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