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Autor Thema: Rückbuchung  (Gelesen 5908 mal)

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Offline toml

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Rückbuchung
« am: 17. November 2005, 18:29:29 »
Hallo, bin der Neue
ich bin im Moment bei den Stadtwerken Mosbach, was heißt im Moment, da es ja keine anderen Anbieter für Gas in unserem Bereich gibt.
Meine Zahlungweisen sind Überweisungen.
Jetzt meine Fragen :1. Darf ich die Überweisungen für eine gewisse Zeit stilllegen, da laut meiner Rechnung die Jahreszahlung vollständig sind wenn ich die Gaserhöhungen nicht berücksichtige. Die Einspruchformalitäten nach§ 315 habe ich schon im Jahre 2004 und jetzt nochmalig im November 2005 gemacht.
2. Die Einzugsermächtigung habe ich im November 2004 zurückgezogen trotzdem hat mir mein Gasversorger mehrfach immer wieder den Restbetrag zu den von mir reduzierten Preisen abgebucht. die neuen Abschläge wurden von mir immer pünktlich Überwiesen. Jetzt stellt mein Gasversorger auch noch den Anspruch auf Rückläuferspesen für die von mir zurückgebuchten Restbeträge.[/b]

Offline RR-E-ft

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Rückbuchung
« Antwort #1 am: 17. November 2005, 18:36:04 »
@toml

Wenn Sie Ihrem Versorger anhand des Verbrauchs und unter Zugrundelegung der alten Preise- welche Sie weiter als verbindlich ansehen und ggf. nur unter Vorbehalt zahlen - nachweisen, dass der Jahresverbrauch bereits mit den geleisteten Zahlungen abgegolten ist, sollten Sie die weiteren Zahlungen darauf einstellen.

Teilen Sie Ihre Überlegungen jedoch dezidiert schriftlich Ihrem Versorger mit, damit dort keine Missverständnisse entstehen können. Machen Sie klar, dass es Ihnen nach dem Unbilligkeitseinwand darum geht, keine Überzahlungen zu leisten. Verweisen Sie auf Held, NZM 2004, 196 und Fricke WuM 2005, 547.




Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Cremer

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Rückbuchung
« Antwort #2 am: 17. November 2005, 21:55:12 »
@toml,

wenn Sie ordentlich die Einzugsermächtigung zurückgezogen haben, können Sie voll rechtens rückbuchen.

Trotzdem muss ich fragen, ob Sie nicht vielleicht die Abschläge zu gering gekürzt haben, wenn jetzt schon eine Überzahlung mit den veringerten Abschlägen eingetreten ist.
MFG
Gerd Cremer
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