Energiepreis-Protest > RWE Westfalen Weser Ems (ehemals)
RWE-Westfalen-Weser-Ems erhöht Gaspreis um 9,5 %
Christian Guhl:
@AnJo
Es reicht, wenn der nächsten Abrechnung widersprochen wird.
Macinally:
... würde sofort nach Kenntnis der Preisänderung widersprechen.
Gruß
Mac
userD0010:
Ob man nun jedem einzelnen Hirtenbrief der RWE widerspricht, die Hände gen Himmel hebt und um Hilfe ruft, ändert wahrlich nichts daran, dass dieser Energieriese zusammen mit seinen drei anderen Kollegen sich seiner Sache absolut sicher ist und an der Preisschraube nach Gier und Gelüsten dreht, wohl wissend, dass Nichts und Niemand dem Einhalt gebietet. Mit Nichts und Niemand meine ich unsere Politiker, sowohl vom Ansehen der Person als auch deren Rückgrat.
Man lasse sich nur die Berechnungen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zum Grenzübergangspreis für Erdgas im Vergleich November 2006 zum November 2007 auf der Zunge zergehen:
(Auch wenn Berechnungen von Bundesämtern immer mit größter Skepsis zu begegnen ist -siehe Inflationsrate)
So betrug der Grenzübergangspreis pro Terajoule Erdgas ( 1 TJ = 278.000 kWh) mit 5.734,65 Euro im November 2007 gegenüber der gleichen Menge im November 2006 sage und schreibe 6.195,84 Euro, war also um 7,4 % niedriger im Grenzübergangspreis.
Dies ergab einen Grenzübergangspreis von 0,0206289 Euro je kWh in 2007 gegenüber 0,0222871 Euro je kWh in 2006.
Nun schaue jeder auf seine Energierechnung und beginne, sich zu wundern, oder vielleicht ob der neuen Preiserhöhung sogar, wütend zu werden.
Bei den angegebenen Preisen in Euro habe ich allerdings noch Zweifel, denn der Importpreis für Gas wird üblicher Weise in US Dollar festgelegt.
Und wie dort sich die Kurse in den vergangenen Jahren zum Vorteil des Euro entwickelt haben, kann jeder für sich feststellen. Das waren zwischen 2006 und 2007 erheblich mehr als 7,4 Prozent.
Gazpromi:
Habe ich die Mitteilung über die Erhöhung erhalten.... :-(
Was sollte ich jetzt machen?
gibts Alternativen zu RWE??
soweit ich weiß, nur die Eon-tochter e-wie-einfach, oder??
userD0010:
Ob RWE, E-on, Vattenfall oder EnBW, keiner dieser Energie-Erzeuger und -lieferanten ist für soziale Leistungen gegenüber seinen Kunden berüchtigt. Die Vier betreiben zwar keine Preisabsprachen, finden aber immer wieder im Kaffeesatz die fast gleichen Gründe und Daten für nahezu gleiche Preiserhöhungen.
Entscheidend ist, ob man der Preistreiberei widersprochen hat.
Wenn dies der Fall ist und man \"nur\" den billigen Preis zu einem bestimmten Stichtag bezahlt, lohnt sich in der Regel keinesfalls ein Wechsel, denn damit beendet man seine Chance, den billigen Preis zu entrichten.
Das Schreiben meines Energieversorgers habe ich mit den berühmten zwei Löchern versehen und in einem Ordner zur vorläufigen Ruhe gelegt.
Ich zahle meinen Gaspreis vom 30.09.2004 und der ist bislang noch von keinem angeblichen Wettbewerber in diesem Lande unterboten worden.
Wer von RWE zu E-wie einfach wechselt, der wechselt von RWE zu Eon, also von Hölle 1 zu Hölle 2, allerdings bei Hölle 2 zunächst zum Fegefeuer bzw. der Vorhölle. Garantiert dauert es keine sechs Monate, bis so saftige Preisanpassungen erfolgen, dass sich jeder die Frage des Warum stellt und spätestens dann merkt, wie er -wie wir alle- von den Energieversorgern für Dumm verkauft werden/wurden.
Wenn wir demnächst in einer Kneipe eine Zigarette anzünden, wird uns die geballte Macht unseres vermeintlichen Rechtsstaates treffen. Wenn uns aber die Energiekonzerne betrügen, wird der Müllermeister aus dem Frrränkischen sein Bedauern ausdrücken und darüber nachdenken, ob der den Zeigefinger erhebt, falls dieser nicht gerade für etwas Anderes gebraucht wird.
Also, Brieflein entweder wegwerfen oder abheften.
P.S.
Wichtig ist nur, bei jeder Abrechnung des Energieversorgers auf seinen Unbilligkeitseinwand bzw. Widerspruch gegen die vorherige Rechnung hinweisen und diesen Einwand noch einmal wiederholen.
Und besonders freut es den Versorger, wenn man ihn darauf hinweist, dass seine Forderung wegen der erklärten Unbilligkeit nicht fällig ist/wird.
Und bitte die Frage nach der Vorlage einer nachvollzieh- und überprüfbaren Kalkulation nicht vergessen.
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