Habe eine erneute Stellungsnahme des GAsversorgers mit dem Verweis auf das BGH Urteil vom 13.06.2007 erhalten.Laut meines Anbieters werden nur die veränderten Bezugskosten weiter gegeben. Mit dabei ist eine Stellungsnahme durch eine Wirtschaftsprüfergesellschaft, die auf die Gaspreise laut Aussage des Versorgers Stellung nimmt. Hieraus ergibt sich wie überall dass dei Bezugspreise mehr gestiegen sind , wie die entsprechende Weitergabe an den Kunden war. Weiter wird hingewiesen das alle Angaben mit bereitwilligen, kooperativen Mitarbeitern erfolgt sei. Meine Frage lautet wie habe ich mich auf eine Androhung eines Mahnverfahrens weiter zu verhalten, soll ich der Zahlungsaufforderung nachgeben .