Energiepreis-Protest > SWT Stadtwerke Trier

Vertragsänderung mit Verdreifachung des Erdgas-Grundpreises ohne meine Zustimmung möglich?

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treverer:
Von den Stadtwerken Trier habe ich vor ein paar Tagen einen Brief \"Die Neuordnung Ihres Erdgas-Tarifes\" erhalten, in dem mir eine Umstellung meines Tarifs mitgeteilt wird, bei dem sich der Grundpreis mehr als verdreifacht, von 27,36 Eur auf 96,30 Eur (netto), während sich der Arbeitspreis nur gering von 7,82 auf 8,16 Cent/kWh erhöht. Zugleich wird mir ein \"finanzielles Trostpflaster\" angeboten, eine \"Bezuschussung\" auf diese Preiserhöhung für die Jahre 2008 - 2010, abnehmend von 44,22 Eur auf 13,66 Eur. Das finde ich unverschämt! Auszug:


--- Zitat ---Der Hintergrund: Seit vielen Jahren beziehen Sie Ihr Gas über den Allgemeinen Erdgastarif. Gesetzliche Vorgaben der Grundversorgungsverordnung, aber auch wirtschaftliche Aspekte, zwingen uns jetzt zur Umstellung dieses Allgemeinen Erdgastarifes - verbunden mit der Überführung Ihres Tarifes in GKOMPAKT-Verbrauchsstufe basic (gilt auch als Grundversorgung Gas). Diese Neuzuordnung basiert auf Ihrem Verbrauch von 976 kWh in 2007. Der Grundpreis beträgt hier 96,30 Eur (netto) jährlich und wird zum 01.02.2008 wirksam. Dieser Wechsel hat eine jährliche Mehrbelastung von 68,94 Eur (netto) zur Folge. Eine individuelle Vergleichsrechnung und alle Tarifinformationen finden Sie in der Anlage.
--- Ende Zitat ---

Auch die \"Allgemeinen Bedingungen\" sind mir unverständlich, wie 1. Allgemeine Bestimungen / §2 Vertragsschluss:


--- Zitat ---(1) Der Grundversorgungsvertrag soll in Textform abgeschlossen werden. Ist er auf andere Weise zustande gekommen, so hat der Grundversorger den Vertragsschluss dem Kunden unverzüglich in Textform zu bestätigen.
(2) Kommt der Grundversorgungsvertrag dadurch zustande, dass Gas aus dem Gasversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung entnommen wird, über das der Grundversorger die Grundversorgung durchführt, so ist der Kunde verpflichtet, dem Grundversorger die Entnahme von Gas unverzüglich in Textform mitzuteilen. Die Mitteilungspflicht gilt auch, wenn die Belieferung des Kunden durch ein Gasversorgungsunternehmen endet und der Kunde kein anschließendes Lieferverhältnis mit einem anderen Gasversorgungsunternehmen begründet hat.
--- Ende Zitat ---

In diesem Zusammenhang ist mir eigentlich alles unklar, deshalb kann ich die Ratschläge auf der Seite Vertragsänderungen und Vertragskündigungen: Genau prüfen! nicht anwenden:

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[*]Ist das ein neuer Vertrag? Ist denn das überhaupt ein Vertrag?
[*]Schließe ich bereits einen Vertrag ab, wenn Gas verbraucht wird (s. Abs. 2 in Zitat Nr. 2)?
[*]Ist die Tarfifänderung überhaupt gültig, wenn ich dem nicht ausdrücklich zustimme? (Es ist kein Formular beigelegt, das ich unterschreiben sollte.) Kann eine Verdreifachung des Grundpreises einfach \"verfügt\" werden, ohne dass ich irgendwas unterschreibe? Immerhin heißt es ja: \"wird zum 01.02.2008 wirksam\".
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Muss ich dem Schreiben widersprechen, und wenn, trifft da das Musterschreiben überhaupt auf diese Forderung zu?

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