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Kammergericht Berlin, Urt. v. 28.10.2008 - 21 U 160/06: Gasag- Preiserhöhung unwirksam

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Anmerkung von Prof. Kurt Markert zum Urteil und den Folgen

Rückblick

Überwiegend Sondervertragskunden


--- Zitat ---Ohnehin würde eine Bestätigung des Richterspruchs nur jene 340.000 der 700.000 Gasag-Kunden betreffen, die mit ihrem Gas nicht nur kochen, sondern zum Beispiel auch heizen. Nur sie können sich auf mangelnde Transparenz der AGB bei der Gasag berufen. Alle anderen beziehen ihr Gas im Rahmen einer allgemeinen Gasversorgungsverordnung.
--- Ende Zitat ---

tangocharly:
....... findet sich die Entscheidung irgendwo im Internet ? (Vielleicht noch ein bißchen bald)

RR-E-ft:
Das Urteil ist hier veröffentlicht (2,23 MB).

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