Energiebezug > Gas (Allgemein)
gasversorger erstattet guthaben auf gepfändetes konto!!!!!!!!!!!!
ladyinblack:
aha, also 14 tage habe ich zeit der abrechnung zu widersprechen. den wider spruch habe ich natürlch sofort per email abgeschickt.
doch : wo steht das mit der 14-tage frist? ist das eine gesetzliche regelung oder steht das in den agb´s? dort habe ich es nicht gefunden!
superhaase:
--- Zitat ---Original von ladyinblack
... den wider spruch habe ich natürlch sofort per email abgeschickt....
--- Ende Zitat ---
per e-mail?
Das ist so gut wie nicht geschickt ... kein nachweis....
Besser ist, sowas per Fax zu schicken und den Sendenachweis auszudrucken. Das ist billiger und einfacher als ein Einschreiben, aber man hat was in der Hand.
Von E-Mails ist für den geschäftlichen Schriftverkehr generell abzuraten.
E-Mails werden gerne ignoriert.
ciao,
sh
PS: Dein Einstein-Zitat ist immer noch falsch....
Gridpem:
@ ladyinblack
Widerspruch per E-Mai ist wirklich riskant,
den würde ich schon mit Brief, am Besten per Einwurf-einschreiben machen, dann hast du auch einen Nachweis, wann Dein Widerspruch geltend gemacht wurde.
Gruß aus Meck Pomm
ladyinblack:
den einspruch habe ich per email versand und dann nochmal per post. ist aber auch alles angekommen, denn die haben da schon drauf geantwortet.
sie haben bemängelt dass ich erst am 16.01.08 erstmalig wegen der falschen jahresabrechnung mit denen kontakt auf genommen habe.
haha !
so ´n quatsch, die jahresrechnung wurde mir von deren zusteller P** erst am 16. in den briefkasten geworfen, jetzt hab ich erstmal den zustellnachweis angefordert.
mein gott, jetzt muss ich mich noch mit P** rumärgern. die sind glaube ich in der inso, dass kann dann ja noch dauern....
im übrigen habe ich ja die 14 tage frist eingehalten, so dass ich denke ich gute chancen habe, das geld zurückzubekommen.
so und jetzt werde ich erstmal mein einstein zitat ändern :]
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