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Kann ein Vermieter den Strom selbst verkaufen
svenbianca:
Hallo,
nun brauche ich auch einmal Hilfe.
Ein Vermieter hat allen Mietern die Stromzählerausgebaut und nur noch seinen hängen gelassen. Er hat nun ein BHKW (Wärme und Strom aus Gas) Er will nun den gewonnen Strom an die Mieter direkt verkaufen und hat deshalb die Zähler ausbauen lassen. Einzelne Mieter wollen dies aber nicht, da Sie Ihren Lieferanten selbst bestimmen wollen. Weiß jemand hier die Rechtslage?
superhaase:
Meines Wissens muss er zumindest für jeden Mieter einen eigenen Zähler installieren, um verbrauchsabhängig abzurechnen. Nur ein Zähler und dann irgendwie umlegen geht nicht.
Grundsätzlich ist sowas aus ökologischer Sicht zu begrüßen, allerdings sollte den Mietern dadurch kein Nachteil entstehen - sprich: der Strom und die Wärme sollten nicht teurer werden als vom örtlichen Versorger.
Es ist außerdem m.E. problematisch, die langjährigen Mieter einfach zu überrumpeln und vor vollendete Tatsachen zu stellen.
Wenn jemand in ein Haus einzieht, wo so ein BHKW schon läuft und das dann auch im Mietvertrag vereinbart ist, ist das natürlich OK.
In diesem Fall sollte er mit den Altmietern vorher drüber reden und versuchen, eine Zustimmung zu erhalten.
Wenn keine finanziellen Nachteile für mich entstehen, oder vielleicht sogar ein günstigerer Strom- oder Wärmepreis rauskommt, würde ich als Mieter zustimmen.
Ob ein Mieter nachträglich diese Änderung gegen seinen Willen akzeptieren muss, insbesondere, wenn er dadurch schlechter gestellt wird, wage ich zu bezweifeln.
Aber juristisch beurteilen muss das ein Rechtsanwalt...... wollte nur mal meine Meinung loswerden, auch wenn sie hier nicht gefragt ist ;)
ciao,
sh
bjo:
ein paar mehr Infos braucht man schon!
- haben Sie einen eigenen Vertrag mit einem Energieversorger gehabt?
- handelt es sich um Zähler die dem Versorger gehört haben oder
sind es nur Zwischenzähler?
RR-E-ft:
@svenbianca
§ 5 EnWG iVm. § 3 Nr. 18, 22 EnWG
Rechnung folgt. :D
svenbianca:
@RR-E-FT
vielen Dank, das heißt wenn der Vermieter sich bei der Regulierungsbehörde anmeldet geht das sonst nicht (was soviel heißen wird wie geht nicht, da die Auflagen bstimmt klein sein werden)
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