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Autor Thema: Einstellung von Mißbrauchsverfahren, was ist die Fogle???  (Gelesen 3961 mal)

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Offline Allrightbrother

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bedeutet die staatliche Legitimierung der Erdgaspreise durch die Einstellung des Mißbrauchsverfahrens nicht, dass die Kalkulation der Preise rechtens ist? Und somit ein Berufung auf den §315 hinfällig ist?

Welche Argumente habe ich jetzt noch gegenüber meinem Gasversorger, der mit zurückschreibt, dass das Mißbracuhsvefahren gegen Ihn eingestellt worden ist?

Gruß
Allrightbrother

Offline RR-E-ft

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Einstellung von Mißbrauchsverfahren, was ist die Fogle???
« Antwort #1 am: 07. April 2005, 13:47:50 »
@Allrightbrother

Es gibt keine staatliche Legitimierung der Preise.
Diese werden insbesondere nicht behördlich genehmigt.

Zudem darf bezweifelt werden, dass die Gasversorger überhaupt über eine Preiskalkulation verfügen.

Nach deren Auffassung handelt es sich nämlich wegen der Ölpreisbindung um einen \"anlegbaren Preis\", bei dem es nichts zu kalkulieren gäbe.

Aber:

Allenfalls das Gas selbst ist teurer geworden.

Die Kosten des Leitungsnetzes wie auch die Personal- und sonstigen Sachkosten sind nicht gestiegen.

Diese unterfallen keiner Ölpreisbindung.

Hierzu können Mitarbeiter von Gasversorgern befragt werden, ob ihr Arbeitsvertrag etwa eine Ölpreisbindung enthält. Die Gewerkschaften hätten darüber längst berichtet.

Demnach bedarf es also einer entsprechenden Preiskalkulation, die natürlich auch den Gewinnanteil umfasst. Die entscheidende Frage ist, ob letzterer in Folge der Preiserhöhungen gestiegen ist.

Das wäre gerade unbillig.

Vgl. nur hier:

Stadtwerke Hameln

Die Problematik wurde hier im Forum schon umfassend erörtert:

Es gibt auch andere Argumente und Meinungen

Gaspreissenkung in Bad Pyrmont- merkwürdige Begründungen



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

 

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