Energiepreis-Protest > RWE Westfalen Weser Ems (ehemals)
Höhe von Abschlagzahlungen
userD0010:
Die Frage der Abschlagzahlungen hat m.E. Cremer klar, deutlich und umfassend beantwortet. Diesen Passus werde ich natürlich dann in meinen Schriftsatz übernehmen.
Das ändert allerdings nichts an den noch offenen Fragen, wie zuvor dargelegt.
Mein Versorger hat mit seinem dreiseitigen Antwortschreiben sowohl auf das Thema Gas, als auch das Thema Strom Bezug genommen, weil ich mit gleichem Datum auf beide Sachverhalte, keine Rechnungskürzungen und somit auch auf die künftigen Abschlagzahlungen im Einzelnen eingegangen bin und dem Versorger eine einfache Berechnung aufgemacht habe, die selbst dem Intellekt der i.A.-Unterzeichnerinnen gerecht werden sollte.
In den zitierten §§ 13 heisst es doch immer nur: können und kann.
Und wenn mein Verbrauch nachweislich von Jahr zu Jahr geringer wird, mache ich mir gern die Mühe, meinem Versorger die Mühe der Berechnung der Abschlagzahlungen abzunehmen und gleichzeitig die monatlich zu überweisende Summe als Abschlag für Strom, Gas, Wasser und Abwasser nachvollziehbar anzukündigen mit dem entsprechenden Hinweis auf Untersagung der Verrechnung.
Wasserwaage:
es gab genau eine frage:
\"Wo finde ich, wenn überhaupt die angeblich einschlägigen gesetzlichen Vorgaben und die für mich geltenden Verordnungen ?\"
und die ist wohl geklärt, wenn auch evtl. mit unterschiedlichen meinungen. ich bin nämlich im gegensatz zu cremer durchaus der meinung, das man den paragraphen die berechnung der höhe des abschlages entnehmen kann.
eislud:
@Wasserwaage
Ich bin ganz Deiner Meinung.
@h.terbeck
Beispielsweise hier, vielleicht auch mal lesen und nicht nur schreiben. :D
Gruss eislud
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