Die von den Energieverbrauchern Main-Kinzig initiierte und vom Bund der Energieverbraucher durchgefochtene Klage gegen die Stadtwerke Gelnhausen/E.ON-Mitte ware gestern auch in der zweiten Instanz vor dem OLG Frankfurt erfolgreich. Streitgegenstand waren/sind die Preisänderungsklauseln der Stadtwerke Gelnhausen in ihrem Vario-Tarif für Strom, die völlig intransparent sind und von den Gerichten aus entsprechend als rechtswidrig bezeichnet wurden.
Dies kann, sobald das Urteil rechtskräftig wird, unangenehme Konsequenzen für die Stadtwerke Gelnhausen/E.ON-Mitte haben, da sich nun Rückforderungsansprüche auf die Preisanteile ergeben, die sich auf diese Preisänderungsklausel bezieht. Vermutlich wird dies auch noch etwas Puzzlespiel bedeuten.
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Frankfurter Rundschau