Energiepreis-Protest > Stadtwerke Augsburg

Stadtwerke legen ihren Forderungen Urteil des Bundesgerichtshofs vom 13.Juni 2007 zugrunde

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bjo:

--- Zitat ---Original von marylu08
Danke. Aber mir geht es jetzt eigentlich nicht um die Kündigung, sondern darum, ob ich nach der BGH-Rechtsprechung vom Juni 2007 die nach Meinung der Stadtwerke noch ausstehende Summe nachzahlen sollte
--- Ende Zitat ---

-ein Gutachten was Sie selbst bezahlt haben ist nix wert!
-BGH - Urteil. auch hierfür ist dein Vertragsstatus und dein Widerspruchsstatus wichtig. Denn das Urteil gilt nur für gleichartige Fälle!

marylu08:
Danke nochmals.

So seh ich die Sache auch, es gibt allerdings unter den Einträgen zum BGH-Urteil auch einen Hinweis, dass ein privates Gutachten ausrechen würde. Weiss jemand unter welchen Voraussetzungen das private Gutachten auch ausreicht?

Muss ich den Stadtwerken auf ihren Brief jetzt antworten? Nicht, dass es dann heißt ich hätte das ja alles nie bestritten???!!!

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