Energiepreis-Protest > EVB - Energie und Versorgung Butzbach

EVB bucht trotz Widerspruch die Nachzahlung ab!

<< < (2/2)

Cremer:
@ Mym

also begleichen Sie die Rechnung auf der von Ihnen verminderten Höhe und teilen sie dem Versorger die Gründe mit.

Mym:
Danke  :wink:

Cremer:
@ Mym

Lesen Sie auch nach unter

http://www.zfk.de/navframe/index6hinter.html

Hintergrund (rechts)
\"Die Rechtslage ist unklar\"

Unter III. Nr. 2 steht, dass die einziehung der erhöhten Forderung nicht möglich ist, wenn § 315 Widerspruch eingelegt ist

Navigation

[0] Themen-Index

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln