Hallo Energierebellen,
seit 2004 widerspreche ich nun schon den Gaspreiserhöhungen nach § 315 BGB.
Das gleiche habe ich jetzt auch bei meinem Stromanbieter Lech-Werke AG vor, der zur RWE gehört. Nun habe ich dazu noch ein paar Fragen und es wäre nett, wenn Sie mir dazu kurz etwas mitteilen könnten:
1.LEW will den Strompreis zum 1.1.2008 um 10% auf Ct 18,64/Kwh Brutto erhöhen, 2002 lag dieser noch bei Ct 13,86, also ist er seitdem über 30% gestiegen. Wäre es daher z.B.möglich, nur noch den Preis von 2002 zu bezahlen, nachdem ich aber seitdem alle Preiserhöhungen ohne Widerspruch bezahlt habe ? (sind die Einschränkungen für die Erhebung des Unbilligkeitseinwands nach § 315 BGB, die sich aus dem Urteil des VIII. Zivilsenats des BGH vom 13. Juni 2007 für den Anfangspreis und spätere nicht in angemessener Zeit nach der Jahresabrechnung vom Kunden beanstandete Preiserhöhungen ergeben hier maßgeblich?) Oder sind ihre Berechnungen vom 11.9.2006 noch maßgeblich, nach denen ein angemessener Strompreis damals mit ca. Ct 16,8/Kwh angegeben wurde ?
2.Ist es ratsam, die Einzugsermächtigung auch hier sofort zu kündigen und auf Dauerauftrag umzustellen wie ichs beim Gas gemacht hatte?
3.Sollte man den Widerspruch nach § 315 besonders nach dem BGH-Urteil vom
28. März 2007 - VIII ZR 144/06 (Zitat:§ 315 BGB findet auf den anfänglich vereinbarten Strompreis auch dann keine unmittelbare Anwendung, wenn der Vertrag keine betragsmäßige Festlegung des geltenden Tarifs enthält, sondern sich die Preise für die Stromlieferungen aus den jeweiligen allgemeinen Tarifen für die Versorgung mit Elektrizität in Niederspannung ergeben. Eine Strompreiskontrolle in entsprechender Anwendung des § 315 BGB scheidet aus, wenn der Stromkunde die Möglichkeit hat, Strom von einem anderen Anbieter seiner Wahl zu beziehen.) mehr auf das Kartellrecht abstellen, zB. §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 36, 38 EnWG bzw. § 29 GWB ? Oder liegt dann die Beweislast bei mir ? Ist es überhaupt noch möglich nach den o.g. BGH-Urteilen beim Strom nach §315 BGB zu widersprechen oder sollte man lieber den Anbieter wechseln ?
4.Können Sie mir für alle Fälle einen im Raum Augsburg/München spezialisierten Fachanwalt empfehlen (habe Rechtsschutzversicherung) ?
Vielen Dank im Voraus für Ihre freundliche Hilfe !