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Autor Thema: Stadtwerke Achim kündigen Normsondervertrag  (Gelesen 14482 mal)

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Offline AlienLifeForm

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Stadtwerke Achim kündigen Normsondervertrag
« am: 22. Juli 2009, 18:38:55 »
Wir haben nach mehrjährigen Protest gegen die Gaspreise nun die Kündigung unseres Normsondervertrages erhalten. Begründet wird die Kündigung mit der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes am 25. Oktober 2008. Danach sind die Energieversorger in § 40 Abs. 2 Satz 2 verpflichtet, ihren Kunden eine unterjährige Abrechnung der Energielieferung anzubieten. Ferner verpflichtet §41 sie, den Kunden mehrere Zahlungsmöglichkeiten anzubieten. Diese Vorschriften könnten mit dem bestehenden Vertragswerk nicht erfüllt werden.

Als Angebot kommt ein neuer Vertrag über den aktuellen Normsondervertrag.

Wenn ich die Novellierung richtig gelesen habe, muss der Energieversorger auf Wunsch des Kunden dieses einräumen oder irre ich mich jetzt?

Offline bjo

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Stadtwerke Achim kündigen Normsondervertrag
« Antwort #1 am: 22. Juli 2009, 18:42:24 »
hallo,
Fragen wie immer
- erfolgte die Kündigung Form und Fristgerecht
- hat der Versorger überhaupt ein Kündigungsrecht
= > bereits eine der Fragen mit JA dann >= Widerspruch

Offline RR-E-ft

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Stadtwerke Achim kündigen Normsondervertrag
« Antwort #2 am: 22. Juli 2009, 19:08:50 »
Der Versorger reagiert wohl auf die BGH- Entscheidungen vom 15.07.2009. Die gegebene Begründung darf als vorgeschoben gelten.

Offline AlienLifeForm

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Stadtwerke Achim kündigen Normsondervertrag
« Antwort #3 am: 28. Juli 2009, 22:58:48 »
@bjo Der Versorger hat ein Kündigungsrecht und die Kündigung erfolgte fristgerecht aber nicht formgerecht.

Also habe ich der Kündigung widersprochen, da nicht formgerecht und das ich aus der in der Begründung angegebenen Novellierung keinen Grund für eine Änderungskündigung erkennen kann.

Als Antwort kam ein Vorab-Fax eines Einwurfeinschreibens (noch nicht eingegangen). Darin wird von den SWA darauf verwiesen, dass der Vertragstyp bei allen Kunden gekündigt wurde, um die unterjährige Abrechnung bei allen Kunden umzusetzen.

Im alten Vertrag steht unter Punkt 2. Abrechnung: \"Der Grundpreis wird für den Zeitraum eines Abrechnungsjahres angegeben und für jeden Zähler berechnet. Maßgebend für für den anzuwendenden Tarif ist die jeweils über einen Zähler abgenommene Gasmenge. Die Abrechnung des Gasverbrauches erfolgt über monatliche Teilbeträge mit einer Jahresabrechnung. [... Einzugsermächtigung]\"

Im Vertragsangebot steht unter Punkt 2. Abrechnung: \"Der Grundpreis wird für den Zeitraum eines Abrechnungsjahres angegeben und für jeden Zähler berechnet. Maßgebend ist die jeweils über einen Zähler abgenommene Gasmenge. Die Abrechnung des Gasverbrauchs erfolgt über monatliche Teilbeträge mit einer Jahresabrechnung. [... Einzugsermächtigung]\"

Das Einzige, wo auf die Möglichkeit der unterjährige Abrechnung hingewiesen wird, ist in den neuen \"Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Achim AG (SWA)\" gültig ab dem 01.09.2009.

Und die AGB wurde auf die GasGVV geändert.

Ach ja und wenn ich nicht rechtzeitig einen neuen Vertrag abschließe, werde ich laut SWA ab dem 01.09. nach den Konditionen der Grund- und Ersatzversorgung beliefert.

Offline AlienLifeForm

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Stadtwerke Achim kündigen Normsondervertrag
« Antwort #4 am: 09. August 2009, 23:57:48 »
Mittlerweile ist die Kündigung natürlich auch formgerecht angekommen.

Nach einem erneuten Widerspruch meinerseits kam eine Schreiben zurück, in dem es u.a. heißt: \"[...], um unserer Ansicht nach nicht mehr den aktuellen Anforderungen entsprechende Lieferverträge zu beenden und den Kunden neue Lieferverträge anbieten zu können. Hiervon sollen gerade auch unsere Kunden profitieren, so dass unser Handeln nicht darauf ausgerichtet ist, Ihnen Schaden zuzufügen.\"

In meinem Widerspruch hatte ich die Kündigung als Änderungskündigung bezeichnet. In dem Antwortschreiben der SWA steht folgender Satz: \"Es handelt sich gerade nicht um eine Vertragsänderung.\"

Beendet wird das Antwortschreiben mit dem Absatz: \"Wir sind gerne bereit, Sie ab dem ... auf der Grundlage des angebotenen neuen Liefervertrags oder, sollten Sie bis zu diesem Zeitpunkt keinen neuen Liefervertrag abgeschlossen haben, im Rahmen der Grund- und Ersatzversorgung zu beliefern. Die Entscheidung über Ihre zukünftige Belieferung leigt insofern bei Ihnen.\"

Jetzt bin ich auf der Suche nach weiteren Argumentationshilfen, denn ich wollte eigentlich an meinem Widerspruch gegen die Kündigung festhalten.

Achja, die Schreiben der SWA kommen jetzt alle als Einwurfeinschreiben.

Offline Cremer

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Stadtwerke Achim kündigen Normsondervertrag
« Antwort #5 am: 10. August 2009, 07:25:58 »
nun warten Sie mal die Vorlage der neuen Verträge ab, damit auch die Vorlage der dazugehörien AGB\'s.

Dann dies mit den alten AGB\'s vergleichen.

Unterschiede/Differenzen feststellen und dann neue Strategie festlegen
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline AlienLifeForm

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Stadtwerke Achim kündigen Normsondervertrag
« Antwort #6 am: 11. August 2009, 23:41:10 »
Der neue Vertrag ist auch schon da und läßt sich fast gar nicht mit dem Neuen vergleichen, da der Alte gerade mal eine DIN A4 Seite umfaßt und der neue 3 Seiten plus \"Ergänzende Bedingungen\".

Hier die beiden wichtigsten Punkte aus dem bestehenden Vertrag:

1. Gaspreis
[Damals gültiger Gaspreis]
Der vorstehende Gaspreis ändert sich, wenn eine Änderung der \"Allgemeinen Tarifpreise für Gas\" eintritt. Die Abrechnung erfolgt mit den in Klammern aufgeführten Nettopreisen, die Mehrwertsteuer wird zusätzlich berechnet. Der SWA ist jede Änderung der angeschlossenen Gasgeräte mitzuteilen.

5. Geltung der AVBGasV
Soweit in diesem Normsondervertrag nichts anderes vereinbart wird, gilt die jeweils gültige \"Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden (AVBGasV)\" einschl. Anlagen, die wesentlicher Bestandteil dieses Vertrages ist. Änderungen des Normsondervertrages Gas werden mit der öffentlichen Bekanntgabe wirksam. Mit einer Änderung der Preise werden die übrigen Bestimmungen des Normsondervertrages Gas nicht aufgehoben.


Jetzt zum Vertragsangebot:

1. Gaspreis
[aktuelle Gaspreis]

Aktuelle Informationen über geltende Preise erhält der Kunde auf der Internetseite der SWA unter http://www.stadtwerke-achim.de. Die Abrechnung erfolgt mit den in Klammern aufgeführten Nettopreisen, die Mehrwertsteuer wird zusätzliche berechnet. Der SWA ist jede Änderung der angeschlossenen Gasgeräte umgehend mitzuteilen.

Sollten nach Vertragsabschluss erlassene und/oder geänderte Rechstvorschriften und/oder hoheitliche Maßnahmen und/oder umweltrechtliche Bestimmungen die Wirkung haben, dass die Erzeugung, der Bezug, die Fortleitung, die Verteilung und/oder die Abgabe von Gas unmittelbar oder mittelbar verteuert bzw. verbilligt werden, so erhöht bzw. ermäßigt sich der Gaspreis entsprechend von dem Zeitpunkt ab, an dem die Verteuerung bzw. Verbilligung wirksam wird.

Unabhänging davon ist die SWA berechtigt, die Preise nach billigem Ermessen nach § 315 BGB zu ändern. Preisänderungen werden dem Kunden sechs Wochen vor deren Inkraftreten schriftlich mitgeteilt. Der Kunde hat das Recht, diesen Gaslieferungsvertrag mit einer Frist von zwei Wochen auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens einer Preiserhöhung schriftlich zu kündigen. Macht der Kunde von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, gilt die Änderung nach Ablauf der diesbezüglichen Kündigungsfrist als genehmigt. Auf diese Folge wird der Kunde in der Mitteilung hingewiesen.

5. Geltung der GasGVV / der Ergänzenden Bedingungen zur GasGVV
Soweit in diesem Vertrag nichts anderes geregelt ist, gelten für die Gaslieferung im übrigen die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Verweis auf Bundesgesetzblatt) und die Ergänzenden Bedingungen der SWA zur GasGVV in ihren jeweiligen Fassungen. Die GasGVV sowie die Ergänzenden Bedingungen zur GasGVV in ihren derzeitigen Fassungen liegen dem Vertrag als Anlage bei.

Die Ergänzenden Bedingungen beschäftigen sich unter Punkt 1 ganz ausführlich mit der unterjährigen Abrechnung. Die restlichen Punkte sind kurz und ich nenne hier nur die Überschriften: 2. Zahlungsweisen, 3. Zahlungsverzug, 4. Kosten der Wiederherstellung der Versorgung und 5. Umsatzsteuer

Offline Cremer

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Stadtwerke Achim kündigen Normsondervertrag
« Antwort #7 am: 12. August 2009, 07:07:28 »
@AlienLifeForm,

sofern es ein (Norm)Sondervertrag ist, gilt § 307 BGB für Widerspruch. Insofern liegt hier schon ein Fehler in den AGB vor.

Entscheidend ist auch was da sonst noch alles in den AGB steht.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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