Wer ein Grundstück erwirbt, der übernimmt damit auch einen Miettank und alle sich daraus ergebenden Verpflichtungen und Rechte.
Sollte der Kauf also noch nicht perfekt sein, so nehmen sie diesen Tank aus dem Kauf heraus legen ausdrücklich fest, dass der Vorbesitzer diesen Tank zurückbaut, ausgräbt etc. , auf jeden Fall alle sich daraus ergebenden Kosten übernimmt.
Als Alternative mit weniger juristischem Aufwand wäre denkbar, den Kaufpreis um dies Summe zu reduzieren, die der Ausstieg aus dem Vertrag verursachen wird.
Das sind: evtl. Grabungsarbeiten bei einem Erdtank einschließlich der Wiederherstellungskosten des Geländes.
Bei einem oberirdischen Tank sind die Speitionskosten, evtl. Reinigungskosten etc zu berücksichtigen.
Welche Summe da zu berücksichtigen wäre, wird man erst dann erfahren, wenn man mit dem Vermieter in Kontakt getreten sein wird. Die Firma T... ist erfahrunfgsgemäßeine sehr sehr harte Nuss. Aber es gab auch schon Fälle, wo der Kunde härter geblieben ist und das auch mit Erfolg.
Da der Vorbesitzer offensichtlich zahlungsunfähig war, hat die Firma wahrscheinlich auch kein Geld in den letzten Monaten bekommen. Vielleicht sind sie aus diesem Grunde verhandlungsbereiter.
Fakt bleibt aber: wer ein Grundstück, Haus etc. kauft kauft auch den darauf befindlichen Miettank mit.
Noch nicht aufgeben!
Guten Erfolg
H. Watzl