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Autor Thema: Zahlungsunfähigkeit des Energielieferanten  (Gelesen 6889 mal)

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Offline Winni

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Zahlungsunfähigkeit des Energielieferanten
« am: 07. Dezember 2007, 15:01:03 »
Hallo, habe mich am 21.8.2007 nach ausführlicher Information bei E WIE EINFACH angemeldet und heute (!) die Kündigungsbestätigung meines bisherigen Versorgers EWV erhalten: \".. in Ihrem Auftrag hat Ihr neuer Versorger Ihren Energielieferungsvertrag zum 31.10.2007 gekündigt. Damit wir Ihnen termingerecht eine Endabrechnung erstellen können, bitten wir Sie, Ihren Zählerstand zu diesem Datum abzulesen...\" Wie man rückwirkend den Zählerstand abliest, wird nicht weiter erklärt.
Meine Frage bezieht sich aber auf folgende Passage:
\"Bei Zahlungsunfähigkeit Ihres Energielieferanten besteht die Zahlungsverpflichtung aus dem in Ihrem Auftrag abgeschlossenen Anschlussnutzungsvertrag bei Ihnen.\"
Was hat es damit auf sich ? Bleibe ich doch weiter Kunde der EWV? Warum sollte ich für Zahlungsverpflichtungen des neuen Versorgers gegenüber dem alten Versorger aufkommen ? In den Vertragsunterlagen finde ich hierzu nichts.

Offline eislud

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Zahlungsunfähigkeit des Energielieferanten
« Antwort #1 am: 07. Dezember 2007, 20:04:02 »
@Winni
Du hast einen Gas-Sondervertrag mit e wie einfach abgeschlossen. Das was dort Vertragsbestandteil geworden ist, das gilt. Ist etwas derartiges dort nicht vereinbart, kann es auch nicht gelten. Alles andere wäre meines Erachtens sinnlos, schließlich könntest Du anderslautende Vereinbarungen schon nicht kennen. Daran kann auch ein Schreiben von Deinem alten Versorger nichts ändern.

Vermutlich ist Dein Versorger EWV nicht nur Gaslieferant sondern auch Netzbetreiber. Deshalb muß e wie einfach an den Netzbetreiber EWV für die Durchleitung und Nutzung des Netzes etwas zahlen. Das muß Dich aber nicht kümmern. Du zahlst mit Deinen Abschlägen und Deiner Jahresabrechnung an e wie einfach auch dafür.  

E wie einfach wird wohl aber schon nicht zahlungsunfähig.

Für eine nachträgliche Ermittlung von Zählerständen werden Gradtagszahlen verwendet. Suche mal nach Gradtagszahlen. Dort ist dann auch erklärt wie man damit umgehen kann.

Gruss eislud

Offline Winni

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Zahlungsunfähigkeit des Energielieferanten
« Antwort #2 am: 07. Dezember 2007, 21:30:34 »
Danke für Deine Antwort und den Berechnungstip. Ja, die EWV ist Netzbetreiber und vielleicht/hoffentlich ist die Bemerkung mit der \"fortbestehenden Zahlungsverpflichtung\" nur eine leere Drohnung.
Gruß Winni

Offline nkh

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Zahlungsunfähigkeit des Energielieferanten
« Antwort #3 am: 22. Januar 2008, 11:44:29 »
Hallo,
meiner Meinung nach ist es  keine Drohung, sondern nur ein Hinweis.
Es ist möglich, das E-wie-einfach für dich einen Netznutzungsvertrag mit dem Netzbetreiber abschließt, hier würdest du natürlich dann auch haften für evtl. Netznutzungsentgelte, soweit von E-wie-Einfach nicht gezahlt wird, was aber sehr unwahrscheinlich ist.

Das Antragsformular von E-wie-Einfach enhält schließlich folgenden Text:

Gleichzeitig bevollmächtige
ich E WIE EINFACH, den für die genannte Verbrauchsstelle derzeit bestehenden Gasliefervertrag zu kündigen und die für die Gaslieferung erforderlichen
Ver träge mit dem örtlichen Netzbetreiber abzuschließen


Das beinhaltet meiner Meinung nach auch den Vertrag über die Netznutzung, den E-wie-Einfach für den Kunden abschließt.

Ist zumindest meine Meinung, lasse mich gerne eines besseren belehren.

 

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