Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
wann ist eine Rechnung fehlerhaft?
Rob:
Hallo zusammen,
hatte folgende Frage aus Versehen im falschen Thread gestellt, deshalb nochmal neu:
(Widerspruch nach §315 wurde zu Preisänderungen regelmässig eingelegt)
Wenn der Versorger seine ausstehende Forderung der vorigen Jahresrechnung trotz Aufrechnungsverbot in die aktuelle mit einfliessen läßt, ist dann die Rechnung schon fehlerhaft?
Insbesondere dann, wenn diese ausstehende Forderung schon über ein gerichtliches Mahnverfahren eingefordert wird?
Meine Intension geht dahin, dass, wenn ich den Versorger darauf hinweise und er keine Verbesserung der Rechnung vornimmt die Rechnung als gestellt gilt im Bezug z.B. auf die Verjährung?
Ich habe natürlich die Rechnung \"berichtig\".
Mit der Suche bin nicht schlüssig fündig geworden.
Danke und schönen Tag noch,
der Rob
marten:
Hallo Rob!
Zitat:
\"Verjährung/Verwirkung
Grundsätzlich beträgt die Verjährungsfrist 3 Jahre.
Nach geführtem Unbilligkeitseinwand hat der Versorger keine berechtigte Forderung (Anspruch) gegen den Verbraucher. Verjährung setzt aber voraus, dass ein Anspruch besteht.
Die Verjährung kann nicht eintreten, weil es an den Voraussetzungen überhaupt fehlt.
Unter diesem Gesichtspunkt kommt der rechtliche Begriff der Verwirkung zur Anwendung. Die Verwirkung ist zeitlich nicht bestimmt, sie ist Ausfluss aus § 242 BGB (Leistung nach Treu und Glauben). Die Verwirkung wird ggf. von Amts wegen vom Gericht festgestellt.\"
Siehe auch:
Unbilligkeitseinwand für Neu-Einsteiger
Ich hoffe das beantwortet Deine Frage.
gruss
marten
DieAdmin:
@Rob,
wenn man einen Beitrag dahingehend nacheditiert, dass dieser gelöscht werden soll, dann bitte Nachricht direkt an mich oder Link zum entsprechenden Beitrag.
Über jeden Beitrag befindet sich einen Button \"Melden\". Den kann man auch nutzen.
Ich möchte mich nicht mühsam auf die Suche machen müssen, welche Beitrag da wohl gemeint sein könnte ;)
Rob:
@evitel2004
Entschuldigung, mein Fehler! Hatte wohl die Funktion \"Weiterdenken\" abgeschaltet :rolleyes:....
Danke und schönen Tag noch,
Rob
eislud:
@marten
So pauschal sollte man das Thema \"Verjährung bei Unbilligkeitseinwand\" nicht sehen. Vielleicht beispielsweise noch hier nachlesen.
Gruss eislud
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
Zur normalen Ansicht wechseln