Wie schon im Herbst 2004 (Thema: Sonderabkommen und Preisgleitklausel bei Thüringengas?) habe ich auch der Preiserhöhung zum 01.01.05 widersprochen.
Letzte Woche erhielt ich folgende Antwort. Ich habe das wichtigste zusammengefaßt:
\"Zur Preisgestaltung werden Preisformeln vereinbart, die sich an der wichtigsten Konkurrenzenergie am Markt, dem Heizöl, orientieren. Diese Vertragspraxis ist jüngst durch ein Urteil des OLG Rostock (Az: 3 U 17/03, Urteil vom 05.05.03) als rechtmäßig beurteilt worden.
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Im Verlauf des Jahres 2004 sind die Heizölpreise auf dem Weltmarkt stark gestiegen, was sich entsprechend zeitverzögert auf unsere derzeitigen Erdgasbezugspreise niederschlägt. Folglich waren auch für uns die Gaspreiserhöhungen leider unumgänglich.
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Die folgende Übersicht zeigt, daß sich die Gasbezugspreise stärker erhöht haben, als die Preiserhöhungen für die Kunden:
Heizöl:
1. Quartal 2004 28,30€/hl
2. Quartal 2004 29,07 €/hl
3. Quartal 2004 29,12 €/hl
4. Quartal 2004 30,17 €/hl
1. Quartal 2004 33,70 €/hl
Hieraus ergibt sich eine Erhöhung der Erdgasbezugskosten zum 01.01.05 im Vergleich zum 01.01.04 von 0,457 Ct/kWh netto.
Tatsächliche Erhöhung des Erdgasverkaufspreises 0,400 Ct/kWh netto.
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Unabhängig davon, daß unsere Preise der Billigkeit entsprechen, sind wir zudem der Ansicht, daß wir als regionales Versorgungsunternehmen einer weiteren Nachweispflicht nicht unterliegen.\"
Wurde damit der Nachweis der Billigkeit erbracht!?
Ist es korrekt, wenn der Erdölpreis als Grundlage genommen wird und nicht der tatsächliche Erdgasbezugspreis, welcher ja wohl nach allg. Auffassung eher gefallen als gestiegen ist?
Wie soll ich mich weiter verhalten?
Gruß Frank