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Autor Thema: Gastank Nutzungsdauer/Eigentumsübergang  (Gelesen 7544 mal)

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Offline Drago

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Gastank Nutzungsdauer/Eigentumsübergang
« am: 24. Januar 2008, 12:58:24 »
Hallo, habe jetzt mehrfach das Forum durchsucht, bin leider noch nicht 100%tig fündig geworden.

1997 Haus gekauft mit laufendem Pri...gas Vertrag, die erfolgreich verjagt !! und dann leider einem anderem Außendienstmitarbeiter aufgesessen, obwohl mir schon ein Kaufangebot über damals günstige 980 DM für einen eigenen Tank vorlag! Schön blöd!

Habe am 25.08.98 einen Vertrag mit der Firma D... abgeschlossen. Wie viele andere auch, dachte ich mit der damaligen Zahlung (Kaution)von 1050 DM, dass der Tank nach 10 Jahren mir gehört. Der damalige Außendienstmitarbeiter sicherte mir das auch mündlich zu!

Unter Punkt 8 des Vertrages steht (ich zitiere):

a) Die Nutzungsberechtigung besteht für die Dauer dieses Abkommens. Sollte das Nutzungsrecht innerhalb der ersten 10 Jahre enden, erhält der Kunde nach Rückgabe des Behälters, die Kaution,ggf. gekürzt um verrehete Forderungen von D...gas...zurück.
b) nach Ablauf von 10 Jahren wird ein Zehntel der Kaution zuzügl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer pro Jahr der weiteren Nutzung be- und verrechnet, so lange bis der Kautionsbetrag  vollständig aufgebraucht ist. Ist der Kautionsbetrag durch die genannte Verrechnung vollständig aufgebraucht, geht der Behälter in dem Zustand, in dem er sich befindet (unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung) mit allen Rechten und Pflichten in das Eigentum des Kunden über. Eine zusätzliche Kaution wird bei Verlängerung des Abkommens nicht erhoben.

Zusätzlich besteht ein Wartungsvertrag (järlich 91,25 €)  .
Nun sind folgende Prüfungen für 2008 fällig: Große Innere und Flüssiggasrohrleitungen (alle 10 Jahre) . Die Innere ist durch den Wartungsvertrag gedeckt, für die Rohrleitungen wurde ein günstiges Angebot  (116,- inkl Märchensteuer) gemacht. Nachfrage heute bei der GFÜ, dort kostet es 136,-.

Nun meine Fragen:
-Wann gehört der Tank denn nun endlich mir? Verstehe die verklausolierte Rechnung nicht!
-Gibt es Urteile bezüglich dieser doch arglistigen Täuschung \" ..der Tank gehört Ihnen....\"
- Was tun? Vertrag nach den Prüfungen kündigen?

Sorry für den Roman! Hoffe ich bekomme aufschlussreiche Antworten!

Grüße Chris

Offline Watzl

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Gastank Nutzungsdauer/Eigentumsübergang
« Antwort #1 am: 24. Januar 2008, 17:15:59 »
Die Frage, wann der Tank ihnen gehört kann ihnen doch sicherlich die Firma beantworten, die ihnen dieses Vertragswerk aufgedrückt hat.
Zitieren sie den Außendienst und lass sie ihn vorrechnen. Schließlich hat de an ihnen schon gut verdient.

Das Ergebnis halten sie dann schriftlich fest, damit es später nicht wieder heißt \"nur mündlich\".

Dann treffen sie eine Entscheidung.

Guten Erfolg

H. Watzl

Offline Drago

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Gastank Nutzungsdauer/Eigentumsübergang
« Antwort #2 am: 25. Januar 2008, 14:32:40 »
So, nachdem heutigen Telefonat mit der Firma D...gas bin ich um eine horrende Antwort reicher. Das heißt eigentlich ärmer, weil das verklausolierte Rechnungsbeispiel bedeutet, das der Tank mir nach ca. 18 !!!! Jahren gehört!
Also nochmal 8 Jahre das ganze Spiel. Ich habe die Dame telefonisch gebeten mir diese Information schriftlich zukommen zu lassen. Daraufhin geriet sie merklich ins stocken und wollte mir einen Außendienstler vorbeischicken. Was ich freundlichst mit den Worten ablehnte, schon einmal über den Tisch gezogen zu sein. (Übrigens ist der damalige Mitarbeiter der Firma nicht mehr dort beschäftigt!!)
Jetzt bin ich gespannt, was mir die Firma bezüglich des Tanks mitteilt.

Was ich an der ganzen Sache nicht verstehe ist allerdings, dass es dermaßen viele (auch hier im Forum) gibt, die alle der Meinung waren den Tank gekauft zu haben und was sich im Nachhinein als Fehlinterpretation herausstellte. Hmmm?! Sind wir denn alle nur zu blöd gewesen?? Oder sind die Machenschaften der Außendienstler einfach nur unseriös??

Finden sich vielleicht Gleichgesinnte bezüglich einer Klage??

Offline gastanker

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Gastank Nutzungsdauer/Eigentumsübergang
« Antwort #3 am: 25. Januar 2008, 15:52:05 »
Zitat
Original von Drago
.....
Was ich an der ganzen Sache nicht verstehe ist allerdings, dass es dermaßen viele (auch hier im Forum) gibt, die alle der Meinung waren den Tank gekauft zu haben und was sich im Nachhinein als Fehlinterpretation herausstellte. Hmmm?! Sind wir denn alle nur zu blöd gewesen?? Oder sind die Machenschaften der Außendienstler einfach nur unseriös??

Finden sich vielleicht Gleichgesinnte bezüglich einer Klage??....


Hallo,

nun ich kenne zwar nicht sämtliche Anbieter, bzw. deren Mitarbeiter, aber eins ist sicherlich gewiss, unseriös, in der Auslegeung, dass ihr Verhalten illegal sei, arbeiten sie nicht.

Man muss sich eben etwas Zeit nehmen und sich den Vertrag gut, am besten mehrfach durchlesen, bevor man ihn unterschreibt. Und selbst wenn, man hat immer ein Widerrufsrecht von 14 Tagen (ab dem Tag, an dem man darüber informiert wurde), welches in jedem Vertrag steht und vom Kunden gesondert zu unterschreiben ist.

Wie es vor Jahren, bzw. Jahrzehnten war, kann ich nicht sagen.

Ich denke viele haben die einmalige Zahlung eines Nutzungsrechtes der monatlichen Mietpauschale vorgezogen. Also einmal bezahlen, statt monatlich. In einem Nutzungsvertrag steht auch immer drin, dass der Behälter nachwievor dem Versorger gehört. Letztlich zählt immer das, was schriftlich fixiert im Vertrag steht, statt der mündlichen Nebenvereinbarungen. Und wenn man etwas nicht versteht, dann sollte man es sich eben notfalls auch mehrfach erklären lassen und erst dann die Unterschrift drunter setzen.

Offline Drago

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Gastank Nutzungsdauer/Eigentumsübergang
« Antwort #4 am: 25. Januar 2008, 18:21:19 »
@ Gastanker

Also da bin ich anderer Meinung. Ich hatte wie erwähnt, ein schriftliches Angebot über den Kauf eines eigenen Tanks (damals 980 DM) vorliegen.
Daraufhin hat mir der Außendienstler von Dra..gas alle Nachteile aufgezählt die man in Eigenregie hätte. Und von den Vorteilen der wartungsverträge etc. erzählt. blabla.
 Er hat mich ja sogar noch überredet den alten Gastank von Pri....gas abholen zu lassen!! Das hat damals zum Glück die Vorbesitzerin des Hauses bezahlt.
Und er hat mir im Beisein von Zeugen mehrfach erzählt, ich solle mich an dem Wort Kaution nicht stören, das wäre eine rechtliche Geschichte usw. Fakt wäre, der Tank gehört nach 10 Jahren mir.
Natürlich war es dumm von mir den Vertrag nicht prüfen zu lassen, aber wenn man erstmalig mit diesem Thema konfrontiert wird, gerade frisch ein Haus gekauft hat und keine Rechtschutzversicherung :-((  dann.....

Muss teuer für diese Naivität zahlen. Und bin einfach sauer, dass ich dagegen nicht mehr unternehmen kann.
hier nach ein Zitat aus der Anwaltshotline:......

.Viele tankverleihende Firmen spielen ein unsauberes Spiel: Sie schliessen Verträge mit unerlaubt langen Vertragslaufzeiten – zulässig sind zwei Jahre. Viele Verträge enthalten auch unzulässige Preisgleitklauseln. Oder die Kunden werden darüber getäuscht, dass sie den Tank nicht kaufen sondern lediglich mieten.

Offline Watzl

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Gastank Nutzungsdauer/Eigentumsübergang
« Antwort #5 am: 25. Januar 2008, 18:24:37 »
Wie kann das gehen?
Ja, das fragt man sich angesichts der vielen Fälle.
Wäre ich nicht selbst auch einer gewesen, der in gutem Glauben und natürlich ohne gründliches Studium des Vertrages, einen solchen Vertrag unterschrieben hat, ich würde jetzt vielleicht klug die Nase über all die rümpfen, die es getan haben.

Meine zuerst für 10 Jahre geplante Ehe hielt aber nur 3 Jahre. So lange dauerte es leider ,(damals ohne dieses Forum) bis ich die Sache durchschaut hatte. ICh konnte den Tank dann nach zähen Verhandlungen abkaufen und bin seither ein sogenannte \"freier und glücklicher Gaskunde\".

Wie kann es sein, dass immer noch, wie oben geschildert, Menschen, die wirklich alle Tassen im Schrank haben, ihre Unterschrift unter diese Verträge setzten? Wir haben nun einen Schutz der Nichtraucher, der hier in Bayern sehr weit geht. Gut so. Wer aber schützt den Verbraucher vor dem Geschäftsgebaren gewisser Gasverkäufer? Wo sind die Verbraucherschützer, wo das Verbraucherschutzministerium?

Wer keine Lobby hat, das hat auch keinen Erfolg.
Würde die Kanzlerin mit Flüssiggas heizen, wären wir schon sehr viel weiter.

Was kann man rate?
Ein Ende mit Schmerzen dem nie enden wollenden Schmerz vorziehen und aussteigen.

H. Watzl

Offline Drago

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Gastank Nutzungsdauer/Eigentumsübergang
« Antwort #6 am: 25. Januar 2008, 19:05:46 »
Danke Watzl!
So sehe ich es auch. Ich werde mal vorsichtig anfragen, ob ich den Tank für den Restwert kaufen kann.
Oder aber eine Gegerechnung aufstellen: Kündigung aller Verträge mit Dr..gas , Appumpen, Abtransport und alle weiteren Kosten auflisten und  evtl. versuchen einen Gebrauchten zu bekommen und \"neu und frei\" wider anzufangen.
 Hier im Forum wurden ja dann und wann Tanks angeboten. Sogar mit relativ neuer innerer Prüfung.
mal sehen....

Nochmals danke für die Antwort! Gruß Chris

 

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