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Autor Thema: Gaspreis-Zahlung unter bestimmten Bedingungen  (Gelesen 2441 mal)

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Offline Rapusche

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Gaspreis-Zahlung unter bestimmten Bedingungen
« am: 23. Februar 2008, 12:03:15 »
?( Hallo,

ich habe mal eine Frage, vielleicht hat irgendjemand eine antwort darauf:

Seit 2004 kürze ich regelmässig die Gas-Rechnungen von EonHanse und überweise den von mir ermitteltenden Betrag gemäss schriftlicher Festlegung: d.h. ich erkläre gegenüber EonHanse, weswegen ich diesen und keinen anderen Betrag überweise.

Nun erkennt Eon Hanse die gewünschte Reduzierung des Rechnungsbetrages nicht an, behält aber immer fröhlich den überwiesenen Betrag.

Ich meine: Wenn EonHanse meine Kürzung nicht anerkennt, dürfte der Versorger doch eigentlich auch nicht das Geld behalten. Ich habe noch vage in Erinnerung, dass es vor vielen Jahren einmal eine BGH-Entscheidung gegeben hat, die festlegt, dass Zahlungen sozusagen unter bestimmten Bedingungen zur Anerkennung dieser Bedingung führen, wenn der Empfänger das Geld nicht zurücküberweist.

Kennt irgendjemand diese Entscheidung. Ich finde das  leider überhaupt nicht mehr. Wenn es diese Entscheidung rechtswirksam noch gibt, könnte die Gaspreisgestaltung für die Energieversorger schwieriger werden.

Danke für eine Antwort.

 

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