Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Kann ein Vermieter den Strom selbst verkaufen  (Gelesen 7438 mal)

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Offline svenbianca

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Kann ein Vermieter den Strom selbst verkaufen
« am: 24. Januar 2008, 17:39:51 »
Hallo,

nun brauche ich auch einmal Hilfe.

Ein Vermieter hat allen Mietern die Stromzählerausgebaut und nur noch seinen hängen gelassen. Er hat nun ein BHKW (Wärme und Strom aus Gas) Er will nun den gewonnen Strom an die Mieter direkt verkaufen und hat deshalb die Zähler ausbauen lassen. Einzelne Mieter wollen dies aber nicht, da Sie Ihren Lieferanten selbst bestimmen wollen. Weiß jemand hier die Rechtslage?

Offline superhaase

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Kann ein Vermieter den Strom selbst verkaufen
« Antwort #1 am: 24. Januar 2008, 18:31:06 »
Meines Wissens muss er zumindest für jeden Mieter einen eigenen Zähler installieren, um verbrauchsabhängig abzurechnen. Nur ein Zähler und dann irgendwie umlegen geht nicht.

Grundsätzlich ist sowas aus ökologischer Sicht zu begrüßen, allerdings sollte den Mietern dadurch kein Nachteil entstehen - sprich: der Strom und die Wärme sollten nicht teurer werden als vom örtlichen Versorger.

Es ist außerdem m.E. problematisch, die langjährigen Mieter einfach zu überrumpeln und vor vollendete Tatsachen zu stellen.
Wenn jemand in ein Haus einzieht, wo so ein BHKW schon läuft und das dann auch im Mietvertrag vereinbart ist, ist das natürlich OK.

In diesem Fall sollte er mit den Altmietern vorher drüber reden und versuchen, eine Zustimmung zu erhalten.
Wenn keine finanziellen Nachteile für mich entstehen, oder vielleicht sogar ein günstigerer Strom- oder Wärmepreis rauskommt, würde ich als Mieter zustimmen.

Ob ein Mieter nachträglich diese Änderung gegen seinen Willen akzeptieren muss, insbesondere, wenn er dadurch schlechter gestellt wird, wage ich zu bezweifeln.
Aber juristisch beurteilen muss das ein Rechtsanwalt...... wollte nur mal meine Meinung loswerden, auch wenn sie hier nicht gefragt ist ;)

ciao,
sh
8) solar power rules

Offline bjo

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Kann ein Vermieter den Strom selbst verkaufen
« Antwort #2 am: 24. Januar 2008, 18:31:40 »
ein paar mehr Infos braucht man schon!
- haben Sie einen eigenen Vertrag mit einem Energieversorger gehabt?
- handelt es sich um Zähler die dem Versorger gehört haben oder
sind es nur Zwischenzähler?

Offline RR-E-ft

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Kann ein Vermieter den Strom selbst verkaufen
« Antwort #3 am: 24. Januar 2008, 18:42:46 »
@svenbianca

§ 5 EnWG iVm. § 3 Nr. 18, 22 EnWG

Rechnung folgt. :D

Offline svenbianca

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Kann ein Vermieter den Strom selbst verkaufen
« Antwort #4 am: 24. Januar 2008, 19:13:31 »
@RR-E-FT

vielen Dank, das heißt wenn der Vermieter sich bei der Regulierungsbehörde anmeldet geht das sonst nicht (was soviel heißen wird wie geht nicht, da die Auflagen bstimmt klein sein werden)

Offline RR-E-ft

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Kann ein Vermieter den Strom selbst verkaufen
« Antwort #5 am: 24. Januar 2008, 19:45:32 »
@svenbianca

Es kömmt darauf an.

§ 5 EnWG regelt auch nur die Belieferung von Haushaltskunden.
Wenn in einem großen Einkaufscenter das Centermanagement auf Eigenversorgung übergehen wollte, könnte also wieder anderes gelten.

Ich gehe davon aus, dass kein Hotelier oder Betreiber eines Studentenwohnheims als \"Vermieter\" gemeint ist.
Eine Vermietung, bei der alles inclusive ist, fällt wohl auch nicht unter \"Belieferung von Haushaltskunden\".

Offline svenbianca

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Kann ein Vermieter den Strom selbst verkaufen
« Antwort #6 am: 24. Januar 2008, 19:47:54 »
es sind nur Haushaltskunden betroffen

Offline RR-E-ft

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Kann ein Vermieter den Strom selbst verkaufen
« Antwort #7 am: 24. Januar 2008, 19:50:26 »
@svenbianca

Haushaltskunden sind wohl schon immer am betroffensten.  ;)

Offline svenbianca

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Kann ein Vermieter den Strom selbst verkaufen
« Antwort #8 am: 24. Januar 2008, 21:05:02 »
deshalb sind wir ja alle froh das dieses Forum hilft damit fertig zu werden......

Offline berndh

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Kann ein Vermieter den Strom selbst verkaufen
« Antwort #9 am: 25. Januar 2008, 09:57:12 »
Da gibt es ganz eindeutige rechtliche Dinge zu.
Wenn er auf ein eigenes netz besteht muss er auch alle Vorgaben aus dem § 110 EnWG erfüllen, für einen Normalvermieter/BHKW Betreiber finanziell und zeit mäßig völlig untragbar.

Jeder Kunde/Mieter hat weiterhin sein recht die Belieferung selber zu wählen, der Vermieter muss dazu die Vorraussetzungen schaffen.
Also die Verteilung entsprechend umzubauen das man jeden entweder vor dem BHKW-Netz oder halt darin anklemmen kann.

Ich denke Ihr Vermieter hat zwar den richtigen Grundgedanken, aber hat das Informieren falsch angepackt, scheinbar wussten Sie ja nichts von dem Umklemmen/Einbau.

Was bietet er den in der Kostenseite an? Nimmer er den gleichen Preis wie ihr bisheriger Versorger? Ist er günstiger?
Man kann ja virtuell wechseln, das heißt man teilt seinem \"Versorger/Vermieter\" mit welchen Tarif man eigentlich nehmen würde wenn man nicht an seinem BHKW hängen würde.
Wenn er dann darauf einsteigt, entstehen Ihnen ja keine Mehrkosten.

Haben Sie Ihn überhaupt schon auf Ihre Sorgen angesprochen?
Evtl. hat er sich ja schon Gedanken darum gemacht.

Ansonsten gibt es in dem bhkw-forum.de auch eine PDF Datei zu dem Thema, den \"Wie Versorge ich meine Mieter mit Strom\" ist auch bei BHKW Betreibern ein großes Thema.
Ansonsten ist der Vortrag von http://www.energy-consulting-meyer.de

Die Versorgung aus einem BHKW kann für beide Seiten, Mieter wie Vermieter eine lohnende und vor allem ökologische Variante sein.
Deshalb würde ich raten, auch wenn der Vermieter am Anfang evtl. was falsch gemacht hat mit der Informationspolitik, sich zusammen zu setzen und eine für alle passende Lösung zu finden.

Bernd

 

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