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In dem Amtsblatt der Bundesnetzargentur Nr. 3/2006, Mitteilung Nr. 71/2006 wird veröffentlicht, dass die Stadtwerke Saarbrücken mit ihrem Schreiben vom 17.1.2006 an die BNetzA die Erhöhung ihrer Entgelte für den Zugang zu den Energieversorgungsnetzen zum 15.7.2005 nicht mehr festhalten wird,
Das gegen die Stadtwerke Saarbrücken geführte Missbrauchsverfahren nach § 65 Abs. 1, 30 Abs 1 Satz EnWG wurde deshalb eingestellt.
Hier zeigen sich, dass die ersten Ränder des \"Kartenhauses Netzentgelte\" am bröckeln sind.