Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Anbieterwechsel: \"Leider hat ihr Anbieter die Kündigung abgelehnt\"  (Gelesen 7198 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Istvan

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 4
  • Karma: +0/-0
Hallo allerseits,

ich liege mit den Stadtwerken München in einem Rechtsstreit, weil die Stadtwerke mir die Strom- und Gasschulden meiner Vormieterin von meinen Abschlagszahlungen und Jahresrechnungen abgezogen hatte und behauptet hat, ich hätte schon vor meinem Einzug einen Versorgungsvertrag mit ihnen.

Zahlreiche Vorsprachen (bis kurz vor der Prügelei) haben nichts gebracht, immer wieder - nach knapp einen Jahr circa - hat ein neuer und anderer Mitarbeiter dasselbe wieder versucht: die Rechnungen der Vormieterin von mir beizutreiben, notfalls mit der Drohung, den Strom abzustellen.

Schliesslich kam nach 4 Jahren eine Mahnung, eine zweite Mahnung und dann eine Klage: jetzt steht es nicht schlecht für mich, weil ich nunmal keinen Vertrag mit den Stadtwerken hatte im fraglichen Zeitraum, die Vormieterin aber schon (wer jetzt an Kafka denkt, ist selbst schuld: \"beweisen Sie, daß Sie KEINEN Vertrag hatten\";): trotzdem hat mir jetzt e-wie-einfach mitgeteilt, daß sie nach 5 Monaten Ummeldelaufzeit von den Stadtwerken mitgeteilt bekommen haben, daß diese es ablehnt die Kündigung zu akzeptieren und sie mich weiter als Kunden behalten wollen.

Ein Rückruf bei den Stadtwerken hat ergeben, daß sich dies genau so verhält, sie hätten e-wie-einfach mitgeteilt, daß ich Stromschulden hätte und daß sie deshalb die Kündigung nicht akzeptieren.

Hat jemand etwas ähnliches schon erlebt? Daß man einen Vertrag, den man kündigen will, nicht kündigen kann? Meiner Ansicht nach gehört das in den Bereich der Nötigung, weil ich gezwungen bin mit einem Versorger weiterleben zu müssen, der mich zum Wahnsinn getrieben hat mit seiner Harthörigkeit, seiner Rücksichtslosigkeit und seiner völligen Problemlösungsunfähigkeit und der mich darüberhinaus bei neuen Vertragspartnern verleumdet, ich hätte einen Zahlungsrückstand, den ich definitiv nicht hätte, wenn er mir nicht die Verträge meiner Vormieterin immer wieder aufrechnen würde - also ein Teufelskreis.

Würde mich freuen, wenn mir jemand zustimmt, daß das meschugge ist und mir sagt, was ich tun soll.

Istvan

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Anbieterwechsel: \"Leider hat ihr Anbieter die Kündigung abgelehnt\"
« Antwort #1 am: 25. Januar 2008, 18:14:43 »
@Istvan

Frei nach Shakespeare scheint der Wahnsinn wohl Methode zu haben.

Man ist nicht Leibeigen - auch nicht in München - und deshalb endet der Vertrag durch eine ordentliche Kündigung des Kunden.

Der Lieferantenwechsel kann und darf insbesondere nicht mit der Begründung verweigert werden, es bestünden noch Forderungen.

Denn diese - sollten solche überhaupt bestehen - werden durch den Lieferantenwechsel überhaupt nicht berührt. Dies können nach wie vor auf gerichtlichem Wege verfolgt werden.

Mann kan sich bei der BNetzA beschweren. Möglicherweise muss der neue Lieferant, der einen Lieferbeginn zugesagt hatte, sich darum kümmern, seine Vertragspflichten erfüllen zu können.

Offline svenbianca

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 202
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Anbieterwechsel: \"Leider hat ihr Anbieter die Kündigung abgelehnt\"
« Antwort #2 am: 25. Januar 2008, 18:39:15 »
@ Istvan

Was hat denn ihr neuer Versorger dazu gesagt dass Sie nicht wecheln dürfen? Nimmt er das klaglos hin?

Offline Istvan

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 4
  • Karma: +0/-0
Anbieterwechsel: \"Leider hat ihr Anbieter die Kündigung abgelehnt\"
« Antwort #3 am: 25. Januar 2008, 20:04:23 »
Er (der neue Anbieter) hat nur noch gestottert und hat mir gesagt, das käme öfter mal vor:

in einem solchen Fall - vor allem, wenn die Dame blond ist - gehe ich zuerst mal in die Küche und fresse ein Kilo Kreide, dann gehe ich zurück und frage sie aus: letzten Endes hat e-wie-einfach wahrscheinlich eine schwarze Liste von Kunden, die sie nicht haben wollen und das läuft zwischen den beiden Anbietern auf dem kurzen Dienstweg. So etwas wie eine Stadtwerke-Schufa für Kunden, die dann auch kein anderer mehr haben will.

Sie hat mir dann inoffiziell geraten, es einfach nochmal mit einem neuen Formular zu versuchen, denn jetzt seien ja keine Rückstände mehr da: nichtmal das stimmt, weil der Termin für die Hauptverhandlung ist erst im Februar, ich habe eben nur von der Richterin schon einen Hinweis, daß die Klage wahrscheinlich abgewiesen wird, weil es keinen Vertrag mit mir gäbe und weil ich nachweisen konnte, daß ein anderer einen Vertrag hatte (mit Kontoauszügen des Vormieters, mit Jahresrechnungen etc. etc.).

Und so nehme ich mal an, daß der berühmte Rechtsanwalt K., der, der auch die Klage der 200 Verweigerer beim Landgericht gewonnen hat für die Stadtwerke, ihnen gesagt hat, sie sollten jetztmal diese unsinnige Forderung bei mir ausbuchen. Aber einen Beschluß gibt es noch nicht.

Ich habe die Stadtwerke jetzt angeschrieben, auf welcher Rechtsgrundlage (Vertrag etc. etc.) sie die Kündigung verweigern und ich will das schriftlich haben. Von e-wie-einfach habe ich es ja schon schriftlich.

Danke für die Aufmunterung.

Istvan

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Anbieterwechsel: \"Leider hat ihr Anbieter die Kündigung abgelehnt\"
« Antwort #4 am: 25. Januar 2008, 20:17:28 »
@Istvan

Wenn der neue Lieferant mit dem Kunden einen Liefervertrag abgeschlossen hat, dann ist dieses Unternehmen auch - wie jeder andere Lieferant - zur Belieferung vertraglich verpflichtet. Die Nichterfüllung hat ggf. Schadensersatzansprüche zur Folge.

Die ordentliche Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung, deren Wirksamkeit und Wirkung nicht von der Zustimmung des Erklärungsgegners abhängt, so dass in Folge einer wirksamen Kündigung über den Kündigungszeitpunkt hinaus keine vertraglichen Zahlungsansprüche mehr bestehen können.

Zudem unterliegt die Information daraüber, ob beim bisherigen Lieferanten noch Forderungen offen sind oder nicht wohl dem Bundesdatenschutzgesetz, so dass solche Vertriebsinformationen nicht ohne wirksame Einwilligung an Dritte herausgegeben werden dürfen, erst recht nicht an eigene Wettbewerber.

Bis auf die Kündigungserklärung in Vollmacht des Kunden hat der neue Lieferant mit dem alten Lieferanten nicht in Kontakt zu treten und vertriesbssensible daten auszutauschen. Die Frage der Netznutzung wird allein zwischen dem neuen Lieferanten und dem Netzbetreiber geregelt, wobei das Unbundling und die Firwewalls des Gleichbehandlungsprogramms zu beachten sind.

Sie haben Anspruch darauf zu erfahren, wer welche Daten über Sie geammelt, erfasst und ggf. ausgetauscht hat.

Man sollte den gesamten Vorgang der Bundesnetzagentur und der Landeskartellbehörde Bayern, ggf. auch dem Bundeskartellamt zur Kenntnis bringen.

Offline Sprock

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 42
  • Karma: +1/-0
    • http://www.gaspreise-runter-owl.de
Anbieterwechsel: \"Leider hat ihr Anbieter die Kündigung abgelehnt\"
« Antwort #5 am: 26. Januar 2008, 15:44:15 »
Bzgl. der \"Stadtwerke-Schufa\" wäre das evtl. ein Fall für den Landesdatenschutzbeauftragten. Für Bayern wäre das: http://www.datenschutz-bayern.de/
Da E - wie einfach Bundesweit tätig ist, ist hier sogar der Bundesdatenschutzbeauftragte zuständig siehe hier: http://www.bfd.bund.de/

Einfach mal eine Anfrage starten.

Offline Istvan

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 4
  • Karma: +0/-0
Anbieterwechsel: \"Leider hat ihr Anbieter die Kündigung abgelehnt\"
« Antwort #6 am: 27. Januar 2008, 12:48:47 »
Ja, danke für Aufmunterung und noch mehr für die links wohin ich mich wenden soll:

Zum Thema Liefervertrag: das Schreiben von e-wie-einfach ist ja gerade eine Zurückweisung einer Belieferung mit der Begründung, daß \"mein Anbieter die Kündigung abgelehnt hat\" - und wo kein Liefervertrag da auch keine Lieferverpflichtung:  \"damit Sie den günstigen MeinCentTarif Gas von e-wie-einfach beziehen können, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Anbieter wegen des Absagegrundes in Verbindung\".

Das heißt, sie räumen den Stadtwerken ein, mich aus dem Vertrag nicht zu entlassen und wenn ich mich mit den Stadtwerken gütlich geeinigt habe, dann kann ich mich wieder bei ihnen melden \"...füllen Sie anschliessnd erneut einen Gaslieferauftrag vollständig aus...\": jetzt kann ich natürlich trotzdem kündigen, nur werde ich dann eben ohne Gas dasitzen und das ist im Winter nicht lustig: ich habe jetztmal bei einem anderen Anbieter die Formulare ausgefüllt und warte ab, was dort passiert.

Alles andere werde ich auch in Gang setzen und hier weiter informieren, wie es ausgeht. Hauptsache ich muß keine Verfassungsbeschwerde schreiben.

Istvan

Offline Sclerocactus

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 97
  • Karma: +0/-0
Anbieterwechsel: \"Leider hat ihr Anbieter die Kündigung abgelehnt\"
« Antwort #7 am: 27. Januar 2008, 17:49:23 »
Kannst dich ja auch mal an die Presse wenden.
Das Wochenblatt in Landshut hat gleich einen Artikel dazu gebracht.
Habe auch inzwischen Nachricht von meinem neuen Lieferanten bekommen, das die Umstellung zum 1.4.2008 passiert.
Sollten die Stadtwerke quer schiessen wird die Presse gleich wieder eingeschaltet.
Die Stadtwerke verschicken gerade ein Gutscheinheft an ihre Kunden.
1.) Einmal kostenlos parken in der Tiefgarage der Stadtwerke
2.) 10 Euro Ersparnis bei kauf einer halbjahreskarte für  Busse.
3.) 20 Euro Ersparnis bei kauf einer Jahreskarte für Busse.

ALs erstes den Preis erhöhen und dann Almosen verteilen.

Offline Istvan

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 4
  • Karma: +0/-0
Anbieterwechsel: \"Leider hat ihr Anbieter die Kündigung abgelehnt\"
« Antwort #8 am: 28. Januar 2008, 17:27:50 »
Lieber Sclerocactus (schöner Name): hatten sie Ihnen denn auch den Wechsel verweigern wollen?!

Und ja, diese Werbung, die finde ich auch echt süss: sie sagen im Brustton der Überzeugung, daß man auf sämtliche Boni verzichten müsste (M-Karte und Gutscheine), wenn man den Anbieter wechselt: ja, wenn das so ist!

Gut: heute habe ich eine e-mail bekommen von den Stadtwerken:

Zitat
ielen Dank für Ihre E-Mail vom 25.01.2008.

Der Wechsel zu einem anderen Gasanbieter wurde aufgrund noch offener Forderungen abgelehnt.

Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte jederzeit an uns. Die Mitarbeiter unseres Kundenservices sind unter der Telefonnummer 01802 796 796 von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr für Sie da.

Weitere aktuelle Informationen und Angebote finden Sie im Internet unter http://www.swm.de.

Die Stadtwerke können also definitiv den Wechsel zu einem anderen Anbieter \"ablehnen\" (oder sie glauben, sie könnten es).

Melde mich wieder.

Istvan

Offline Netznutzer

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 1.524
  • Karma: +4/-4
Anbieterwechsel: \"Leider hat ihr Anbieter die Kündigung abgelehnt\"
« Antwort #9 am: 29. Januar 2008, 08:02:14 »
Da haben die Stadwerke wohl noch nicht so recht das Unbundling verstanden.

Entweder kann der Vertrieb der SWM die Vertragskündigung ablehnen, sofern der Gaslieferungsvertrag so etwas hergibt, oder der Netzbetreiber lehnt ab, weil er keine Netzabmeldung erhalten hat. Offene Forderungen sind kein Ablehnungsgrund!

Gruß

NN

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz