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Autor Thema: Appell an Konzerne Sozialtarif für Energie  (Gelesen 10626 mal)

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Offline RR-E-ft

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Appell an Konzerne Sozialtarif für Energie
« Antwort #15 am: 18. Januar 2008, 22:17:11 »
@nomos

Der grundversorgte Kunde verpflichetet sich jedoch nicht vertraglich zum Einzugsverfahren, so dass er jederzeit wieder davon Abstand nehmen kann.

Es stellt sich immer die Frage nach einer sachlichen Rechtfertigung.

Lässt sich der Kunde auf gegenüber der Grundversorgung nachteilige Bedingungen ein, so kann er sich diesen Nachteil durch günstigere Preise abkaufen lassen. Wenn es dabei korrekt zugeht, verdient der Versorger dadurch nicht mehr und nicht weniger als in der Grundversorgung.

Deshalb lässt sich jedoch die Grundversorgung zu den Bedingungen der GVV dann nicht günstiger gestalten.

Offline nomos

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Appell an Konzerne Sozialtarif für Energie
« Antwort #16 am: 18. Januar 2008, 22:59:20 »
Zitat
Original von RR-E-ft
Der grundversorgte Kunde verpflichetet sich jedoch nicht vertraglich zum Einzugsverfahren, so dass er jederzeit wieder davon Abstand nehmen kann.

Es stellt sich immer die Frage nach einer sachlichen Rechtfertigung.
    Exakt, aber darin sehe ich keine sachliche Rechtfertigung, da das einfach realitätsfremd ist. Man könnte auch sagen an den Haaren herbeigezogen. ;)
Zitat
Lässt sich der Kunde auf gegenüber der Grundversorgung nachteilige Bedingungen ein, so kann er sich diesen Nachteil durch günstigere Preise abkaufen lassen. Wenn es dabei korrekt zugeht, verdienst der Versorger dadurch nicht mehr und nicht weniger als in der Grundversorgung.
    Wenn der Kunde sich einen Nachteil abkaufen lässt, dann ist der Nachteil ausgeglichen. Günstiger ist da nichts. Dem zweiten Satz kann ich folgen.
Zitat
Deshalb lässt sich jedoch die Grundversorgung zu den Bedingungen der GVV dann nicht günstiger gestalten.
    Was hat der Gesetzgeber z.B. im EnWG mit dem Begriff \"günstig\" gemeint und bezweckt und welche gerichtlichen Interpretationen werden dazu folgen? Wir werden sehen. ;)  

Offline RR-E-ft

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Appell an Konzerne Sozialtarif für Energie
« Antwort #17 am: 19. Januar 2008, 01:29:11 »
Zitat
Original von nomos

Was hat der Gesetzgeber z.B. im EnWG mit dem Begriff \"günstig\" gemeint und bezweckt und welche gerichtlichen Interpretationen werden dazu folgen?

@nomos

Möglicherweise wird man in der Bibliothek des BGH in Karlsruhe fündig.

Offline nomos

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Appell an Konzerne Sozialtarif für Energie
« Antwort #18 am: 19. Januar 2008, 10:48:59 »
@RR-E-ft, Was der Gesetzgeber gewollt hat und was er so umgesetzt hat, war bis jetzt für den Verbraucher ungünstig.

siehe Sitzung vom 2.10.04
Zitat
BT 15/3998  
Verbraucherschutz stärken
Die Regulierungsbehörde muss umfangreiche Möglichkeiten für Sanktionen bis hin zur Abschöpfung „ungerechtfertigt erlangter wirtschaftlicher Vorteile“ erhalten.

Abzulehnen sind aber zusätzliche Klage- und Abschöpfungsrechte für Verbraucherverbände. Ein Recht der Verbände auf Kostenerstattungen würde zu einer Flut von nicht gerechtfertigten Rechtsstreitigkeiten führen. Im Bereich des Energiewirtschaftsrechts besteht auch kein Bedürfnis für Verbandsklagerechte, da, anders als im UWG, eigens zu diesem Zweck geschaffene Behörden kontinuierlich die Einhaltung der Marktregeln überwachen. Auch bei der Neuregelung des TKG wurde deshalb keine Klagebefugnis der Verbände für die Vorteilsabschöpfung eingeführt. Verbraucherverbände müssen allerdings Überprüfungen der Netzbetreiber durch die Regulierungsbehörde einleiten können. Die Regulierungsbehörden müssen deshalb gesetzlich verpflichtet werden, jeder Beschwer in einer festgelegten Frist nachzugehen. Das allgemeine Klage- und Schadensersatzrecht ist dann zur Wahrung von Verbraucherrechten ausreichend..
    Wie wir wissen, wurde das ja weitgehend so umgesetzt. Was wollte man eigentlich schützen. Die Gerichte oder die Energiekonzerne vor einer Klageflut? \"Nicht gerechtfertigt\" steht für die Politik dabei schon fest! Wenn Landeskartellbehörden mit nicht einmal einer vollen Planstelle mehr als hundert Versorger überwachen sollen, dann ist das was angeblich gewollt war, wohl leicht verfehlt. Erst recht, wenn Gerichte feststellen, dass wegen einem vorhandenen Wärmemarkt keine marktbeherrschende Stellung gegeben ist.

    Auch solche Befürchtungen wurden wohl mit den \"Novellierungen\" ausgeräumt:
Zitat
Aber Sie haben den Gesetzentwurf nicht weitergedacht. Sie haben nicht daran gedacht, dass das geltende Recht zum Tragen kommt, wenn  möglicherweise nach drei oder vier Jahren durch ein deutsches Gericht festgestellt wird, dass diese vorläufige Regelung falsch war, und dass insoweit beachtliche Schadenersatzansprüche drohen. Wer soll denn für diese Schadenersatzansprüche das Geld zurückstellen? Da geht es ja nicht um Peanuts, sondern um Hunderte Millionen Euro. Das hat niemand bedacht. Diese Fragen müssen unbedingt geklärt werden.
Das allgemeine Klage- und Schadensersatzrecht ist ausreichend.
Da fühlt sich das Volk so richtig \"vertreten\".[/list]

Offline RR-E-ft

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Appell an Konzerne Sozialtarif für Energie
« Antwort #19 am: 20. Januar 2008, 15:11:48 »
@nomos

Gut, wenn man sich auf ein Thema beschränken kann, etwa darauf, ob es bei Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung aus §§ 2 Abs. 1 , 36 EnWG daneben noch Sozialtarife für Haushalte mit geringem Einkommen geben kann bzw. soll.

Das gelingt leider nicht immer.

Dass ein Klagerecht der Verbraucherverbände - so wünschenswert es vielleicht sei - nach einer entsprechenden Einführung bisher tatsächlich zu einer Verbesserung der Situation geführt hätte (Konjunktiv), ist fraglich.

Es nutzt nichts, wenn man Begrifflichkeiten wie \"günstig\" über den Kontext hinaus diskutiert.

Mir ging es um die Frage der gesetzlichen Verpflichtung zur Preisgünstigkeit gem. § 2 Abs. 1 EnWG, was Ihnen ggf. als ungünstig erscheinen wird, weil es das Thema der Diskussion einengt. Ich hingegen finde es ungünstig, wenn man sich nicht auf den Kern einer Diskussion konzentriert, sondern bei jeder sich bietenden Gelegenheit ein neues Fass aufmacht. Klagerecht der Verbraucherverbände und was der einzelne sich davon verspricht kann man sicher auch wieder einmal diskutieren, nach Möglichkeit in einem gesonderten Thread. Sonst landen wir in heillosem Palaver. ;)

Ich habe für mich aus den Materialien zum Gesetzgebungsverfahren entnommen, dass den Gesetzeszielen der Versorgungssicherheit, der Preisgünstigkeit und der Umweltverträglichkeit erstmals auch der Verbraucherschutz hinzugefügt wurde und dass mit § 2 Abs. 1 EnWG erstmals eine konkrete gesetzliche Verpflichtung der Energieversorgungsunternehmen eingeführt wurde.

Offline nomos

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Appell an Konzerne Sozialtarif für Energie
« Antwort #20 am: 20. Januar 2008, 16:21:51 »
Zitat
Original von RR-E-ft

Ich hingegen finde es ungünstig, wenn man sich nicht auf den Kern einer Diskussion konzentriert, sondern bei jeder sich bietenden Gelegenheit ein neues Fass aufmacht. Klagerecht der Verbraucherverbände und was der einzelne sich davon verspricht kann man sicher auch wieder einmal diskutieren, nach Möglichkeit in einem gesonderten Thread. Sonst landen wir in heillosem Palaver. ;)
    Ich sehe da kein neues Fass und finde nicht, dass \"das Palaver\" sich heillos vom Kern entfernt hat. Nicht jeder Weg führt ohne Kurve zum Ziel. Wie Sie ja schon im dritten Posting zu diesem Thread festgestellt haben, gibt es für die Energieversorgungsunternehmen unter dem Niveau \"möglichst preisgünstig\" kein weiteres noch günstigeres Preisniveau. Das ist für mich logisch und so habe ich Ihren Beitrag wenigstens verstanden.

Offline Fidel

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Appell an Konzerne Sozialtarif für Energie
« Antwort #21 am: 21. Januar 2008, 19:41:10 »
Moin:

\"Mit Sozialtarifen will Bundesumweltminister Gabriel die hohen Strompreise für Einkommensschwache erträglicher machen. Dem Energiekonzernen gibt er damit aber nur die Chance, ihr Hemd reinzuwaschen. Was Deutschland wirklich braucht, ist mehr Wettbewerb.\"

Der Stern

Offline RR-E-ft

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Appell an Konzerne Sozialtarif für Energie
« Antwort #22 am: 22. Januar 2008, 15:17:59 »
@nomos

Offensichtlich sehen auch andere in Palaver und Gesprächstherapie eine Lösung. Siehste hier.

Zitat
Dieser Dialog habe sich zuletzt deutlich verbessert, es gebe wieder ein Miteinander statt eines Gegeneinander, betonte Glos. Bereits in der kommenden Woche werden sich Vertreter der Energiekonzerne mit dem Bundeswirtschaftminister treffen. Dabei stehe aus Sicht des Bundeswirtschaftsministeriums das Thema Strompreistransparenz ganz oben auf der Agenda, sagte Glos in Berlin.

Bei Gelegenheit für die eigene Wahlkampfkasse klappern. ;(

Schön, dass wir miteinander darüber gesprochen haben.

Offline userD0010

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Appell an Konzerne Sozialtarif für Energie
« Antwort #23 am: 22. Januar 2008, 16:02:32 »
Das Thema ist doch durch die neueste Idee längst überholt.
Da geistert doch schon der Vorschlag umher, dass unser heißgeliebter Staat und seine (Dam)- (Man) -ager durch geringere Sozialabgaben den Betroffenen unter die Arme greifen soll.
(Nur so lassen sich doch auch die kargen Gewinne der ach so armen Energiezwerge aufrecht erhalten)
Der Staat soll´s mal wieder richten.

Offline RR-E-ft

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Appell an Konzerne Sozialtarif für Energie
« Antwort #24 am: 22. Januar 2008, 19:01:13 »
Zitat
Original von h.terbeck

Da geistert doch schon der Vorschlag umher, dass unser heißgeliebter Staat

@h.terbeck

Da geht doch nicht etwa schon wieder ein Gespenst um?
Der Staat erhebt keinen Anspruch darauf, von jemandem heiß geliebt zu werden. In Cuba mag es anders sein.

Offline RR-E-ft

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Appell an Konzerne Sozialtarif für Energie
« Antwort #25 am: 23. Januar 2008, 21:42:27 »
\"Dumm und unverschämt\"

Auch diese Meinung steht zur Wahl.

Offline ESG-Rebell

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Appell an Konzerne Sozialtarif für Energie
« Antwort #26 am: 24. Januar 2008, 14:21:32 »
Zitat
\"Dumm und unverschämt\"
Was heisst denn hier \"Dumm\"? Ich finde die Strategie genial!

Ein Sozialtarif stellt sicher, dass jeder weiterhin Energie beziehen kann und dafür zahlen muss; egal wie teuer sie wird.
Auf diese Weise machen sich die Energiekonzerne durch exorbitante Preise nicht ihren Absatz kaputt.

Die Kunden werden einfach nur immer weiter schleichend enteignet.
Bei wem nichts mehr zu holen ist, der zahlt eben nur noch den Sozialtarif.

Perfekter könnte man die Vermögensabschöpfung garnicht vorbereiten ;)

Wenn erst einmal flächendeckend Sozialtarife eingeführt worden sind (was die Energiekonzerne sicherlich beschließen werden), dann werden wir uns das derzeitige Preisniveau noch sehnlichst zurückwünschen.

Gruss,
ESG-Rebell.

Offline RR-E-ft

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Appell an Konzerne Sozialtarif für Energie
« Antwort #27 am: 30. Januar 2008, 00:39:52 »
SPD fordert Grundversorgung mit Strom und Gas für alle Haushalte

Steht meines Erachtens längst in §§ 36 Abs. 1 EnWG  i.V.m. § 2 Abs. 1 EnWG. Nicht zuletzt bestehen sogar schon  Grundversorgungsverordnungen.

Wenn man jetzt anfinge, Strom- und Gaspreise tatsächlich bundesweit einheitlich festzusetzen, dann bliebe wohl für Wettbewerb kein Raum mehr.

Immerhin soll es Wettbewerbern der etablierten Versorger möglich sein, sich selbst zum Grundversorger küren zu lassen, nämlich dadurch, dass sie im Zeitpunkt der Kür  in einem Netzgebiet die meisten Haushaltskunden von ihrem eigenen Angebot überzeugen können und diese beliefern.

Sicher kann man auch die Unterschiede bei den Netzkosten zwischen verschiedenen Netzgebieten, die zweifellos sachlich gerechtfertigt sein können, bei der Preisbildung nicht völlig außer acht lassen.

Wollte man deshalb bundeseinheitliche Preise für Letztverbraucher, so müsste man dafür einen bundesweiten Markt schaffen. Dies ließe sich wohl nur dadurch bewerkstelligen, dass man alle bisherigen Verteilnetzgebiete zu einem einzigen, zumindest virtuellen Netz, zusammenführt mit der Folge, dass bundesweit einheitliche Netzentgelte auf den verschiedenen Spannungs- bzw. Druckstufen gelten.

Nicht völlig ausgeschlossen, aber doch wohl mehr als unwahrscheinlich.

Schließlich müssten die Netzentgelte von der Bundesnetzagentur einheitlich festgesetzt werden, quasi als Mischkalkulation über alle Netze. Dann dürfte man sich die Frage stellen, wer für ein solches virtuelle Netz wohl der Betroffene im Verwaltungsverfahren sei, der von dem entsprechenden Bescheid betroffen sein soll.

Es wäre wohl vollig hinreichend, wenn die bereits bestehenden gesetzlichen Verpflichtungen eingehalten würden.

Mehr kann und weniger sollte man den Unternehmen nicht abverlangen.

Wenn es zur Quersubventionierung zwischen Kundengruppen käme (Vielverbraucher subventionieren Wenigverbraucher), so könnte dies zweifellos tatsächlich einen starken Anreiz zur Energieeinsparung in den Haushalten bewirken.

Nicht auszudenken wäre indes die Situation, wenn alle Haushalte es schaffen würden, mit der ihnen zugebilligten besonders preiswerten Energiemenge auszukommen. Wer zahlt das dann?

Und wie ermittelt man die einem einzelnen Haushalt zuzubilligende Energiemenge? Nach Köpfen, Alter, besonderem Bedarf ?

Anreizregulierung auch dabei, so dass ein Anreiz zur Steigerung der Effizienz besteht, also etwa jährlich sinkende Kontingente?

Und schließlich bekommen die Hauhalte, die kein Gas haben, deshalb etwa mehr verbilligten Strom als diejenigen Haushalte, die auch ein verbilligtes Gaskontingent in Anspruch nehmen, so dass die alleinerziehende Mutter mit drei Kindern und Elektroherd nicht ins Hintertreffen gerät, ganz zu schweigen von Heizölkunden ?

Was ist gerecht?

Durch ein bürokratisches Monstrum ließen sich zweifellos viele Arbeitsplätze schaffen.

Möglicherweise belässt man es jedoch besser dabei, dass alle Haushalte Anspruch auf eine Grundversorgung so preisgünstig wie möglich haben und sozial Schwache auf steuerlich finanzierte staatliche Hilfen zurückgreifen können, um ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können.

Offline kamaraba

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Appell an Konzerne Sozialtarif für Energie
« Antwort #28 am: 14. Juli 2008, 13:50:37 »
Bundesregierung lehnt Sozialtarife für Geringverdiener ab
Zitat
Man habe in der Regierung geprüft, ob es weitergehenden Bedarf gebe und sei übereingekommen, dass es keine Anhebungen über den Regelsatz von 351 Euro hinaus geben werde. \"Aktuell gibt es keine konkrete Handlungsoption.\"
Gruss aus der EnBW-Hauptstadt Karlsruhe
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