Landgericht will von E.ON genauere Zahlen sehen.Wieder einmal zeigt sich wohl, dass auch Herr Kollege Dr. Kunth das Gericht nicht von einem
erhöhten Beweiswert der Wirtschaftsprüfer- Bescheinigungen überzeugen kann, bei denen es sich schon um keine geeigneten
Beweismittel im Sinne der geltenden Zivilprozessordnung handelt.
Fraglich nur, warum der Prozessbevollmächtigte von E.ON sein
Unverständnis auch noch öffentlich bekunden musste.
In der Verhandlung soll das Gericht mit Hinweis auf die grauen Haare auch des E.ON- Prozessbevollmächtigten darauf verwiesen haben, dass diese eigentlich eine reiche Erfahrung bekunden sollten. Auch dahingehend könne gesicherte Erfahrung erwartet werden, dass beigebrachte Parteigutachten im Zivilprozess keinen Beweiswert haben.
Es soll manchen geben, der eine Aufzeichnung von der Veranstaltung im Paderborner HNF im Januar 2005 hat, wo eben dieser erfahrene Herr Kollege vor großem Auditorium folgende Aussagen traf:
Eine gerichtliche Billigkeitskontrolle sei bei Gaspreisen vollkommen fraglich.
Eine Billigkeitskontrolle könne sich sowieso immer nur auf die Gesamtpreise, jedoch nicht auf einzelne Erhöhungen beziehen.Das Fernsehen war dabei. Und nun plötzlich dieses Unverständnis?
Man hatte so gehofft.