Da gibt es ganz eindeutige rechtliche Dinge zu.
Wenn er auf ein eigenes netz besteht muss er auch alle Vorgaben aus dem § 110 EnWG erfüllen, für einen Normalvermieter/BHKW Betreiber finanziell und zeit mäßig völlig untragbar.
Jeder Kunde/Mieter hat weiterhin sein recht die Belieferung selber zu wählen, der Vermieter muss dazu die Vorraussetzungen schaffen.
Also die Verteilung entsprechend umzubauen das man jeden entweder vor dem BHKW-Netz oder halt darin anklemmen kann.
Ich denke Ihr Vermieter hat zwar den richtigen Grundgedanken, aber hat das Informieren falsch angepackt, scheinbar wussten Sie ja nichts von dem Umklemmen/Einbau.
Was bietet er den in der Kostenseite an? Nimmer er den gleichen Preis wie ihr bisheriger Versorger? Ist er günstiger?
Man kann ja virtuell wechseln, das heißt man teilt seinem \"Versorger/Vermieter\" mit welchen Tarif man eigentlich nehmen würde wenn man nicht an seinem BHKW hängen würde.
Wenn er dann darauf einsteigt, entstehen Ihnen ja keine Mehrkosten.
Haben Sie Ihn überhaupt schon auf Ihre Sorgen angesprochen?
Evtl. hat er sich ja schon Gedanken darum gemacht.
Ansonsten gibt es in dem
bhkw-forum.de auch eine PDF Datei zu dem Thema, den \"Wie Versorge ich meine Mieter mit Strom\" ist auch bei BHKW Betreibern ein großes Thema.
Ansonsten ist der Vortrag von
http://www.energy-consulting-meyer.deDie Versorgung aus einem BHKW kann für beide Seiten, Mieter wie Vermieter eine lohnende und vor allem ökologische Variante sein.
Deshalb würde ich raten, auch wenn der Vermieter am Anfang evtl. was falsch gemacht hat mit der Informationspolitik, sich zusammen zu setzen und eine für alle passende Lösung zu finden.
Bernd