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Autor Thema: Neues Schreiben : Gesamtforderung  (Gelesen 6272 mal)

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Offline eifrigerLeser

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Neues Schreiben : Gesamtforderung
« am: 08. März 2008, 20:11:06 »
Seit 30.06.05 zahle ich nicht mehr die ständigen Erhöhungen, sondern beteilige mich am Energiepreisprotest wie hier angegeben. Heute kam ein Schreiben von der Erdgas Südsachsen mit dem Inhalt:
\"Nach Überprüfung Ihres Abrechnungskontos mussten wir jedoch feststellen, dass nachfolgende Beiträge bis dato noch nicht beglichen wurden:

1.Jahresrechnung vom 22.11.2005   .....
2. Jahresrechnung vom 21.11.2006  .....
3. Jahresrechnung vom 22.11.2007   .....
4. Abschlag fällig am...\"

Allerdings muß ich sagen, daß ich nach der letzen Abrechnung, also für 2007 nicht wieder detailliert meine weitere Zahlungsweise aufgezeigt habe. Kann ich das jetzt noch nachholen?

Offline eifrigerLeser

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Neues Schreiben : Gesamtforderung
« Antwort #1 am: 10. März 2008, 09:11:36 »
Ich bitte mir nachzusehen, daß ich dieses Thema hier nochmal einstelle, aber ich habe ein Problem, auf das ich schnell reagieren muß, der Original tread ist hier:
Neues Schreiben : Gesamtforderung

Seit 30.06.05 zahle ich nicht mehr die ständigen Erhöhungen, sondern beteilige mich am Energiepreisprotest wie hier angegeben. Heute kam ein Schreiben von der Erdgas Südsachsen mit dem Inhalt:
\"Nach Überprüfung Ihres Abrechnungskontos mussten wir jedoch feststellen, dass nachfolgende Beiträge bis dato noch nicht beglichen wurden:

1.Jahresrechnung vom 22.11.2005 .....
2. Jahresrechnung vom 21.11.2006 .....
3. Jahresrechnung vom 22.11.2007 .....
4. Abschlag fällig am...\"

Allerdings muß ich sagen, daß ich nach der letzen Abrechnung, also für 2007 nicht wieder detailliert meine weitere Zahlungsweise aufgezeigt habe. Kann ich das jetzt noch nachholen?

Wie soll ich nun reagieren? Muß ich zahlen, oder kann ich mich weiterhin  darauf berufen, daß nicht nachgewiesen wurde, wie der Preis bei Erdgas Südsachsen zustande kommt?

Offline egn

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Neues Schreiben : Gesamtforderung
« Antwort #2 am: 10. März 2008, 10:37:45 »
Wenn Du weiter überzeugt bist dass der Protest der richtige Weg ist und mit dem Musterbrief aktuellen und zukünftigen Erhöhungen widersprochen hast dann ignoriere das Schreiben einfach.

Solange kein gerichtlicher Mahnbescheid kommt sind das nur Drohgebärden die Zweifler dazu bewegen sollen ihren Widerstand aufzugeben.

Offline eifrigerLeser

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Neues Schreiben : Gesamtforderung
« Antwort #3 am: 10. März 2008, 12:38:05 »
Ich bin sehr wohl überzeugt von diesem Protest, schließlich ist es die einzige Möglichkeit, etwas gegen die Preiswillkür der Monopole zu unternehmen. Aus diesem Grunde hatte ich ja bereits 2006 Widerspruch gegen die Erhöhungen eingelegt.

Jedoch haben die Urteile der jüngsten Zeit eher den Gasversorgern in die Hände gespielt.

Eine Offenlegung der Kalkulation erfolgte nicht. Ferner sind die Erdgasimportkosten  im letzten Jahr nicht gestiegen.  Eine Preissteigerung aufgrund höherere Beschaffungskosten dürfte es deshalb nicht geben. Aber inwieweit ich mich nach dem Urteil des BGH vom 13.016.07 noch wehren kann erschließt sich mir nicht so recht.

Kann ich weiterhin auf einer Offenlegung der Kalkulation bestehen?

Offline egn

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Neues Schreiben : Gesamtforderung
« Antwort #4 am: 10. März 2008, 12:47:41 »
Zitat
Original von eifrigerLeser
Jedoch haben die Urteile der jüngsten Zeit eher den Gasversorgern in die Hände gespielt.

Ich kenne jetzt kein Urteil wo ein Energieversorger einen Kunden auf Zahlung verklagt hat und letztinstanzlich gewonnen hätte. Und da jeder Fall neu ist, ist solange der BGH keine Entscheidung in einem solchen Fall getroffen hat mehr oder weniger alles offen.

Der BGH hat jedenfalls entschieden dass man ein Recht auf den Nachweis der Billigkeit hat wenn man Tarifkunde ist. Probleme gibt es derzeit eher hinsichtlich der Art des Nachweises. So reicht einigen Gerichten der ersten Instanz schon ein durch den Energieversorger beauftragtes Gutachten und Zeugenaussagen, andere sind nicht damit zufrieden. Hier kommt es dann letztendlich darauf an wie überzeugend man vor Gericht argumentiert.

Lies Dir doch bitte mal die Kommentare zum BGH Urteil vom letzten Jahr durch.

Offline eifrigerLeser

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Neues Schreiben : Gesamtforderung
« Antwort #5 am: 10. März 2008, 12:51:51 »
Herzlichen Dank für die Ausführungen. Ich werde mich nun an meinen Versorger wenden, ihm die Rechnung mit den 2% -Steigerung pro Jahr nochmals nachreichen (das hatte ich dieses Jahr noch nicht getan), meine Abschläge daraus berechnen, diese überweisen und auf die Güligkeit meines Schreibens von 2006 verweisen (Musterschreiben von hier).

Offline Cremer

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Neues Schreiben : Gesamtforderung
« Antwort #6 am: 10. März 2008, 13:29:40 »
@eifrigerLeser,

Ist ja korrekt
zur Kenntnis nehmen und abheften :D

So langsam muss der Versorger \"sich outen\", schließlich läuft zum 31.12.2008 die Verjährungsfrist für Forderungen aus Jahresrechnung 2004/2005 ab.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline Zasche

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Neues Schreiben : Gesamtforderung
« Antwort #7 am: 12. März 2008, 16:50:48 »
Ich habe mich seit Oktober 2004 an dem Protest beteiligt.Ich habe mich strikt an die Anleitungen des Forums gehalten.Ich habe in dieser Zeit weder eine Androhung der Abschaltung noch ein Mahnverfahren erhalten.Der Briefwechsel ist korrekt und höflich.Die Verjährung der Forderungen 2004 ist nun ohne Folgen eingetreten.Anlässlich der erneuten Preiserhöhung per 1.April 2008
wurde von mir erneut ein Widerspruch eingelegt. Erdgas Südsachsen ist im Antwortschreiben nur auf die Zahlungsrückstände aus dem Abrechnungszeitraum 2008 und nicht auf vorausgegangene Zeiträume eingegangen??!!
Ich bin auch an der Sammelklage der Verbraucherzentrale Sachsen beteiligt,
die im April nun verhandelt werden soll.
Ich kann nur jeden ermutigen durchzuhalten.
mfg Zasche

Offline DieAdmin

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Neues Schreiben : Gesamtforderung
« Antwort #8 am: 12. März 2008, 19:06:48 »
@eifrigerLeser,

ich habe Ihre beiden Thread zusammengefügt.

 

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