Energiebezug > Gas (Allgemein)
Abschlag gütig aushandeln?
AKW NEE:
Mir geht es hier nicht darum, dass die Gradtagszahl grundsätzlich nicht anzuwenden ist. Bei der Fragestellung hier geht es um die Berechnung von Abschlägen und da ist die Gradtagszahl nicht anzuwenden. Für die zeitliche Abgrenzung (z.B. bei Preisänderungen ) innerhalb einer Verbrauchsabrechnung kann die Gradtagszahl verwendet werden.
--- Zitat ---http://de.wikipedia.org/wiki/Gradtagzahl
Da sich neben der Lufttemperatur noch Wind, Luftfeuchtigkeit und Sonnenstrahlung auf die zum Heizen benötigte Energie auswirken, ist die Gradtagzahl nur zur groben Abschätzung geeignet.
--- Ende Zitat ---
Randy:
@AKW NEE
--- Zitat ---Original von AKW NEE
Bei der Fragestellung hier geht es um die Berechnung von Abschlägen und da ist die Gradtagszahl nicht anzuwenden. Für die zeitliche Abgrenzung (z.B. bei Preisänderungen ) innerhalb einer Verbrauchsabrechnung kann die Gradtagszahl verwendet werden.
--- Ende Zitat ---
Zufällig heute aus einem Interview mit dem Geschäftsführer der Stadtwerke Kleve
Warmer Geldsegen für Klever
http://www.rp-online.de/public/article/regional/niederrheinnord/kleve/nachrichten/kleve/526735
--- Zitat ---Trotz der meist deutlichen Rückzahlungen werden die Abschlagszahlungen allerdings nicht kleiner. „Wir legen den monatlichen Abschlag nach einer Gradtagzahl-Rechnung fest“, erklärt der Stadtwerke-Geschäftsführer. Die geht von einem Durchschnittstemperatertur im Jahr aus und berechnet danach die monatlichen Aufwendungen.
--- Ende Zitat ---
Nach dem kalten Winter 2006 wurden die Abschläge für 2007 offenbar nicht \"nach einer Gradtagzahl-Rechnung\" festgelegt. Dadurch kam es Anfang 2008 zu \"meist deutlichen Rückzahlungen\".
Damit die Abschläge für 2008 nach dem milden Winter 2007 nicht geringer werden, erfolgt plötzlich die Festlegung der Abschläge \"nach Gradzahl-Rechnung\".
Reine Willkür, die ich mir schon lange nicht mehr gefallen lasse. Ich errechne selbst meine Abschläge und teile diese dem EVU mit.
Falls gemeckert wird, folgt der lapidare Satz: Ich werde mein Verbrauchsverhalten entsprechend ändern/anpassen. Danach müssen die Abschläge akzeptiert werden.
Randy
nkh:
@ Randy
Wer den Artikel ganz liest, und nicht nur einzelne Passagen, liest auch, dass man die Abschläge mit einem Anruf ändern kann, wenn man möchte.
Zitat:
Damit die Abschläge für 2008 nach dem milden Winter 2007 nicht geringer werden, erfolgt plötzlich die Festlegung der Abschläge \"nach Gradzahl-Rechnung\".
In dem Artikel wird mit keinem Wort erwähnt, das diese Berechnung plötzlich geschieht oder neu ist. Wenn 2006 kalt war wird für 2007 das \"normale\" an Abschlag verlangt, ist 2007 dann sehr warm, wird für 2008 auch das \"normale\" verlangt. Wer glaubt, die Abschlagsberechnung könnte man auf Knopfdruck eben ändern, wie es dem EVU gefällt, kennt sich schlecht bzw. überhaupt nicht mit Abrechnungssystem aus.
Es geht mir jetzt nicht um die richtige oder falsche Anwendung der Gradtagzahlen, sondern nur darum, dass nicht plötzlich Dinge geändert werden, sondern sie schon lange so sind, nur sie werden eben nur zur Kenntnis genommen, wenn sie zum Nachteil des Kunden sind. Verständlich, aber trotzdem nicht richtig.
Randy:
@nkh
--- Zitat ---Original von nkh
....Wer glaubt, die Abschlagsberechnung könnte man auf Knopfdruck eben ändern, wie es dem EVU gefällt, kennt sich schlecht bzw. überhaupt nicht mit Abrechnungssystem aus.
Es geht mir jetzt nicht um die richtige oder falsche Anwendung der Gradtagzahlen, sondern nur darum, dass nicht plötzlich Dinge geändert werden, sondern sie schon lange so sind, nur sie werden eben nur zur Kenntnis genommen, wenn sie zum Nachteil des Kunden sind. Verständlich, aber trotzdem nicht richtig.
--- Ende Zitat ---
Tatsache ist:
Januar 2007 wurden die Abschläge für 2007 nach dem hohen aktuellen Verbrauch in 2006 (kalter Winter) festgelegt. Daher die hohen Rückzahlungen Januar 2008.
Tatsache ist:
Januar 2008 wurden die Abschläge für 2008 nach Gradzahl-Rechnung festgelegt und nicht nach dem niedrigen aktuellen Verbrauch in 2007.
Also doch plötzliche Änderung.
Diese Tatsachenfeststellung folgt nicht aus dem Interview, sondern aus den Rechnungen/Abschlagsforderungen der Stadtwerke, welche ich als grundversorgter Kunde erhalten und nachvollzogen/nachgerechnet habe.
Für Sie gilt offensichtlich: Es kann nicht sein, was nicht sein darf.
Dass man plötzlich und gegen die bisherige Praxis die Abschläge mit einem Anruf ändern kann, wenn man möchte, ist wohl dem Umstand zuzuschreiben, daß diese Gradzahl-Rechnung nicht den Buchstaben des Gesetzes entspricht. Aber welcher Kunde kümmert sich schon darum.
Genau dies ist die \"Kalkulation\" des EVU.
Randy
Christian Guhl:
@Alle
Die Kunden sollten sich bei der Bundesnetzagentur über diese Berechnungsweise,die ganz klar gegen die GVV verstößt,beschweren : poststelle@bnetza.de
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