SPD fordert Grundversorgung mit Strom und Gas für alle HaushalteSteht meines Erachtens längst in §§ 36 Abs. 1 EnWG i.V.m. § 2 Abs. 1 EnWG. Nicht zuletzt bestehen sogar schon Grundversorgungsverordnungen.
Wenn man jetzt anfinge, Strom- und Gaspreise tatsächlich bundesweit einheitlich festzusetzen, dann bliebe wohl für Wettbewerb kein Raum mehr.
Immerhin soll es Wettbewerbern der etablierten Versorger möglich sein, sich selbst zum Grundversorger küren zu lassen, nämlich dadurch, dass sie im Zeitpunkt der Kür in einem Netzgebiet die meisten Haushaltskunden von ihrem eigenen Angebot überzeugen können und diese beliefern.
Sicher kann man auch die Unterschiede bei den Netzkosten zwischen verschiedenen Netzgebieten, die zweifellos sachlich gerechtfertigt sein können, bei der Preisbildung nicht völlig außer acht lassen.
Wollte man deshalb bundeseinheitliche Preise für Letztverbraucher, so müsste man dafür einen bundesweiten Markt schaffen. Dies ließe sich wohl nur dadurch bewerkstelligen, dass man alle bisherigen Verteilnetzgebiete zu einem einzigen, zumindest virtuellen Netz, zusammenführt mit der Folge, dass bundesweit einheitliche Netzentgelte auf den verschiedenen Spannungs- bzw. Druckstufen gelten.
Nicht völlig ausgeschlossen, aber doch wohl mehr als unwahrscheinlich.
Schließlich müssten die Netzentgelte von der Bundesnetzagentur einheitlich festgesetzt werden, quasi als Mischkalkulation über alle Netze. Dann dürfte man sich die Frage stellen, wer für ein solches virtuelle Netz wohl der Betroffene im Verwaltungsverfahren sei, der von dem entsprechenden Bescheid betroffen sein soll.
Es wäre wohl vollig hinreichend, wenn die bereits bestehenden gesetzlichen Verpflichtungen eingehalten würden.
Mehr kann und weniger sollte man den Unternehmen nicht abverlangen.
Wenn es zur Quersubventionierung zwischen Kundengruppen käme (Vielverbraucher subventionieren Wenigverbraucher), so könnte dies zweifellos tatsächlich einen starken Anreiz zur Energieeinsparung in den Haushalten bewirken.
Nicht auszudenken wäre indes die Situation, wenn alle Haushalte es schaffen würden, mit der ihnen zugebilligten besonders preiswerten Energiemenge auszukommen. Wer zahlt das dann?
Und wie ermittelt man die einem einzelnen Haushalt zuzubilligende Energiemenge? Nach Köpfen, Alter, besonderem Bedarf ?
Anreizregulierung auch dabei, so dass ein Anreiz zur Steigerung der Effizienz besteht, also etwa jährlich sinkende Kontingente?
Und schließlich bekommen die Hauhalte, die kein Gas haben, deshalb etwa mehr verbilligten Strom als diejenigen Haushalte, die auch ein verbilligtes Gaskontingent in Anspruch nehmen, so dass die alleinerziehende Mutter mit drei Kindern und Elektroherd nicht ins Hintertreffen gerät, ganz zu schweigen von Heizölkunden ?
Was ist gerecht?
Durch ein bürokratisches Monstrum ließen sich zweifellos viele Arbeitsplätze schaffen.
Möglicherweise belässt man es jedoch besser dabei, dass alle Haushalte Anspruch auf eine Grundversorgung so preisgünstig wie möglich haben und sozial Schwache auf steuerlich finanzierte staatliche Hilfen zurückgreifen können, um ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können.