Energiebezug > Vertragliches
Kartellverfahren gegen Flüssiggasanbieter
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energienetz:
Der Bund der Energieverbraucher e.V. bietet den Betroffenen die Möglichkeit, sich einzutragen, um Rückforderungsansprüche gegenüber Kartellfirmen vorzubereiten.
http://www.energieverbraucher.de/de/Energiebezug/Fluessiggas/Kartellverfahren/site__2130/
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