Energiebezug > Vertragliches

Progas

<< < (3/4) > >>

Saint Cyprien:
Hallo Allgemein12_Deutschland,
ich plane bzw. bin kurz davor auch den \"Abgang\" zu machen und merke,
daß Du reichlich P...s Erfahrung gesammelt hast.
Als \"Grünschnabel\" muß ich den Kreis nicht neu erfinden aber ich habe
fragen über fragen wobei die \"alten Hasen\" etwas helfen können
z.B. woher du den neuen Tank hast, Preis, was ist inkl.,
wie die 0,00 Kosten für den P...s-Tank??
Sollte es nicht öffentlich sein wäre der Kontakt über d. Admi. möglich
Freue mich auf die Antwort.

Allgemein12:
Hallo Saint Cyprien,

auf konkrete Fragen, kann man sicher auch konkrete Antrworten geben. Aber unter dem Strich ist für alles, was man erreichen will, der unterschriebene Vertrag maßgeblich. Eine Analyse, was da so alles drin steht, gibt meistens schon eine Antwort auf die meisten Fragen.

Bei weitergehendem Interesse gern auch Nachricht als PN mit Angabe einer Mail-Adresse. Aber gleich im Vorfeld. Ich gebe keine Rechtsberatung und komme auch nicht für Nachteile auf, die eventuell entstehen können.

MfG
Allgemein12_Deutschland

RaMaWu:
Das Thema wurde zwar vor längerer Zeit hier bearbeitet, aber ich möchte es noch einmal aufgreifen, da ich meinen Tank von \"KONTRA-GAS\" abkaufen konnte.

Aber zum Ersten:
Alle Einrichtungen rund um den Tank sind im Eigentum des Hausbesitzers. Also Tankuhr, Tankleitungen usw. Dafür hat man ja eine Kaufpauschale geleistet.
Hintergrund:
Die ganzen Gas-Fuzzies sind ja nicht dumm. Sie vermieten ja nur den Tank, aber das was wirklich kaputt gehen könnte wird verkauft und somit ist der Besitzer für eine eventuelle Reparatur verantwortlich.

Wie ich den Tank gekauft habe ?
Mein Vertrag mit \"KONTRA-GAS\" lief seit 2002 auf 6 Jahre. Termingerecht habe ich gekündigt, KONTRA-GAS hat meiner Kündigung zugestimmt und um Terminangabe gebeten, wann sie den Tank abholen können.

Ich mich dumm gestellt und gesagt \"Wie abholen\". Der Gasberater hatte uns seinerzeit nämlich sugeriert, dass wir den Tank nach Ablauf von 10 Jahren wohl übernehmen könnten.
Klar kam die Antwort von \"K-G\" -->> bitte mal im Vertrag nachschauen ( was ich durch dieses Forum schon einige Jahre früher getan hatte ).
Meine Antwort: Nee kann doch nicht sein, dass ich das Ding ausbuddeln soll. Steht doch in keinem wirtscgaftlichen Verhältnis. Ich kaufe Euch = \"K-G\" einen neuen Tank.
Logisch \"K-G\" wollte seinen eigenen Tank darauf habe ich Ihnen dann noch einmalig einen kurzen 5-Zeiler geschrieben, dass nach unserer Meinung
1. der Gasberater damals bewusst Fehlinformationen gegeben hat, bzw. nicht über Folgen aufgeklärt hat, zumal bei uns noch klar war, dass der Gastank nur eingebaut werden konnte, bevor eine Holzgarage mit Fundament und 5 x 7 mtr davor aufgezimmert wurde )
2. es in keinem wirtschaflichen Verhältnis steht ( neu, den ich kaufen wollte gegen alt und ausbuddeln )
3. § 946 BGB besagt, dass eine Sache, die eine Einheit mit einem Grundstück geworden ist ein Teil des Grundstücks geworden ist und somit könnte man sich streiten, wem der Tank nach 6 Jahren Erddaseins nun wirklich gehört.
4. \"K-G\" den Tank nur auf dem Klageweg zurückbekommen würde ( sofern sie den Streit gewinnen würden, aber die Richter doch immer verbraucherfreundlicher entscheiden würden ).

Ich habe dann noch einmal meinen Kauf / Übernahmevorschlag unterbreitet, der dann auch angenommen wurde.

That´s all
MFG
Ralf

Smithy1:
Ich habe auch auf Eigentank umgestellt  :]

Vieles wurde schon gesagt, noch ein paar Gedanken aus meiner Sicht.

Gas umpumpen
Ist überhaupt nicht nötig. Man stellt den neuen (Eigentank) daneben, verbindet die Armaturen mit einem Schlauch (macht selbstverständlich ein Profi, der den neuen Tank bringt) dreht den neuen Tank zu, den alten auf und heizt ihn leer.

Kündigungsfrist.
Kann man locker in den Sommer legen. Wer Miete zahlt darf ihn ja noch BENUTZEN (leer heitzen). Man darf nur nicht woanders Gas kaufen.

Ausgraben/Rückführung
SELBER MACHEN ist angesagt. Die Horrorpreise die da genannt werden sind ja nur da um das Umsteigen zu vermiesen.
Wegen der Beschädigung einen ZEugen aus dem Nicht-Familienkreis herbeiholen. Bilder machen, den Tank SELBER zurückfahren (hab ich mit dem Autoanhänger gemacht) Kosten für den Transport: 50 Euro statt 450 Euro Kostenvoranschlag  8o
Sogar von Tützka wurde bestätigt dass man einen leeren Tank selber transportieren darf wenn das Ventil geschützt ist. So hab ich es auch gemacht.

Armaturen:
Stehen immer in Deinem Eigentum. Der Mietvertrag bezieht sich rein auf den Tank. Ohne Leitung, ohne Armaturen.

Hab ich was vergessen` ;) ?

gas-max:

--- Zitat ---Original von Smithy1
Kündigungsfrist.
Kann man locker in den Sommer legen. Wer Miete zahlt darf ihn ja noch BENUTZEN (leer heitzen).
--- Ende Zitat ---

BGB § 545 Stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses
Setzt der Mieter nach Ablauf der Mietzeit den Gebrauch der Mietsache fort, so
verlängert sich das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit, sofern nicht eine
Vertragspartei ihren entgegenstehenden Willen innerhalb von zwei Wochen dem
anderen Teil erklärt. Die Frist beginnt
1. für den Mieter mit der Fortsetzung des Gebrauchs,
2. für den Vermieter mit dem Zeitpunkt, in dem er von der Fortsetzung
Kenntnis erhält.
BGB § 546 Rückgabepflicht des Mieters
(1) Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache nach Beendigung des
Mietverhältnisses zurückzugeben.
(2) Hat der Mieter den Gebrauch der Mietsache einem Dritten überlassen, so kann
der Vermieter die Sache nach Beendigung des Mietverhältnisses auch von dem
Dritten zurückfordern.
BGB § 546a Entschädigung des Vermieters bei verspäteter Rückgabe
(1) Gibt der Mieter die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht
zurück, so kann der Vermieter für die Dauer der Vorenthaltung als Entschädigung
die vereinbarte Miete oder die Miete verlangen, die für vergleichbare Sachen
ortsüblich ist.
(2) Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.

USW.

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln