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Autor Thema: Einstellung der bestehenden Sondervereinbarung für Wärmepumpen ohne Kündigung durch Eonedis  (Gelesen 8786 mal)

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Offline krusen33

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Hallo, auch wir fühlen uns der Willkür unseres Energieversorger Eonedis ausgeliefert. Wir haben folgendes nun mehr dringendes Problem:
Wir haben 1997 mit der damaligen hevag (jetzt eonedis) einen Stromvertrag mit Sondervereinbarung für Wärmepumpen und andere unterbrechbare Einrichtungen  (Tarif UV (Wärmepumpentarif))abgeschlossen, über die Laufzeit des Vertrages wurde nichts vereinbart.

Der Grund für die Sonderereinbarung war, unserer Haus ist ein Niedrigenergiehaus mit Wohnungslüftungsanlage und zuschaltbarer Elekro-heizung (kein Nachtspeicher). Zusätzlich wurde von der Hevag ein separater Stromzähler mit Unterbrechungseinrichtung (Zeitschaltuhr) eingebaut. So das die Heizung zu 3 Zeitpunkten jeweils 2 Stunden unterbrochen werden kann.

Am 15.12.2007 erhielten wir von der Eonedis ein \"Attraktives Angebot für Wärmepumpenstrom\". In diesem Angebot wurde uns mitgeteilt das sich zum 01.01.2008 das Produktportfolio ändert und unserer bisheriges Produkt local classic für Wärmepumpen nicht mehr angeboten wird. Die Bezeichnung unseres Vertrages als Local classic (für Wärmepumpen) erfolgte dort unseres erachtens erstmalig. Wir sollten nun einen Auftrag zum Abschluss einer Sondervereinbarung WP trio für Privatkunden bis zum 01.01.2008 an die Eonedis zurücksenden. Das Produkt WP trio für Privatkunden erhöht den Ct/Kwh Preis um  2,33 netto.

Dieses  Schreiben, mit Tagesdatum vom 28.11.2007, erhielten wir am 15.12.2007. Es enthielt den Hinweis \"Hören wir bis zum 14.12.2007 nichts von Ihnen, erhalten  Sie Ihren Strom ab dem 01.01.2008 zu den local classic-Preisen . Wir möchten Sie ausdrücklich darauf aufmerksam machen, dass diese Preisstellung zu einer deutlichen Kostensteigerung führen würde. Die local classic -Preise entnehmen Sie bitte der beiliegenden Stom-Broschüre.\"
1) Diese Preisbroschüre Strom gültig ab 01.01.2008 enthält aber noch unseren alten Preis Local classic (für Wärmepumpen)!!!!
2) Wird unser Stromvertrag in diesem Schreiben nicht gekündigt!!! Sondern wir erhalten lediglich ein neues Vertragsangebot welches wir durch Verzögerungen bei der Auslieferung so erhalten, das die eingeräumte Frist zur Beantwortung schon abgelaufen ist.
Wir haben daraufhin per mail eonedis auf unseren laufenden, ungekündigten Vertrag hingewiesen und eonedis aufgefordert unseren Stromvertrag zu den bestehenden Konditionen fortzusetzen.

Am 28.12.2007 erhielten wir von eonedis ein weiteres Schreiben, in diesem Schreiben bedankt sich eonedis für unsere email ohne inhaltlich auf sie einzugehen. Erinnert nochmals an ihr Vertragsangebot vom 15.12.2007 und räumt uns eine Frist zur Annahme bis zum 24.01.2008 ein. Sollten wir das Angebot bis dahin nicht angenommen haben, erfolgt die Umstellung auf den Local classic-Preis.

Am 06.02.2008 erhalten wir die Jahresrechnung für unseren Stromvertrag mit Sondervereinbarung für Wärmepumpen und andere unterbrechbare Einrichtungen. Die Preise blieben bis zum 31.01.2008 unverändert, es wurde uns die Zusendung eines Verrechnungsscheck mit 40,75 Euro Guthaben angekündigt.

Am 08.02.2008 erhielten wir die Korrektur der Jahresrechnung,  aus der entnahmen wir die Umstellung unseres Vertrages auf local classic für Privatkunden zum 01.01.2008. Wir sollen nun 24,93 Euro nachzahlen. Unser Guthaben ist somit hinfällig, unsere Vorauszahlung bleibt unverändert zur Rechnung vom 06.02.2008 bei 76,- Euro brutto pro Monat.

Ebenfalls am  08.02.2008 wir unsere Vertragsbestätigung zum 01.01.2008 für das Produkt Local classic \"Herzlich willkommen bei eon Edis....\"

Wie sollen wir uns nun weiter verhalten, wie können wir Eonedis zur Vertragstreue bewegen, unsere günstigen Strompreise behalten und unser Guthaben ausgezahlt bekommen?
Vielleicht kann uns jemand weiterhelfen oder hat ähnliche Erfahrungen mit Eonedis gesammelt.
Vielen dank im voraus und viele Grüße!

Offline bjo

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Hallo,

Vertragsstatus des alten Vertrags prüfen lassen
- Kündigungsrecht
- Preisfestsetzung usw..
- Anwalt aufsuchen
- kein Kontakt per Mail oder FAX - > Einschreiben zählt!

- bis zur Klärung des Status mittels Musterbrief Einspruch einlegen und Abschläge unter Berücksichtigung es Guthabens auf Basis des Altvertrages zahlen!

Offline krusen33

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Hallo bjo,
vielen dank für Ihre schnelle Antwort! Eine Frage habe ich noch, wo finde ich den genannten Musterbrief?
Eine schöne Woche wünscht
krusen33

Offline bjo

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Musterbriefe!

http://www.energieverbraucher.de/index.php?itid=600

Es igt auch einen Bericht auf der Page über einen erfolgreichen Prozess gegen WPstrom!

 

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