Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Preiserhöhung der Stadtwerke  (Gelesen 8546 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline spikerigger

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 2
  • Karma: +0/-0
Preiserhöhung der Stadtwerke
« am: 25. Januar 2008, 17:21:07 »
hier mal der Text

Preise & Tarife

1. Im Rahmen der Grundversorgung bieten wir Ihnen die Belieferung von Erdgas zum allgemeinen Preis an.
Grundlagen sind die GasGVV sowie die Ergänzenden Bedingungen zur GasGVV in den jeweils gültigen Fassungen.

0 GasGVV.pdf
0 Ergänzende Bedingungen zur GasGVV SWS.pdf



2. Der allgemeine Preis gilt gleichfalls für die Ersatzversorgung von Haushaltskunden.

3. Informationen zu unseren Erdgaspreisen
Die \"Allgemeinen Preise für die Versorgung mit Gas\" in Verbindung mit der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (GasGVV)” der Stadtwerke Schüttorf GmbH (SWS) gelten mit Wirkung vom
01. April 2007 bzw. 01. März 2008– einschl. Erdgassteuer – wie folgt:


1. Kleinverbrauchstarif G 01 (gültig bei einem Verbrauch von 0-3.272 kWh im Jahr)
                                                     ab 01.04.2007    ab 01.03.2008
a) Arbeitspreis                              7,62 Cent/kWh    8,03 Cent/kWh
b) monatlicher Grundpreis                     2,98 Euro            2,98 Euro



2. Grundpreistarif G 02 (gültig bei einem Verbrauch von 3.273-13.200 kWh im Jahr)
                                             ab 01.04.2007    ab 01.03.2008
a) Arbeitspreis                       6,31 Cent/kWh    6,72 Cent/kWh
b) monatlicher Grundpreis         6,55 Euro                       6,55 Euro



3. Grundpreistarif G 03 (gültig bei einem Verbrauch ab 13.201 kWh im Jahr)
                                                 ab 01.04.2007    ab 01.03.2008
a) Arbeitspreis                          5,71 Cent/kWh    6,13 Cent/kWh
b) monatlicher Grundpreis
für Zähler bis NB 6 / G 6                13,09 Euro            20,23 Euro    
für Zähler NB 10 / G 16                  13,09 Euro            20,23 Euro
.
.




Die aufgeführten Arbeitspreise enthalten die gesetzliche Erdgassteuer von
z. Zt. 0,55 Cent / kWh. Im Entgelt ist eine Konzessionsabgabe nach den Höchstsätzen der Konzessionsabgabenverordnung (KAV) vom 09. Januar 1992 enthalten.

Die Konzessionsabgabe wird an kommunale Gebietskörperschaften entrichtet. Vereinbarungen, nach denen keine oder nur eine geringere Konzessionsabgabe zu zahlen ist, haben Vorrang. In den vorgenannten Bruttopreisen ist die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % ( z. T. gerundet ) enthalten.

Auf die genannten Arbeitspreise erhalten Sie einen Preisnachlass (Aktion SWS-Plus), bis auf weiteres, mindestens bis zum 28.02.2009 in Höhe von 0,24 Cent / kWh (brutto).

Die SWS stellt den Kunden das Erdgas mit einem Normbrennwert von derzeit
9,96 kWh/m³ zur Verfügung. Schwankende Brennwerte werden entsprechend den anerkannten Regeln der Technik (DVGW G685) berücksichtigt. Die Gastemperatur beträgt im Jahresmittel 15°C und der Betriebsüberdruck am Zähler beträgt 22,5 mbar. Der mittlere Luftdruck im Versorgungsgebiet liegt bei 1012 mbar.

Betriebsart: Erdgas L

Am 08.11.2006 ist die \"Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz\" (Gasgrundversorgungsverordnung - GasGVV) in Kraft getreten. Sie ersetzt künftig die Allgemeinen Versorgungsbedingungen Gas (AVBGasV) und gilt automatisch für alle neuen sowie nach dem 12.07.2005 abgeschlossenen Grundversorgungsverträge (Tarifverträge).
Die vor dem 13.07.2005 abgeschlossenen Tarifverträge mit grundversorgten Haushaltskunden - das sind Kunden, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche und gewerbliche Zwecke beziehen - werden ab dem 01.05.2007 auf den Inhalt der Allgemeinen Bedingungen (GasGVV) sowie der Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Schüttorf GmbH umgestellt. Die Allgemeinen Bedingungen, die Ergänzenden Bedingungen sowie die jeweils maßgeblichen Allgemeinen Preise können auch in den Geschäftsräumen der Stadtwerke Schüttorf GmbH, Nordring 62, 48465 Schüttorf eingesehen werden.

Offline kamaraba

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.017
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.faire-energiepreise.de
Preiserhöhung der Stadtwerke
« Antwort #1 am: 25. Januar 2008, 19:38:49 »
@spikerigger

?? was möchten Sie uns mitteilen, bzw. wie lautet Ihre Frage?
Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
www.Faire-Energiepreise.de

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Preiserhöhung der Stadtwerke
« Antwort #2 am: 25. Januar 2008, 19:58:02 »
@kamaraba

Möglicherweise handelt es sich um eine besondere Form der öffentlichen Bekanntmachung des Energieversorgers im Internet gem. § 5 GVV.

Offline kamaraba

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.017
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
    • http://www.faire-energiepreise.de
Preiserhöhung der Stadtwerke
« Antwort #3 am: 25. Januar 2008, 22:43:06 »
@RR-E-ft

Dies könnte eine mögliche Erklärung sein  ;)
Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
www.Faire-Energiepreise.de

Offline userD0010

  • Gelöschte User
  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.590
  • Karma: +6/-16
  • Geschlecht: Männlich
Preiserhöhung der Stadtwerke
« Antwort #4 am: 07. Februar 2008, 10:42:23 »
Mit dieser Methode sind die SWS offenbar erfolgreich, zumindest beim Gros der Kunden, die mit Rücksichtnahme auf nachbarschaftliche Beziehungen, politische Bekanntschaften etc. den Beschlüssen der Stadtwerke kopfnickend zustimmen und keineswegs durch einen Protest auffallen wollen.
Wer aber der Preis- und Vertragspolitik der SWS nicht zustimmt, den Unbilligkeitseinwand vorbringt und die Rechnungen der drei relevanten Jahre gekürzt hat, erhielt spätestens Anfang dieses Jahres eine Mahnung, Zahlungsaufforderung mit Androhung der Liefersperre.
Es gab nichts Schöneres, als diesem Ansinnen deutlich zu widersprechen und die SWS aufzufordern, Mahnung und Sperrandrohung innerhalb von 5 Tagen zurückzunehmen oder einem Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung durch das zuständige Gericht entgegen zu sehen.
Nach zwei Tagen kam das Bedauern zu Ausdruck, dass man den Unbilligkeitseinwand leider übersehen habe und bestätigen müsse, dass die Forderung der SWS derzeit nicht fällig sei und folglich Mahnung und Sperrandrohung zurückgenommen werden.
Übrigens begründeten die SWS einen drastischen Preisanstieg bei Abwassergebühren mit \"zu erwartenden Synergieeffekten\".

Shit happens.

Aber in diesem Städtchen sollte einen nichts mehr wundern.
Wenn der erste Bürger der Stadt in einer öffentlichen Veranstaltung eine weibliche Person ohrfeigt und dies von großen Teilen der Bevölkerung als nicht sonderliche Verfehlung abgetan wird, zeugt dies doch wohl von der besonderen Widerstandsfähigkeit der Wähler/Energienutzer.

Offline spikerigger

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 2
  • Karma: +0/-0
Preiserhöhung der Stadtwerke
« Antwort #5 am: 05. September 2008, 17:51:41 »
Oh habe wohl vergessen die Frage reinzustellen!! :D

weiß die jetzt aber nicht mehr....  ;)

mal was neues....   :rolleyes:

Kann ich die Preiserhöhung unseres Versorgers zum 01.09.08 auch jetzt noch auf unbilligkeit anfechten? Oder geht das nicht mehr da der 01.09 ja schon vorrüber ist?


Gruß
Spike

Offline userD0010

  • Gelöschte User
  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.590
  • Karma: +6/-16
  • Geschlecht: Männlich
Preiserhöhung der Stadtwerke
« Antwort #6 am: 17. Dezember 2008, 15:27:04 »
spikerigger:
Kann ich die Preiserhöhung unseres Versorgers zum 01.09.08 auch jetzt noch auf unbilligkeit anfechten? Oder geht das nicht mehr da der 01.09 ja schon vorrüber ist?

Das funktioniert auch mit dem Eintreffen der Jahresrechnung. Dann gilt es, nochmals alle bisherigen und künftigen Preiserhöhungen als unbillig zu erklären und entsprechende Nachweise zu fordern.
Auch wenn die SWS dann ein bestelltes Gutachten glauben vorlegen zu können, sollte man sich nicht beeindrucken lassen. Jeder, der ein Gutachten bestellt, wird vermutlich auch dessen Ergebnis für sich auslegen lassen.

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz