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Autor Thema: Wirtschaftsprüfer bescheinigen Abzocke  (Gelesen 4231 mal)

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Wirtschaftsprüfer bescheinigen Abzocke
« am: 30. November 2007, 00:45:08 »
Tolle Bescheinigung von EWE gekauft

Es lasse sich niemand durch die Urteile des Landgerichts Oldenburg einschüchtern, welche EWE stolz wie Bolle in der Presse vermeldet. Diese Urteile beruhen wohl allein darauf, dass deutsche Richter nicht rechnen können oder wollen oder sich von großen Zahlen leicht erschrecken lassen.  Iudex non calculat.

Im Einzelnen:


EWE hatte die renommierte Wirtschaftsprüfungsgesesllschaft Ernst & Young AG (vgl. nur SPIEGEL 44/2007, S. 112) beauftragt, die Gaspreissteigerungen der EWE gegenüber Haushalts- und Gewerbekunden in der Zeit vom 01.09.2004 bis zum 31.12.2006 zu prüfen.


Die Wirtschaftsprüfer sind nach mehr oder weniger gründlicher Prüfung in einer vorliegenden und bei Gericht vorgelegten  Bescheinigung an den Vorstand der EWE vom 01.10.2007  zu dem Ergebnis gekommen, dass die Preiserhöhungen gegenüber Haushalts- und Gewerbekunden der EWE in der Zeit vom 01.09.2004 bis zum 31.12.2006 allein  zu Mehrerlösen in Höhe von 428,88 Mio. EUR geführt hatten.

Das haben die in Hannover sitzenden Wirtschaftsprüfer auftragsgemäß gegen kleines Entgelt bescheinigt.

Die Controller von EWE sollen ausgerechnet haben, dass die gesamten Gasbezugskosten der EWE, also für die insgesamt bezogenen Gasmengen einschließlich für Haushalts- und Gewerbekunden sowie Weiterverteiler, Industriekunden etc. in der  Zeit  vom 01.01.2004 bis zum 31.12.2006, also in einem acht Monate längeren Zeitraum  aber nur um ganze  360,3 Mio. EUR gestiegen sind. So geht es aus einer EWE CO-CIC- Übersicht vom 26.09.07 über \"Vertriebsergebnis Gas\" und \"Vertriebskosten Gas\" in den Geschäftsjahren 2004, 2005 und 2006, die auch bei Gericht vorgelegt wurde, eindeutig hervor. Nanu?

Um 360,3 Mio. EUR waren demnach die Gasbezugskosten der EWE von 2004 auf 2006 gestiegen, so enthalten in der CO-CIC Finanzbuchhaltung, deren Abschlüsse regelmäßig von den Wirtschaftsprüfern PriceWaterhouseCoopers (PwC) mit den EWE Jahresabschlüssen testiert wurden. Diese Zahlen sollten stimmen, weil Falschbilanzierungen und falsche Wirtschaftsprüfertestate zu Jahresabschlüssen strafbewehrt sind.

Für die Richtigkeit dieser ermittelten Zahlen aus der eigenen Finanzbuchhaltung hat man die eigenen EWE- Controller dem Gericht als Zeugen benannt. Bekanntlich unterliegen auch Zeugen der Wahrheitspflicht und können vereidigt werden, so dass sich auch daraus die entsprechenden Schlüsse ziehen lassen. Meineid ist mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht und also ein Verbrechen.

Prekär daran, dass die Wirtschaftsprüfer der Ernst & Young AG, denen alle Unterlagen zur Verfügung gestanden hatten, herausgefunden haben wollten, dass die Gasbezugskosten für Lieferungen an Haushalts- und Gewerbekunden vom 01.09.2004 bis zum 31.12.2006 um 617,14 Mio EUR gestiegen sein sollen, was sie ebenfalls auftragsgemäß bescheinigt haben.

Ganz offensichtlich ein Ding der Unmöglichkeit, wenn sich aus der EWE- Finanzbuchhaltung doch eindeutig ergibt, dass die gesamten Gasbezugskosten der EWE vom 01.01.2004 bis zum 31.12.2006 doch nur um 360,3 Mio. EUR gestiegen sein sollen. Mathematik Grundschule, wohl von Wirtschaftsprüfern seinerzeit abgewählt.

EWE hat aber sogar auch Unterlagen bei Gericht vorgelegt, aus denen eindeutig hervorgeht, dass die Gasbezugskosten bei Vorliefarenten auch im III. Quartal 2003 und im I.Quartal 2004 um ca. 0,30 Cent/ kWh deutlich gesunken waren, ohne dass deshalb eine Preissenkung gegenüber Haushaltskunden erfolgte.  

Demnach kann gegenüber der vorhergehenden einseitigen Preisfestsetzung am 01.01.2003 der kumulierte Bezugskostenanstieg noch nicht einmal die genannten 360,3 Mio. EUR betragen haben, sondern muss wohl deutlich geringer ausgefallen sein.

Mit diesem Vortrag sind jedenfalls die Spezialisten von Freshfields Bruckhaus Deringer zuletzt vor dem Landgericht Frankfurt/ Oder in dem Verfahren mit dem Aktenzeichen 14 O 23/06 vorstellig geworden, um darzustellen, dass mit den Preiserhöhungen gegenüber Haushaltskunden  die Bezugskostensteigerungen noch nicht einmal vollständig weitergegeben worden seien. Man behauptet dabei anhaltend negative Gasvertriebsergebnisse in zweistelliger Millionenhöhe mit seit Jahren \"spezifischen Kostenunterdeckungen\" in den betroffenen  Gaslieferungsverträgen, als wäre die EWE plötzlich eine Außenstelle der Caritas.

Sehr gewagt. Denn nun dürfte es nicht nur ein Problem geben.

Zum einen könnte nun schon die Bundesnetzagentur die Frage stellen, ob der Netzbetreiber EWE Netz den dauerdefizitären EWE Gasvetrieb etwa mit Millionenbeträgen dauersubventioniert, was nur mit überteuerten Netzentgelten möglich wäre, die sich deshalb weiter absenken ließen.

EWE lieferte zudem nur etwa die Hälfte des gesamten Gasbezuges an solche Haushalts- und Gewerbekunden.

Die andere Hälfte des Gases wird ausweislich der im Internet veröffentlichten Geschäftsberichte der EWE  an Weiterverteiler, Wärmeerzeuger, Kraftwerksbetreiber, Industriekunden abgesetzt.

So setzte EWE ausweislich des Konzernlageberichts 2004 auf Seite 19 in der Zeit vom 01.01.2004 bis zum 31.12.2004 von insgesamt 42.409 Mio. kWh Gas nur 23.394 Mio kWh an Tarif- und Heizgassonderkunden ab, 14.370 Mio kWh an echte Sondervertragskunden, also Industrie und  Kraftwerke und weitere 4.645 Mio kWh an Verteilerwerke (Stadtwerke).

In den Geschäftsjahren 2005 und 2006 war es ähnlich. Siehste hier.

Aus den von EWE vorgelegten Unterlagen und aus deren Jahresabschlüssen ergibt sich, dass EWE in der Zeit vom 01.01.2004 bis zum 31.12.2006 insgesamt nur eine Bezugskostensteigerung um 1,19 Cent/ kWh erfahren hatte. Den Haushaltskunden hatte man in dieser Zeit  exakt 1,51 Cent/ kWh (netto) aufgebürdet.

Die gesamten Gasbezugskosten der EWE entwickelten sich somit parallel zu den Erdgasimportpreisen und den Großhandelspreisen entsprechend des aktuellen Monitoringberichts der Bundesnetzagentur, S. 155 ff.
Die Großhandelspreise für Erdgas waren seit 2003 nur um etwa 0,92 Cent/ kWh gestiegen, lagen im Jahr 2004 insgesamt unter den Großhandelspreisen im Jahr 2003.

Den Haushaltskunden hat man demgegenüber kraft angeblichen einseitigen Bestimmungsrechts  in dieser Zeit ca. 50 Prozent mehr aufgebürdet.  

Die Prozessgegner der EWE haben die von den Wirtschaftsprüfern Ernst & Young AG bescheinigten erzielten Mehrerlöse bei HuK- Gaskunden   und die in der EWE- Finanzbuchhaltung ausgewiesenen  und unter Beweis gestellten insgesamten  Bezugskostensteigerungen unstreitig gestellt, so dass die Unbilligkeit der Preiserhöhungen gegenüber HuK- Gaskunden ohne weitere Offenlegung der Kalkulationsgrundlagen bereits feststeht, es keiner weiteren Prüfung und Erörterung mehr bedarf.

Die Sache erscheint somit entscheidungsreif.
 
Demnach hätte EWE allein bei den Haushalts- und Gewerbekunden in der Zeit vom 01.01.2004 bis zum 31.12.2006 sage und schreibe 68,58 Mio EUR mehr erlöst, als die gesamten Gasbezugskosten des Unternehmens in der Zeit vom 01.01.2004 bis zum 31.12.2006  überhaupt insgesamt gestiegen waren. Wer hätte das für möglich gehalten ?!!!


Mit anderen Worten:

Bei den Stadtwerken, Industriekunden und Heizwerken  gab es gar keinen Gaspreisanstieg der EWE, sondern die Gaspreise blieben stabil oder EWE hat bei diesen Kunden auch noch einmal abgegriffen, weil man ja nie genug bekommen kann. Natürlich stiegen auch deren Preise.

Pikanterweise hat EWE im selben Prozess durch die gleichen beauftragten Spezialisten sogar vortragen lassen, dass die Gaspreise für Industriekunden und Weiterverteiler noch viel stärker gestiegen seien als bei Haushaltskunden. Da bedarf es dann auch keiner höheren Mathematik mehr.

Also wohl weitere Mehrerlöse in Höhe von pi x Daumen x Fensterkreuz noch einmal ca. 250 - 300 Mio EUR als sog. Mitnahme- Effekt. Schließlich muss sich die Differenz zwischen 617,14 Mio. EUR und 360,3 Mio. EUR, also 257 Mio. EUR wohl irgendwo herleiten lassen. Gewürfelt haben wird man wohl nicht.

Beteiligte erwägen  nun, wegen des von den Wirtschaftsprüfern gefundenen Ergebnisses die Staatsanwaltschaft einzuschalten, damit ggf. eine Tiefenkontrolle der Angaben zu den Bilanzen erfolgen kann.


Prekär:

Die beauftragten Wirtschaftsprüfer wussten, dass ihre Bescheinigung vom 1.10.2007 zur Vorlage bei Gericht dienen soll. Dafür wurden solche Bescheinigungen erstellt.


Noch prekärer:

Es gibt eine sog. \"Vollständigkeitserklärung\" vom 26.01.2007, unterzeichnet von den EWE Vorständen Dr. Werner Brinker und Michael Wagener, dass den Wirtschaftsprüfern sämtliche Unterlagen, Bücher, Lieferverträge, Bezugsrechnungen usw. vollständig zur Verfügung gestellt worden waren.

Die vorgelegten Unterlagen sind auch auf dem Weg zum Bundeskartellamt, um die Gaspreisbildung der EWE dort nach den neuen Bestimmungen ggf. nun doch einmal einer Tiefenprüfung zu unterziehen. Die von EWE beauftragten Spezialisten hatten in ihrem letzten Schriftsatz auch darauf hingewiesen, dass das Bundeskartellamt die Gaspreise der EWE noch nie vertieft geprüft hätte. Dann wird es nun aber doch wohl langsam Zeit. Das aussichtsreiche Material dafür haben sie jedenfalls geliefert. ;)  


Nun muss der alte Streit endlich entschieden werden.


Offline RR-E-ft

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Wirtschaftsprüfer bescheinigen Abzocke
« Antwort #2 am: 30. November 2007, 13:20:05 »
@Netznutzer

Die Oldenburger Urteile liegen hier vor.

Einige Entscheidungen des LG Oldenburg werden ins Rechtsmittel gehen, zumal man nun weitere Hintergründe kennt. Berufung ist möglich/ Revision wurde zugelassen, so dass die Entscheidungen des LG Oldenburg bisher nicht rechtskräftig sind.

Diese Entscheidungen des Landgetrichts Oldenburg zeigen nur, welche Konsequenzen die Beteiligten am kreativen Zahlenspiel nun möglicherwiese zu gewärtigen haben. Sie haben nicht nur eben mal Zahlen aufs Papier gekritzelt.  Denn die für Verbraucher nachteiligen Urteile des Landgerichts gründen doch gerade auf entsprechenden Angaben in den Prozessen, sind conditio sine qua non kausal für die Gerichtsentscheidungen. Den Beteiligten kam es gerade darauf an.

Siehste hier.
Und vor allem hier.

Dass diese Urteile gegen Verbraucher aufgrund der Angaben nun in der Welt sind, macht die Sache für Juristen erst richtig rund. Juristen meinen, dass es sich nicht lediglich um ein unmittelbares Ansetzten handelt, sondern um eine verwirklichte, vollendete Handlung, der besonderes Gewicht beigemessen werden kann.

Zitat
Prekär daran, dass die Wirtschaftsprüfer, denen alle Unterlagen zur Verfügung gestanden hatten, herausgefunden haben wollten, dass die Gasbezugskosten für Lieferungen an Haushalts- und Gewerbekunden vom 01.09.2004 bis zum 31.12.2006 um 617,14 Mio EUR gestiegen sein sollen.
Ganz offensichtlich ein Ding der Unmöglichkeit, wenn sich aus der EWE- Finanzbuchhaltung doch eindeutig ergibt, dass die gesamten Gasbezugskosten der EWE vom 01.01.2004 bis zum 31.12.2006 doch nur um 360,3 Mio. EUR gestiegen sein sollen. Mathematik Grundschule.

Solche Angaben bei Gericht anzubringen, bleibt gewiss nicht ohne Konsequenz.

In dem Verfahren vor dem Landgericht Frankfurt/ Oder ist gar nicht erst beantragt, festzustellen, dass die Preiserhöhungen unbillig sind.

Dort geht es nicht um die Unbilligkeit, sondern um die fehlende Rechtsmacht zur einseitigen Preiserhöhung, nur ausgesprochen hilfsweise um die Billigkeit der jeweils einseitig festgesetzten höheren Entgelte.

Die Kläger haben dem Gericht mitgeteilt, dass sie kein Interesse an der Preiskalkulation der EWE und an deren Geschäftsgeheimnissen haben, weil es auf solche bei der zu treffenden Entscheidung nach der neusten Rechtsprechung des BGH zu Preisanpassungsklauseln  nicht ankommen kann und darf. Siehste hier.

Offline Kampfzwerg

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Wirtschaftsprüfer bescheinigen Abzocke
« Antwort #3 am: 30. November 2007, 13:52:56 »
„Tatsachen muß man kennen, bevor man sie verdrehen kann.“

Mark Twain


Für die EWE wäre das offensichtlich besser gewesen!
Noch besser ist es allerdings, dass die eigene Falle dem Fallensteller zum Verhängnis wird.

Offline RR-E-ft

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Wirtschaftsprüfer bescheinigen Abzocke
« Antwort #4 am: 01. Dezember 2007, 01:08:50 »
Wie hätten die Gaspreise für Haushaltkunden wohl ausgesehen, wenn man die Gasbezugssteigerungen nach den Vorstellungen der EWE vollständig mit den Preierhöhungen an die Kunden weitergegen hätte ?

Immerhin auf 188,26 Mio EUR habe man mit Rücksicht auf die Kleinkunden \"verzichtet\", indem man sie nicht weitergegeben habe, wie die Wirtschaftsprüfer von Ernst & Young auftragsgemäß nachrechneten.

Wo man diese 188,26 Mio. EUR  wohl bloß statt dessen hernahm ? Hmmm...

Denn leider, leider - wie so oft in der Gaswirtschaft - konnten Bezugskostensteigerungen angeblich nicht durch rückläufige Kosten in anderen Bereichen ausgeglichen werden.

Ganz im Gegenteil, wie die beauftragten Spezialisten in ihrem letzten Schriftsatz an das Gericht mitteilten.  Auch alle anderen Kostenblöcke wiesen angeblich Steigerungen in Millionenhöhe auf, bei den Netzentgelten von 2004 auf 2006 sogar im zweistelligen Millionenbereich.

Und dabei dachten alle, dass vor der Gründung der hundertprozentigen Tochter EWE Netz GmbH am 28.06.2006 gar niemand da war, der wegen solcher Netzentgelte die Hand aufhalten konnte.

Stell Dir vor, Du kommst zum Bäcker und das Brot wird drastisch teurer weil die Frau des Bäckermeisters sich nun auch selbständig gemacht hat. mit einer pfiffigen Geschäftsidee: Der Meister hat ihr seine Gerätschaften verpachtet, für das er nun steigende Nutzungsentgelte an seine Frau zahlen muss, leider, leider. Besonders die Benutzung des Backofens habe sich drastisch verteuert. Und deshalb wird das Brot teurer und die netten Bäckersleute können so gar nichts dafür.

Die Frau kann auch nichts dafür, dass die Benutzungsentgelte drastisch steigen, weil sie schließlich eine durchaus saftige Pacht an den Eigentümer zu zahlen habe, die stetig steige.

Drastisch gestiegene Kosten eben. Was will man dagegen schon machen ?

Einen solchen Bäcker würde man wohl für bekloppt halten. Bei Energieversorgern nimmt man das als selbstverständlich gegeben hin oder soll es jedenfalls hinnehmen. Und dabei sollen die auch nur Dienstleister sein.

Zum Glück war ja das EBIT im Bereich Ferngas, zu welchem der eigene Vorlieferant und Importeur  VNG Verbundnetz Gas AG Leipzig beitrug, von 2005 auf 2006 von 50,2 Mio EUR auf 242,9 Mio EUR gestiegen, dank der gestiegenen Erdgaspreise, die auch EWE an den hauseigenen  Vorlieferanten angeblich zahlen musste.... Nur weil VNG zum EWE- Konzern gehört, bekommt man das von dort bezogene Erdgas nicht gleich geschenkt. Auch klar.

Bei der VNG Leipzig, soll EWE  angeblich einen  besonders drastischen Bezugskostenanstieg erfahren haben, nämlich in der Zeit vom 01.09.2004 bis zum 31.12.2006 um sagenhafte 1,83 Cent/ kWh, wie angeblich ein Schreiben der VNG belege.

Andere Vorlieferanten sollen sich angeblich hingegen ebenso bei angeblicher Heizölbindung mit einem Anstieg um 1,22 Cent/ kWh zufrieden gegeben haben.  

Womit sich wieder zeigt, dass nichts anderes besonders günstige Bezugspreise (im Sinne der Gesamtwertschöpfung) sichert, wie wenn der Vorlieferant zum eigenen Konzern gehört.

Bei E.ON Ruhrgas und den E.ON Regionalversorgern verhält es sich wohl ähnlich. Spitzenpreise garantiert. Oder mit den Worten Dr. Brinkers/ Dr. Bernotats und all der anderen Spitzenmanager aus der Energiewirtschaft:

\"Die Zeiten billiger Energie sind vorbei.\"


Nachdem EWE selbst die Belege geliefert hat, stellt sich die Frage, ob Verbraucherverbände nicht gleich gem. § 33 Abs. 2 GWB  kartellrechtlich auf Unterlassung der Preisfestsetzungen gegen Haushaltskunden klagen. Eine solche Möglichkeit besteht.

 

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