Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Lingener Tagespost ,SWLingen, Tariffestsetzung 01.01.2008  (Gelesen 5737 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline enerveto

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 128
  • Karma: +0/-0
Lingener Tagespost ,SWLingen, Tariffestsetzung 01.01.2008
« am: 29. Januar 2008, 18:59:15 »
Ein nicht abgedruckter Leserbrief an die Lingener Tagepost:

Lingener Tagespost
Redaktion
Schlachterstraße 6 – 8
49808 Lingen (Ems)

23.11.2007

Leserbrief

Lingener Tagespost vom 15.11.2007 „Strom und Gas werden teurer“
Stadtwerke Lingen GmbH, Gaspreis ab 01.01.2008

Sehr geehrte Damen und Herren der Redaktion,

die gesetzliche Grundlage des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG 2005) gilt auf allen Handelsstufen:
 „§ 1 (1) Zweck des Gesetzes ist eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas.
§ 2 (1) Energieversorgungsunternehmen sind im Rahmen der Vorschriften dieses Gesetzes zu einer Versorgung im Rahmen des § 1 dieses Gesetzes verpflichtet.“

Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Lingen GmbH:
§ 7 (6) „…Die von der Stadt Lingen (Ems) entsandten Aufsichtsratsmitglieder sind an die Weisungen des Rates der Stadt gebunden…
§ 9 (2) …Geschäftsführung bedarf  …der Zustimmung des Aufsichtsrates: a) Festsetzung und Änderung der allgemeinen Tarifpreise …“ Ein Aufsichtsrat, der in seinen Aufgaben behindert wird, könnte sein Amt niederlegen.

Das Amtsgericht Lingen hat in drei Urteilen (13.11.2006, 19.09.2007 und 04.10.2007 – nachzulesen auf den Web-Seiten http://www.rcka.de und http://www.energieverbraucher.de ) von der Stadtwerke Lingen GmbH Transparenz durch Offenlegung der Kalkulationsgrundlagen gefordert: „…wenn die Preiserhöhung allein mit den höheren Bezugskosten begründet wird. …offen, ob sich für die Versorgerin Einsparungen in anderen Bereichen ergeben haben. …nicht aber die Einsparungen weiter gegeben werden. …der gesamte Preis zur Überprüfung steht…“
Auf der Web-Seite der Stadtwerke Lingen ist zur Tariffestsetzung ab 01.01.2008 folgende Preisstruktur erkennbar:
Arbeitspreis: Vertrieb 3,498 + Netznutzung 0,468 + Konzessionsabgabe 0,270 + Erdgassteuer 0,550 = 4,786 Cent pro Kilowattstunde (kWh);
Grundpreis: Vertrieb 92,69 + Netznutzung 19,10 + Messung 13,64 + Abrechnung 12,57 = 138,00 Euro pro Jahr.
Nur der Vertriebskostenanteil des Arbeitspreises wurde zum 01.01.2008 um 0,330 Cent/kWh erhöht.
 Preisbestandteile, die die Stadtwerke Lingen nicht bestimmen können, bleiben unverändert.
Die von der Stadtwerke Lingen GmbH bestimmte (§ 5 GasGVV) und zu vertretende Tariffestsetzung des Arbeitspreises beträgt daher 10,42 Prozent im Verhältnis zum Tarif vom 01.04.2007.
Der Grundpreis ist in Bezug auf den Vertriebskostennteil fragwürdig. Nicht alle Verwaltungskosten der Stadtwerke Lingen sind von den Kunden „Strom, Gas, Wasser“ zu tragen, z.B. Wirtschaftsbetriebe Lingen, Bauhof.
Die Bundesnetzagentur hat die Netzentgelte der Stadtwerke Lingen ab 01.05.2007 deutlich gesenkt. Dieser Beschluss (BK9-06/203) war sofort anzuwenden.

Die von den Stadtwerken Lingen begründete Erhöhung des Gaspreises hat so wenig mit dem Heizölpreis zu tun wie der Kartoffelpreis mit dem Brotpreis. Die bisherige Anpassungsregel 3/1/3 funktioniert wegen der Gasversorgungsverordnung ab 01.4.2007 ohnehin nicht mehr, weil die Versorger eine Tarifänderung mindestens 6 Wochen vor Wirksamkeit den Kunden mitteilen müssen, und zwar dreifach (§ 5 GasGVV): Bekanntmachung in der Zeitung, schriftlich als Brief und auf der Internetseite des Versorgers.
Der Referenzpreis \"Leichtes Heizöl 40-50 hl Deutschland\", den die Stadtwerke Lingen zugrunde legen veränderte sich wie folgt (Quelle: DESTATIS - Statistisches Bundesamt): Monat April bis September 2006 Durchschnitt 314,84 / 6 = 52,47 €/hl; Monat April bis September 2007 Durchschnitt 296,49 / 6 = 49,42 €/hl. Das entspricht einer Minderung in Höhe von 5,8 Prozent.
Von der Aussage der Geschäftführung der Stadtwerke Lingen in der Lingener Tagepost vom 15.11.2007:  \"...exorbitant gestiegenen Preise für das leichte Heizöl\" kann also gar keine Rede sein.
Die eigentliche Grundlage für die Bezugskosten bilden die Gas-Importpreise. Der Endverbraucherpreis dürfte sich daher nur so verändern, wie der Gas-Importpreis, abgesehen von den Netzkosten, der Mehrwertstuer und dem Brennwert. Es besteht also ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen den Gas-Importpreisen und den Haushaltskundenpreisen.
Der Gas-Importpreis (Quelle: BAFA - Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) ist seit April 2007 gegenüber 2006 erheblich gesunken: April -8,7; Mai -13,0; Juni -11,7; Juli -11,0; August -11,7; September -9,8 Prozent.
Warum und wie hoch die Bezugskosten der Stadtwerke Lingen gestiegen sind, ist also darlegungs- und nachweisbedürftig.
   
Mit freundlichen Grüßen   Anlagen

Offline enerveto

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 128
  • Karma: +0/-0
Lingener Tagespost ,SWLingen, Tariffestsetzung 01.01.2008
« Antwort #1 am: 29. Januar 2008, 20:06:10 »
Lingener Tagespost, Redaktion
28.12.2007

Lingener Tagespost vom 15.11.2007 „Strom und Gas werden teurer -
Stadtwerke Lingen erhöhen zum 1. Januar 2008 ihre Preise – Bezugskosten gestiegen“

Sehr geehrte  Damen und Herren der Redaktion,

es war in der Lingener Tagespost zu lesen:
„17.01.2007 Flächenbrand in der Zeitungslandschaft? … Ein Ergebnis dürfte aber schon jetzt feststehen: Die beste Brandversicherung ist eine qualitativ hochklassige lokale Berichterstattung. Die Zeitung, die ihren Lesern Orientierung und Hintergrundwissen liefert, die die große und kleine Welt jeden Tag neu erklärt, die recherchiert, analysiert und kommentiert, ist nicht so leicht entflammbar. …Wie können sich Lokaljournalisten den Umarmungsversuchen lokaler Honoratioren entziehen? …wie Zeitungen sich den Verlockungen der immer lauter werdenden PR-Maschinerie der Interessengruppen entziehen können. Denn Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit sind das höchste Gut einer Zeitung. …
20.01.2007 Forum Lokaljournalismus …’Man braucht gute Leute und genug Leute’ in den Redaktionen, damit eine Zeitung nicht ‚zur Abspielstation von Verlautbarungen’ wird…“

Web-Seite Bundesgerichtshof, Entscheidungen:
BGH, Urteil vom 10.02.2005 – III ZR 294/04.
„Der Auskunftspflicht nach § Abs. 1 NdsPresseG (bzw. den entsprechenden Bestimmungen in den Pressegesetzen der anderen Bundesländer) unterliegen auch Betriebe der kommunalen Daseinsvorsorge, die in der Form von Gesellschaften mit beschränkter Haftung geführt werden, aber unter beherrschendem Einfluss der öffentlichen Hand stehen.“
Sie erhalten das vollständige BGH-Urteil als Anlage (PDF-Format).   Anlage

In einem Artikel der Lingener Tagespost vom 15.11.2007 „verkündeten“ die Geschäftsführer der Stadtwerke Lingen, dass die Strom- und Gaspreise wieder steigen.

Dazu wurden mehrere Gründe angegeben.
Eine Stellungnahme der Redaktion ist nicht erkennbar.

Haben Sie die Geschäftsführer der Stadtwerke Lingen GmbH nach prüfbaren Belegen für ihre Begründungen zu den Energiepreiserhöhungen gefragt?

Woran kann der Leser der Lingener Tagespost erkennen, ob es sich um „Eigenberichte“ oder „Verlautbarungen“ handelt?

Stellungnahmen von Lesern wurden bisher nicht veröffentlicht.
Wir haben mit einem Leserbrief vom 23.11.2007 aus der Sicht der Verbraucher in Bezug auf die Erhöhung des Gaspreises dieser „Verkündung“ in wesentlichen Teilen der Aussagen widersprochen. Dazu haben Sie auch entsprechende Tabellen und Diagramme erhalten.

Die Fragwürdigkeit der Gaspreisentwicklung kennen Sie; die ebenso fragwürdige Entwicklung des Strompreises wird nachgereicht.

Die gesetzliche Grundlage des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG 2005) auf allen Handelsstufen kennen Sie auch:
„§ 1 (1) Zweck des Gesetzes ist eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas.
§ 2 (1) Energieversorgungsunternehmen sind im Rahmen der Vorschriften dieses Gesetzes zu einer Versorgung im Rahmen des § 1 dieses Gesetzes verpflichtet.“
Daraus erwächst  der Stadtwerke Lingen GmbH eine vertragliche Nebenpflicht gegenüber ihren Kunden, da sie als kommunales Unternehmen einen öffentlichen Zweck erfüllt und  eine preisgünstige Versorgung garantieren muss. Die Stadtwerke Lingen gehören zu 60 Prozent der Stadt Lingen (Ems) und ihren Bürgern. Diese haben einen Anspruch auf Transparenz und Wahrhaftigkeit.
   
Mit freundlichen Grüßen   Anlage

Offline enerveto

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 128
  • Karma: +0/-0
Lingener Tagespost ,SWLingen, Tariffestsetzung 01.01.2008
« Antwort #2 am: 29. Januar 2008, 20:49:20 »
Antwort Redaktion der Lingener Tagespost
06.01.2008

„Sehr geehrte  Familie …,

vielen Dank für Ihre Zuschrift zum Thema Strom- und Gaspreiserhöhung. Angesichts des komplexen Themas wollen wir ein möglichst breites Meinungsbild in der LT abbilden. Wir haben Ihnen in den letzten zwei Jahren zu diesem Thema deshalb mehrere Zuschriften veröffentlicht. Ich kann Ihnen versichern, dass wir dieses Thema so ausgewogen wie möglich zu behandeln versuchen.

Ihnen für das neue Jahr alles Gute, vor allem Gesundheit.

Mit freundlichen Grüßen“

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz