Energiebezug > Vertragliches
Fragen zu Westfalengas
delo:
Hallo Zusammen,
ich habe ein paar ;) Fragen zu Westfalengas. Auch wir haben uns leider beim Neubau in 2005 von den scheinbar günstigen Konditionen blenden lassen. Der Vertrag wurde mit Baubeginn abgeschlossen und begann im Mai 2005. Einzug war erst Dezember 2005, wo auch gleich mal zum 1.1.2006 erhöht wurde, dem wir aber unwissenderweise nicht widersprachen. Nun aber möchte Westfalen zum 1.1.2008 kräftig erhöhen auf 2,12 pro Kubik. Ich habe denen den Unbilligkeitsvordruck geschickt und widersprochen, woraufhin ein Schreiben kam, dass das BGH Urteil nicht greife, man uns aber dennoch informiere, mit Statistiken über Preisindices etc. Nun die eigtl. Fragen: Unser Vertrag ist ein 2-Jahres Vertrag, nicht wie hier so oft 5 oder 10, sondern nur 2 die liefen lestztes Jahr aus und haben sich stillschweigend verlängert um 1 Jahr, könnte ich daher kündigen zum Mai 08 aber wir haben ja den Miettank, von daher die Fragen: Wenn ich widerspreche weil wir eine unzulässige Preisgleitklausel haben, darf dann Westfalen überhaupt erhöhen ? Wer muss klagen, die oder wir, wenn wir uns weigern den neuen Satz zu zahlen? Kann die Westfalen genau wie wir fristgerecht jedes Jahr kündigen ? Kann man sich mit denen einigen, dass man den Tank kauft, da steht leider nur, wenn der Kunde den Verbleib wünscht und Westfalen dem zu stimmt, dann ist der Zeitwert zu ersetzen ? Ich meine die Lösung Tank abkaufen, wäre mir ganz angenehm, daher weiss ich nicht, ob ein Prozess sinn macht oder ob man auch so sich einigen kann... Wie hoch ist denn der Zeitwert, der Tank war gebraucht und aus 2002... Vielen Dank und viel Grüße,
Dirk.
gastanker:
Hallo delo,
nun Westfalen wird erhöhen egal ob du widersprichst oder nicht. Du kannst zwar versuchen die Endabrechnung für das Jahr (bzw. die letzten 12 Moante) zu dem Preis bezahlen, wie vor der Erhöhung, nur werden sie die Differenz einklagen.
Zum Thema Kündigung, du kannst den Vertrag zum Mai eines jeden Jahres mit einer Frist von 3 Monaten kündigen. Also die Kündigung muss spätestens Ende Januar/Angang Februar bei Westfalen eingehen.
Ja auch Westfalen kann dir den Vertrag kündigen, z.B. wenn du nicht bezahlst oder sonst den Vertrag brichst (z.B. bei Fremdbefüllung).
Stelle doch einfach mal eine Kaufanfrage an Westfalen, zu welchen Konditionen sie dir den Tank verkaufen würden und entscheide dann. Zu welchen Preis sie das allerdings machen, kann ich dir nicht sagen. Ich denke mal nicht, dass sie ihn billigst an dich verkaufen werden.
Gruß gastanker
Watzl:
The same procedure as every time.
Leider, leider, leider........
Machen sie es kurz und schmerzlos. Steigen sie aus dem Vertrag aus. Es ist keine Besserung zu erwarten. Es wird immer das gleiche Spielchen getrieben. In der Hoffnung , dass der Kunde am Ende vollkommen entnervt aufgibt und nicht etwa kündigt, sondern bleibt und die Kröten schluckt.
Haben sie eine passende Rechtsschutzversicherung, dann gehen sie den juristischen Weg. Was sie dazu noch brauchen ist ein Anwalt, der dieses Flüssiggasgeschäft versteht. Beim Bunde der Energieverbraucher bekommen sie da sicherlich eine gute Adresse.
Guten Erfolg
H. Watzl
Sclerocactus:
Eigentum ist halt immer noch das Beste.
Dann bestimme ich wer mich beliefert.
marten:
@Sclerocactus
Wenn es denn Alternativen gibt.
siehe hier
\"Millionenbussen gegen Flüssiggasunternehmen\"
http://www.energienetz.de/index.php?itid=84&content_news_detail=6957&back_cont_id=4043
gruss
marten
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