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Autor Thema: Die Preise der Gas- und Stromversorgung der Gemeindewerke Steinhagen sind auf keinen Fall fair!  (Gelesen 6447 mal)

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Offline hwe

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Offener Brief an den Geschäftsführer Martin Goldbeck der Gemeindewerke Steinhagen GmbH

Sehr geehrter Herr Goldbeck,

zu Ihren angekündigten Preiserhöhungen bei Gas  und Strom  ab den 1. Juni 2008 möchte ich als einer Ihrer Kunden wie folgt Stellung nehmen:
Tarif-Erhöhungen z. B. bei Gas „Grundpreis-Tarif“; im Jahresgrundpreis um 8,00%, im Arbeitspreis um 6,54% und bei Strom z. B. Tarif „Haushalt 2“ im Jahresgrundpreis um 12,49%, im Arbeitspreis um 5,98%.
Sie schreiben; „die Gemeindewerke bieten eine Stromversorgung zu fairen Preisen.“ Davon kann doch wohl keine Rede sein. Auf dem jetzigen Niveau der Strompreise in Deutschland machen die Energiekonzerne enorme Gewinne und können mal gerade so 40 Milliarden Euro für den Kauf  ausländischer Konzerne bieten wie z. B. E.ON in Spanien oder  wie jetzt RWE –ebenfalls flüssig durch überhöhte Strompreise- bietet 13,7 Milliarden € für British Energy, ein Betrag, der etwa einem Viertel des Landeshauhaltes NRW entspricht! Die vier größten Stromkonzerne verfügen über 90 Prozent der Kraftwerke. Eine detaillierte Analyse im Auftrag der EU-Kommission hat auf der Großhandelsebene Stromverkaufspreise nachgewiesen, die um 37 Prozent überhöht sind.
Deshalb: Die Energiekonzerne gehören vergesellschaftet – sie dürfen nicht mehr den Interessen renditehungriger Großaktionäre dienen, sondern müssen im Sinne der Allgemeinheit wirtschaften. Dazu gehören wirklich faire Preise, Klimaschutz und die Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen, nicht der Aufkauf ausländischer Energiekonzerne. Die für den Aufbau einer umweltfreundlichen Energieversorgung notwendigen Milliarden verschwinden in den Privatschatullen von Großaktionären, sie werden dem regionalen Wirtschaftskreislauf entzogen, wo sie eigentlich benötigt werden.
Sie schreiben auch; „zu rund 40% sind auf die Strompreise gesetzlichen Abgaben zu entrichten.“ und „daß sich diese Kosten infolge des steigenden Anteils der regenerativen Energie sich deutlich erhöht haben.“  Die Tatsache ist, in den vergangenen sechs Jahren haben unterm Strich die Konzerne und nicht der Staat die Energie verteuert. Die Abgabe für erneuerbare Energien: beläuft sich derzeit auf 0,8 Cent je Kilowattstunde. Im Jahr wird jeder Verbraucher dadurch mit Mehrkosten von unter 30 Euro belastet.
Sie schreiben betreffend der Gaspreise; „die hohe Ölpreisentwicklung hat auch zu steigenden Gaseinkaufskosten geführt.“  Während die Gasimportpreise im Vergleich zum Vorjahr um einige Prozent gesunken sind, heben die Gasversorger erneut dreist ihre Preise an. Dagegen hat der Bund der Energieverbraucher in Unkel entschieden protestiert. „Es ist unerfindlich, warum Verbraucher mehr bezahlen sollen für Gas, dessen Bezugspreis aus dem Ausland zurückgeht. Die angebliche Ölpreisbindung dient dazu, den riesigen Reibach zu vertuschen. Mit den tatsächlichen Kosten hat sie nicht das geringste zu tun\" moniert der Vereinsvorsitzende Dr. Aribert Peters. Die örtlichen Gasversorger hätten schon lange die Pflicht und auch die Möglichkeit gehabt, sich aus den kartellrechtswidrigen langfristigen Bezugsverträgen mit ihren Vorlieferanten zu verabschieden, um günstigere Bezugsmöglichkeiten zu erschließen.
Es handelt sich bei der Ölpreisbindung ganz klar um eine \"Einbahnstraße\": Im Sinn von Lieferverträgen eines klassischen Kartells  war der Importpreis zwar tatsächlich seit Jahrzehnten dem Ölpreis mit etwas Verspätung gefolgt. Und gab es in diesen Verträgen eine Preisuntergrenze, die dann in Kraft trat, wenn die Ölpreise unter den vereinbarten Wert einer entsprechenden Notierung absanken. Dadurch wurde gewährleistet, dass der Gaspreis dem Ölpreis nicht unter eine bestimmte Grenze nach unten folgen kann. Ab etwa dem Jahr 2000 hatte sich der Gasimportpreis sich aber kaum noch an den Ölpreisen orientiert. Nur der Verkaufspreis an den Endkunden schien - solange es bergauf geht - weiterhin fest daran gekoppelt. Es war somit eindeutig, dass mit dieser Art der Ölpreisbindung irgendwo zwischen Gasimport und Verkauf an den Endkunden die Gewinnspanne der Gasversorgungsunternehmen in den vergangenen sechs Jahren deutlich gestiegen  sein mußte.
Lieber Herr Goldbeck, genauso wie der Bürger die Möglichkeit und das Recht hat -wie ich es auch seit Dezember 2004 ausübe- nach § 315, bei “Bestimmung der Leistung durch eine Partei” die Billigkeit –der Preise- durch ein Gericht zu prüfen, haben die “Gemeindewerke Steinhagen” eine Verpflichtung dazu.
Anders ist es nämlich dem örtlichen Versorger gar nicht erst möglich, seine eigenen
Kunden zu fairen Preisen zu beliefern. Hierzu gibt ein Grundsatz-Urteil des Bundesgerichtshofes vom 2. Oktober 1991, dem zu entnehmen ist, dass auch
Vorlieferantenpreise der Billigkeitskontrolle unterliegen

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Werner Elbracht



Liebe BürgerInnen, machen Sie es genauso wie ich; machen Sie gebrauch von der Rechnungskürzung, bis die Billigkeit und die Berechtigung der Energiepreise juristisch geklärt sind.
Nähere Informationen unter http://www.energieverbraucher.de/seite600.html
o. http://www.die-linke-guetersloh.de/aktionen/stopp_den_energiepreisen/
STOPP DEN ENERGIEPREISEN
Hans-Werner Elbracht
Industriestr. 3, 33803 Steinhagen
E-Mail: hwelbracht@bitel.net, Tel. 05204 5711

 

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