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Autor Thema: Thüringengas - Ist das der Nachweis der Billigkeit?  (Gelesen 5324 mal)

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Offline Frank Rommel

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Thüringengas - Ist das der Nachweis der Billigkeit?
« am: 27. März 2005, 11:32:24 »
Wie schon im Herbst 2004 (Thema: Sonderabkommen und Preisgleitklausel bei Thüringengas?) habe ich auch der Preiserhöhung zum 01.01.05 widersprochen.
Letzte Woche erhielt ich folgende Antwort. Ich habe das wichtigste zusammengefaßt:

\"Zur Preisgestaltung werden Preisformeln vereinbart, die sich an der wichtigsten Konkurrenzenergie am Markt, dem Heizöl, orientieren. Diese Vertragspraxis ist jüngst durch ein Urteil des OLG Rostock (Az: 3 U 17/03, Urteil vom 05.05.03) als rechtmäßig beurteilt worden.
…..
Im Verlauf des Jahres 2004 sind die Heizölpreise auf dem Weltmarkt stark gestiegen, was sich entsprechend zeitverzögert auf unsere derzeitigen Erdgasbezugspreise niederschlägt. Folglich waren auch für uns die Gaspreiserhöhungen leider unumgänglich.
…..
Die folgende Übersicht zeigt, daß sich die Gasbezugspreise stärker erhöht haben, als die Preiserhöhungen für die Kunden:
Heizöl:
1. Quartal 2004    28,30€/hl
2. Quartal 2004    29,07 €/hl
3. Quartal 2004    29,12 €/hl
4. Quartal 2004    30,17 €/hl
1. Quartal 2004    33,70 €/hl
Hieraus ergibt sich eine Erhöhung der Erdgasbezugskosten zum 01.01.05 im Vergleich zum 01.01.04 von 0,457 Ct/kWh netto.
Tatsächliche Erhöhung des Erdgasverkaufspreises 0,400 Ct/kWh netto.
…..
Unabhängig davon, daß unsere Preise der Billigkeit entsprechen, sind wir zudem der Ansicht, daß wir als regionales Versorgungsunternehmen einer weiteren Nachweispflicht nicht unterliegen.\"

Wurde damit der Nachweis der Billigkeit erbracht!?
Ist es korrekt, wenn der Erdölpreis als Grundlage genommen wird und nicht der tatsächliche Erdgasbezugspreis, welcher ja wohl nach allg. Auffassung eher gefallen als gestiegen ist?

Wie soll ich mich weiter verhalten?

Gruß Frank

Offline RR-E-ft

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Thüringengas - Ist das der Nachweis der Billigkeit?
« Antwort #1 am: 28. März 2005, 23:19:46 »
Das ist keinerlei Nachweis.

Ausschlaggebend ist doch nicht, wie sich die Ölpreise oder Heizölpreise (fraglich schon, welche Referenznotierung geändert haben), sondern wie sich konkret die Beschaffungskosten Ihres Versorgers geändert haben undzwar absolut. Allenfalls tatsächliche Kostensteigerungen des Versorgers dürfen auf die Kunden weitergewälzt werden.

Sie müssen deshalb wissen, zu welchen Zeitpunkten um welche Beträge die Beschaffungskosten des Versorgers überhaupt gestiegen sind.

Dabei hat Ihr Versorger weder Rohöl noch Heizöl, sondern lediglich Erdgas beschafft.

Die Entwicklung dieser konkreten Beschaffungskosten ist deshalb allein relevant. Wenn Sie sich für Öl interessierten, würden Sie sich ja wohl schon nicht an einen Erdgasversorger wenden.


Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Frank Rommel

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Thüringengas - Ist das der Nachweis der Billigkeit?
« Antwort #2 am: 29. März 2005, 19:29:05 »
Danke für den Rat!
Auf jeden Fall will ich die Sache durchziehen. Dazu müßte ich noch wissen, ob die Möglichkeit besteht, daß man mich \"arger\" kann, indem man mir den Sondervertrag maxivat kündigt und mir einen teureren Tarif verpaßt!?

Gruß Frank

Offline RR-E-ft

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Thüringengas - Ist das der Nachweis der Billigkeit?
« Antwort #3 am: 29. März 2005, 19:46:30 »
@Frank Rommel


Wie bereits in anderen Beiträgen zu ThüringenGas ausgeführt, sind mit den wenigsten Kunden tatsächlich maxivat- Verträge wirksam begründet worden, da die vorherigen GVT- Sonderabkommen nicht wirksam gekündigt wurden und also unverändert fortbestehen.

Der Versorger kann den Vertrag nicht einseitig inhaltlich vollkommen umgestalten.

Ihr Verorger darf Ihnen den Vertrag deshalb auch nicht kündigen.

Hierzu geben Sie schon keinerlei Veranlassung.

Im Übrigen sei auf die vielen Beiträge zu diesem Thema verweisen, vgl. auch unter \"Fragen und Antworten\" sowie \"Neuigkeiten zur Aktion\".


Wenn Ihr Versorger mit irgendwelchen \"Sperenzchen\" drohen sollte, können Sie sich auch frühzeitig an die Energieaufsichtsbehörde beim Thüringer Wirtschaftsministerium in Erfurt (Näheres unter www.thueringen.de ,  www.th-online.de/index.php ) wenden.

Das Ministerium hatte die Gasversorger im Freistaat frühzeitig vor weiteren Preiserhöhungen gewarnt und diese als vollkommen inakzeptabel bezeichnet.

Ansprechpartner ist dort Herr Ministerialdirigent Hans- Christian Pultke.

Sie können sich weiterhin an die Verbraucherzentrale Thüringen in Erfurt unter der Nummer 0361/ 555 140  wenden. Deren Musterbrief unter www.vzth.de wurde und wird auch im Ratgeberteil der TLZ Thüringer Landeszeitung zum Download zur Verfügung gestellt.

http://www.tlz.de/tlz/tlz.ratgeber.startseite.php

Sie können sich deshalb wegen Ihres Protestes auch gern an die Thüringer Presse wenden, um den vielfältigen Protesten ein Gesicht zu geben und ggf. gleichgesinnte Mitstreiter in der Region zu finden.

Zu diesem Zweck dient auch ein Eintrag in der \"Einwenderleiste\" auf der Seite.  


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

 

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