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Autor Thema: Hauskauf mit Tyczka-Tank, wie kündigen?  (Gelesen 5029 mal)

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Offline Karolus

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Hauskauf mit Tyczka-Tank, wie kündigen?
« am: 01. Januar 2008, 16:04:15 »
Liebe Gasprofis,
auf dem von mir gekauften Grundstück steht ein Tyczka-Tank, durch die Kaufsumme werden auch im Grundbuch eingetragene Schulden bei diesem Versorger bezahlt in Höhe einiger tausend Euro.
Der mit den Vorbesitzern geschlossene Vertrag existiert nicht mehr schriftlich bzw. ich möchte nicht extra den Versorger anrufen und die Pferde scheu machen. Ich weiß nur, daß eine mtl Miete bzw. Abschlag in Höhe von 98€ (!) gezahlt wurde, aus Zahlungsunfähigkeit aber die letzten Jahre nichts mehr lief. Der Tank steht da und ich würde ihn am liebsten kaufen; aber wie? Muss ich zuvor kündigen, der Kaufvertrag wurde vor einem Monat unterschrieben;  Eigentum aber noch nicht umgeschrieben ( zu spät)? Wer kann mir Tips geben oder einen fähigen Rechtsanwalt nennen im Gebiet Rostock -Greifswald?
Vielen Dank! Karolus ;)
Karolus

Offline gasmann100

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Hauskauf mit Tyczka-Tank, wie kündigen?
« Antwort #1 am: 02. Januar 2008, 14:39:03 »
Hallo,

ich würde mich zur Sicherheit noch einmal rechtlich erkundigen, eine Beratung ist sehr preiswert.

Üblicherweise ist das so:

Sie haben ein Haus und ein Grundstück gekauft.

Es ist mit 99,9999% anzunehmen , dass der Tank dem Voreigentümer nicht gehört hat und nur ein Nutzungsrecht oder ein Mietvertrag bestand.

Einen Tank oder sonstiger Vertrag müsste in dem Grundstückskaufvertrag aus führlich dargestellt sein.

Lieferverträge beziehen sich normalerweise  auf eine rechtliche oder juristische Person. Deswegen wäre eine Kündigung nicht notwendig.

Der Tankkauf mit einem der bekannten Lieferanten wie T. wird zu 99,999 % nicht laufen. Also  privat einen neuen Tank kaufen. Hinweise gibt es im Forum oder im Internet.

Zuvor wäre es notwendig die Firma aufzufordern den Tank auf Firmenkosten abzuholen, da er dir nicht gehört.

Mit freundlichem Gruß
gasmann

Offline Watzl

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Hauskauf mit Tyczka-Tank, wie kündigen?
« Antwort #2 am: 02. Januar 2008, 19:26:40 »
Wer ein Grundstück erwirbt, der übernimmt damit auch einen Miettank und alle sich daraus ergebenden Verpflichtungen und Rechte.

Sollte der Kauf also noch nicht perfekt sein, so nehmen sie diesen Tank aus dem Kauf heraus legen ausdrücklich fest, dass der Vorbesitzer diesen Tank zurückbaut, ausgräbt etc. , auf jeden Fall alle sich daraus ergebenden Kosten übernimmt.

Als Alternative mit weniger juristischem Aufwand wäre denkbar, den Kaufpreis um dies Summe zu reduzieren, die der Ausstieg aus dem Vertrag verursachen wird.
Das sind: evtl. Grabungsarbeiten bei einem Erdtank einschließlich der Wiederherstellungskosten des Geländes.
Bei einem oberirdischen Tank sind die Speitionskosten, evtl. Reinigungskosten etc zu berücksichtigen.
Welche Summe da zu berücksichtigen wäre, wird man erst dann erfahren, wenn man mit dem Vermieter in Kontakt getreten sein wird. Die Firma T... ist erfahrunfgsgemäßeine sehr sehr harte Nuss. Aber es gab auch schon Fälle, wo der Kunde härter geblieben ist und das auch mit Erfolg.

Da der Vorbesitzer offensichtlich zahlungsunfähig war, hat die Firma wahrscheinlich auch kein Geld in den letzten Monaten bekommen. Vielleicht sind sie aus diesem Grunde verhandlungsbereiter.

Fakt bleibt aber: wer ein Grundstück, Haus etc. kauft kauft auch den darauf befindlichen Miettank mit.

Noch nicht aufgeben!

Guten Erfolg


H. Watzl

Offline gasmann100

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Hauskauf mit Tyczka-Tank, wie kündigen?
« Antwort #3 am: 04. Januar 2008, 09:17:39 »
Hallo,
nach meinem Standard-Vertrag mit einem üblichen Versorger sieht die entsprechende Klausel so aus:

Wird das Grundstück veräußert, so hat der Kunde den Käufer des Grundstücks rechtzeitig zu informieren, daß der Tank Eigentum der Firma Lange ist und damit sicherzustellen, daß der Käufer den Tank nicht gutgläubig erwirbt. Im Fall der Veräußerung hat der Kunde das Recht, den Vertrag vorzeitig zu kündigen. Tritt der Käufer nicht in den Vertrag ein, so wird die Rückholung gesondert nach Aufwand in Rechnung gestellt.

Das heisst aus meiner Sicht  - der Käufer muss ausdrücklich einen neuen Liefervertrag abschließen. Die Verträge der Firma L. können sich allerdings von der Firma T. unterscheiden, deswegen mein Hinweis auf die rechtliche Beratung.

Mit freundlichen Gruß

Gasmann

Offline Watzl

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Hauskauf mit Tyczka-Tank, wie kündigen?
« Antwort #4 am: 04. Januar 2008, 15:49:45 »
Was sagt eigentlich der Notar dazu?
Schließlich geht kein Weg an ihm vorbei, wenn man Eigentum an einem Grundstück oder ein Haus erwirbt.

Da sollte man sich doch darauf verlassen können, dass man nicht die Katze im Sack kauft.

H.  Watzl

 

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