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Nach Widerspruch zum Mahnbescheid: Vorboten zur Klage?

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gaspreise_runter_willich:
Hallo zusammen,

nach meinem Widerspruch auf den Mahnbescheid des Versorgers habe ich jetzt vom \"Mahngericht\" ein Schreiben bekommen worin man mir mitteilt, daß man das Verfahren jetzt an das zuständige Amtsgericht abgegeben hat, da \"Die Voraussetzung für die Abgabe des Verfahrens nun vorliegen\". Bedeutet das jetzt, das bereits eine Klage gegen mich eingereicht wurde oder nur das, für den Fall das der Versorger klagen möchte, ein anderes Gericht zuständig ist?

gaspreise_runter_willich:
Schade keine Antwort – kennt sich denn niemand mit Mahnbescheiden aus oder hat ein ähnliches Schreiben bekommen? Oder ist die Frage schon 100mal beantwortet worden und ich bekomme deshalb keine Antwort, dann habe ich wohl die falschen Suchbegriffe verwendet, ich bin nämlich nicht fündig geworden.

taxman:
Ich kann Ihnen es nur ans Herz legen sich einen versierten Rechtsanwalt zu nehmen. Dieser weiß, für Fall genau, was zu tun ist!

Eine detailierte konkrete Hilfe werden Sie hier nicht erwarten können.

nomos:

--- Zitat ---Original von gaspreise_runter_willich
Schade keine Antwort – kennt sich denn niemand mit Mahnbescheiden aus oder hat ein ähnliches Schreiben bekommen? Oder ist die Frage schon 100mal beantwortet worden und ich bekomme deshalb keine Antwort, dann habe ich wohl die falschen Suchbegriffe verwendet, ich bin nämlich nicht fündig geworden.
--- Ende Zitat ---
siehe mal hier Broschüre bestellen oder runterladen und lesen: Abgabe Seite 51 ff.[/list]

gaspreise_runter_willich:
Vielen Dank für den Link, nach dem was in dem PDF steht macht mein Versorger wohl tatsächlich ernst. Ich werde jetzt mal meinen Anwalt kontaktieren.

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