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Autor Thema: Gaswerksverband fordert Ausgleich offener Rechnungen - Nachweis der Billigkeit ???  (Gelesen 6486 mal)

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Offline j.stephan

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Nun ist es soweit.
Der Gaswerksverband \'beweist\' die Billigkeit seiner Preisgestaltung.
Basis ist ein Gefälligkeitsschreiben der WIKOM Wirtschaftsprüfungsgesellschaft AG aus 14193 Berlin.

Zitat:
\"Wir bescheinigen der Gaswerksverband Rheingau AG, das die Preisanpassungen zum 01. August 2004, zum 01. Januar 2005, zum 01. Oktober 2005, zum 01. Juni 2006 und zum 01. April 2007 im Zeitraum 01. Januar 2004 bis zum 30. Septembr 2007 für das Vertragsangebot \"Sonderpreis für Heizgaskunden 209\" bzw. \"GVT Economy Gas 210\" ab April 2007 plausible und nachvollziehbar sind.
Sie beruhen ausschließlich auf den der Gesellschaft selbst entstehenden vertraglich gebundenen Stigerungen der Einkaufspreise. Es wurden dabei lediglich die Erhöhungen weitergegeben.\"


Dazu folgende Anmerkung:
1. Die Sonderpreise für Heizgaskunden Tarif 209 sind Sonderverträge OHNE Preisanpassungsklausel.
2. Das herangezogenen Urteil des BHG vom 13.06.07 ist auf diese Verträge nicht anwendbar.
3. Dieses \'Gutachten\' (1 A4-Seite) mit der Überschrift Bescheinigung enthält keinerlei Nachweise und erst recht nicht nachvollziehbare Aspekte einer Billigkeitsprüfung.


Also geht es in die nächste Runde.

Der Gaswerksverband setzt Frist bis zum 10.12.07 die Forderung auszugleichen.

\"Sollten Sie unserer Aufforderung bis zum genannten Termin nicht nachkommen, sähen wir uns leider gezwungen, unsere Forderungen in einem gerichtlichen Verfahren geltend zu machen. Dies würden wir gerne vermeinden.\"

Wer kann dies noch weiter kommentieren?

Beste Grüße an alle Mitstreiter
JSt

Offline Cremer

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@j.stephan

Gutachten der Wikom von einer DIN A 4 Seite ? :D
Toll !

\"Dies würden wir gerne vermeiden\" Bitteschön, können sie doch, wenn sie nicht klagen  :D
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline wapi

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Hallo liebe Gaswerksverband Rheingau Preisrebellen,
Nepper,Schlepper, Bauernfänger! Der Gasversorger steht wohl mächtig unter Druck, ausstehende Forderungen einzutreiben.
Festzustellen ist, dass es sich bei dem besagten Testat, Gutachten oder Billigkeitsnachweis allenfalls um ein sogenanntes Parteiengutachten handelt, welches möglicherweise auch im Rahmen eines Wirtschaftsprüfungsberichtes im Rahmen kommunaler Aufsichtspflichten (ohne Billigkeitsnachweis) erstellt wurde. Den Billigkeitsnachweis hat sich dann der Gaswerksverband Rheingau gekauft. Diese Masche wird auch von einigen Stadtwerken, z. B. Stadtwerke Hameln, angewandt. Nun ja, in Hameln gab es ja schon vor etwa 720 Jahren auch den berühmten Rattenfänger.
Feststeht allerdings auch, dass solche Testate zivilrechtlich als Beweismaterial vor ordentlichen Gerichten garnicht zugelassen sind.
Machen Sie doch einmal den Versuch, schreiben Sie diese Wirtschaftsprüfungsgesellschaft an, und  konfrontieren Sie sie mit dieser ungesetzlichen Rechtsanmaßung.
Viele Grüße
wapi

Offline j.stephan

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Schreiben an die WIKOM geht morten raus. Danke für den Hinweis.

Übrigends:
Von ESWE in Wiesbaden sind bei ersten Verbrauchern Klagen eingegangen.
JSt

Offline RR-E-ft

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@j.stepahn

Bitte an den Regenwald denken, den es vor Abholzung zu schonen gilt.

Was soll denn bitte nun auch noch die WIKOM mit Verbraucherschreiben?
Alles abheften und archivieren. Wozu?!

Lasst das Papier für nützliche Verwendungen.

Wenn man mal Papier braucht und gerade keins hat, wird man noch an meinen Rat zurückdenken.  :D

Offline j.stephan

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Besten Dank für den Hinweis mit dem Regenwald. Man sollte wirklich öfters daran denken. - Positiver Aspekt: mein Beítrag ist gelesen worden. Beste Grüße ;-)
JSt

Offline wapi

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Wenn ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen hier einem Versorger die Billigkeit eines Gaspreises nachweist, ist das nicht rechtens, weil dieser Nachweis nur von ordentlichen Gerichten festgestellt werden kann. Es ist längst bekannt und unumstritten, dass solche Parteiengutachten in der Zivilprozessordnung gar nicht zugelaqssen sind. Also kann man daraus schließen, dass es sich hier um eine Amtsanmaßung eines Wirtschaftsprüfungsunternehmen handelt, womit prostestierende Energieverbraucher hinters Licht geführt werden sollen.
mfG
Wapi

 

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