Energiebezug > Gas (Allgemein)

Abschlag gütig aushandeln?

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Randy:
@Christian Guhl

Die Bundesnetzagentur ist nach meinem Verständnis die völlig falsche Adresse.

Und die Energieaufsichtsbehörde des Landes NRW (im Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes NRW ) verweist in ähnlich gelagerten Fällen auf den Weg der Zivilklage.

Randy

svenbianca:
Vielleicht sollte man irgendwann nochmal auf die Ursprungsfrage des Threads zurückgehen ob der Abschlag angemessen ist......... Mit der nicht endenden Diskussion ob der Abschlag generell richtig bemessen ist, ist dem Fragenden in seiner konkreten Frage nicht geholfen. Vielleicht können aller Kritiker der Gradzahlen dem Fragenden an Hand seines Verbrauches in 78 Tagen ja den Abschlag ausrechnen und mit dem seines VErsorgers vergleichen. Das wäre doch mal eine Hilfe.

Christian Guhl:
@Randy
Die Bundesnetzagentur wurde mir von der Energieaufsicht Niedersachsen als zuständige Stelle genannt.
@frez (ich kürze das mal ab)
Ich würde an deiner Stelle den alten Abschlag weiterzahlen.Aber erstmal natürlich Widerspruch einlegen !Zur Kontrolle solltest du monatlich den Zähler ablesen und eine Hochrechnung machen.Dann kann der Abschlag bei Bedarf angepasst werden.

Randy:
@Christian Guhl


--- Zitat ---Original von Christian Guhl
@Randy
Die Bundesnetzagentur wurde mir von der Energieaufsicht Niedersachsen als zuständige Stelle genannt.
@frez (ich kürze das mal ab)
--- Ende Zitat ---
Das kenne ich auch. Immer abwimmeln.   X(

Die Bundesnetzagentur ist
1.  sachlich nicht zuständig für Verbrauchsabrechnungen u. Abschlagsberechnungen
2.  örtlich nicht zuständig wegen der bundesrepublikanischen Kleinstaaterei .

@frez

Wie von Christian Guhl beschrieben vorgehen. Beim Widerspruch erwähnen, daß bisherige Abschläge beibehalten werden u. den Satz anfügen: Ich werde mein Verbrauchsverhalten entsprechend anpassen.

Das wirkt Wunder.

Randy

AKW NEE:
@ Freeeeezzzzz

Wenn Sie jetzt den alten Abschlag zahlen, legen Sie bitte den Unterschied zum Abschlag des Anbieters auf die Seite ( für alle Fälle ).

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