Energiepreis-Protest > Bundesweit / Länderübergreifend
Neue Energieabteilung beim Bundeskartellamt
RR-E-ft:
Neue Energieabteilung beim Bundeskartellamt
Ansprechpartner für Preismissbrauch im Energiebereich ist die neu geschaffene Beschlusskammer B 10.
e-Stromer:
von
Pressestelle [pressestelle@bundeskartellamt.bund.de]
Auszug:
„…Insbesondere wird das Vergleichsmarktkonzept (Vergleich der Strom- und
Gaspreise zwischen strukturell vergleichbaren Unternehmen) erleichtert, die
Kontrolle der Angemessenheit der Kosten auf eine gesetzliche Grundlage
gestellt, die Beweislast für überhöhte Preise in gewissem Umfang den
Unternehmen auferlegt und der Sofortvollzug von Entscheidungen der
Kartellbehörden festgeschrieben…“
Dies liest sich für mich, als ob es Einschränkungen geben soll.
Gruß
e-Stromer
RR-E-ft:
@e-stromer
Pressemitteilung des BKartA
Wie sich diese für einzelne liest, von diesen gelesen und verstanden wird, ist relativ egal.
Auf den Seiten des Bundeskartellamtes ist noch nicht einmal die aktuelle Fassung des GWB veröffentlicht. § 29 GWB ist nach der dort veröffentlichten Fassung angeblich weggefallen. Wie muss sich das erst lesen. :rolleyes:
ich bin´s:
@RR-E-ft
Na, das Bundeskartellamt befindet sich insofern zumindest in guter Gesellschaft (vgl. http://norm.bverwg.de/jur.php?gwb,29)
\"Anderer Auffassung\" allerdings das BGBl ;-) http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl107s2966.pdf
enerveto:
EMmail:
poststelle@bundeskartellamt.bund.de
Bundeskartellamt
– Beschlussabteilung B 10
Missbrauchsaufsicht bei Strom, Gas und Fernwärme-
Bonn
16.01.2008
Stadtwerke Lingen GmbH, Gaspreis, Tariffestsetzung zum 01.01.2008
Tarifentwicklung 01.01.2003 bis 01.01.2008
Rohölpreis auf dem Weltmarkt als Begründung
Sehr geehrte Damen und Herren,
in mehreren Pressemitteilungen wird berichtet, dass Sie zur Umsetzung der „Preismissbrauchsnovelle - § 29 GWB“ eine neue Beschlussabteilung – B 10 – eingerichtet haben. Diese soll zusammen mit Landeskartellbehörden vor allem die Angemessenheit der Strom- und Gaspreise wettbewerbsrechtlich überprüfen.
„Jetzt geht es intensiver als bisher darum, unmittelbar zum Nutzen des Verbrauchers zu prüfen und – wo erforderlich – sicherzustellen, dass die Preise auf den Strom- und Gasmärkten wettbewerbsrechtlich sind.“
Der Präsident des Bundeskartellamtes, Bernhard Heitzer, hat sich in einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung am 26.10.2007 u.a. wie folgt geäußert: „…Die angekündigten Preiserhöhungen von Eon und RWE seien ‚dreist’. …Denn hinter einer Missbrauchsuntersuchung steht ja sehr deutlich der Vorwurf ,ihr handelt unredlich’. Die Reputation der Energiewirtschaft ist schon hinreichend ramponiert …“
Die Monopolkommission spricht von „Vermachtete Marktstruktur... sieht in der bloßen Weitergabe von Kosten eines Quasi-Monopolisten eine große Gefahr, da diese Kosten in der Regel überhöht sind…\"
Es gibt also keine Begründung für eine weitere Erhöhung des Strompreises.
Die Energiewirtschaft hat bei den Verbrauchern jegliche Glaubwürdigkeit eingebüßt.
Es ist nicht einzusehen, warum im Gesamtpreis der Preisanteil „Vertrieb und Gewinn“ in 60 Monaten durch mehrmalige zweistellige Erhöhungen insgesamt um 137,6 Prozent gestiegen ist.
Sie erhalten nachstehend – auszugsweise – meinen Einwand gegen eine erneute Erhöhung des Gastarifs durch den regionalen Gasversorger, die Stadtwerke Lingen GmbH.
Dazu erhalten Sie als Anhang-Datei (EXCEL-Format) auch die entsprechenden Berechnungen. Hier ist die unbillige Preisgestaltung des Versorgers ersichtlich.
Mit freundlichen Grüßen
__________________________________________________________________
Stadtwerke Lingen GmbH
10.01.2008
Kundennummer …, Vertragsnummer …, Erdgas
Einwand gem. § 315 BGB, Tariffestsetzung zum 01.01.2008
Ihr Schreiben vom 16.11.2007, Lingener Tagespost vom 15.11.2007 und 17.11.2007
Tarifentwicklung vom 01.01.2003 bis 01.01.2008
Sehr geehrte Damen und Herren,
durch den Gas-Tarif netto (Gesamtpreis: Arbeits- und Grundpreis) beträgt die Mehrbelastung eines Haushaltskunden der Stadtwerke Lingen GmbH - bei einem Musterverbrauch von 35.000 Kilowattstunden pro Jahr (33.540 kWh = 3.000 L Heizöl HEL)
- seit 01.01.2000 935,65 €/Jahr + 106,6 % und seit dem 01.01.2003 682,82 €/Jahr + 60,4 %.
Anlage
Der Gas-Tarif besteht aus dem Arbeitspreis und dem Grundpreis.
Der Arbeitspreis netto setzt sich aus folgenden Anteilen zusammen:
Vertrieb und Gewinn, Netznutzung, Konzessionsabgabe, Erdgassteuer.
Der Grundpreis netto hat folgende Anteile:
Vertrieb und Gewinn, Netznutzung, Messung, Abrechnung.
Zum Nettopreis kommt noch die Umsatzsteuer hinzu.
Der von den Stadtwerken Lingen insbesondere zu verantwortende, weil beeinflussbare Preisanteil „Vertrieb und Gewinn“ hat sich – bei einem Musterverbrauch von 35.000 kWh/Jahr –
im Vergleich 01.01.2003 zum 01.01.2008 wie folgt verändert: Anlagen
Arbeitspreis netto: + 147,4 %
(01.04.2003 +21,9%; 01.01.2005 +25,0%; 01.10.2005 +26,5%; 01.01.2006 +20,9%;
01.04.2006 -6,9%; 01.10.2006 +15,9%; 01.01.2007 -5,8%; 01.04.2007 -9,3%; 01.01.2008 +15,3%).
Grundpreis netto:+ 56,3 %
(01.01.2008 +56,3%).
Gesamtpreis (Arbeit und Grund) netto: + 137,6 %.
(01.04.2003 + 19,5%; 01.01.2005 +22,8%; 01.10.2005 +24,5%; 01.01.2006 +19,7%;
01.04.2006 -6,6%; 01.10.2006 +15,1%; 01.01.2007 -5,6%; 01.04.2007 -8,9%; 01.01.2008 +17,4%).
Es ist nicht einzusehen, warum im Gesamtpreis der Preisanteil „Vertrieb und Gewinn“ in 60 Monaten durch mehrmalige zweistellige Erhöhungen insgesamt um 137,6 Prozent gestiegen ist.
Der Preisanteil „Vertrieb und Gewinn“ am Gesamtpreis (Arbeit und Grund) hat sich dadurch in der Zeit vom 01.01.2003 bis 01.01.2008 netto um 762,75 €/Jahr + 137,6 % erhöht.
Ebenfalls ist festzustellen, dass der Preisanteil „Vertrieb und Gewinn“ am Gesamtnettopreis
vom 01.01.2003 von 49,0 % bis 01.01.2008 auf 72,7 % um 23,7 Prozentpunkte gestiegen ist.
Auch das ist außerordentlich und ein Indiz für die Unbilligkeit. Anlagen
…
Der von Ihnen geforderte Gaspreis besteht nicht nur aus Bezugskosten.
Das Netzentgelt der Stadtwerke Lingen GmbH wurde durch die Bundesnetzagentur (Beschluss vom 27.04.2007) zur Berechnung an die Endverbraucher ab 01.05.2007 insgesamt erheblich gekürzt:
Bundesnetzagentur, Beschlusskammer 9, Regulierung Netzentgelt Gas
Arbeitspreis: Netznutzung – 0,133 Cent/kWh -22,1 %;
Grundpreis: Netznutzung – 35,10 €/Jahr -64,8 %,
Messung + 2,14 €/Jahr +18,6 %, Abrechnung – 0,43 €/Jahr -3,3 %.
Gesamtpreis (Arbeit und Grund) netto: Netznutzung – 30,9 %; Messung u. Abrechnung + 7,0 %.
Anlage
Damit war das Netzentgelt der Stadtwerke bis zum 30.04.2007 unbillig überhöht.
Die geänderten Netzentgelte sind von den Versorgern sofort anzuwenden. Die Genehmigung ist befristet bis zum 31.03.2008.
Die Stadtwerke Lingen GmbH hat die geänderten Netzentgelte ab 01.05.2007 nicht an die Kunden weitergegeben. In den Netzentgelten ist von der Bundesnetzagentur schon ein Gewinn einkalkuliert.
Durch diese unterlassene Preisreduzierung ist der Preisanteil „Vertrieb und Gewinn“ am Gesamtpreis zum 01.05.2007 im Verhältnis zum vorherigen Preisanteil vom 01.04.2007 gestiegen (+ 7,1 %).
Das von der Bundesnetzagentur um 0,133 Cent/kWh gekürzte verbrauchsabhängige Netzentgelt wurde dem Preisanteil „Vertrieb und Gewinn“ am Arbeitspreis zugeschlagen (+ 4,4 %).
Der Arbeitspreis ist insoweit um 0,133 Cent/kWh unbillig überhöht.
Das von der Bundesnetzagentur um 33,39 €/Jahr gekürzte verbrauchsunabhängige Netzentgelt - bestehend aus Grund-, Mess-, Abrechnungsentgelt – wurde dem Preisanteil „Vertrieb und Gewinn“ am Grundpreis zugeschlagen (+ 56,3 %).
Für den Preisanteil „Vertrieb und Gewinn“ am Grundpreis als verbrauchs- und lieferunabhängigen Grundpreis gibt es keine Berechtigung.
Es handelt sich insoweit um eine kartellrechtswidrige Entgeltbestimmung eines marktbeherrschenden Unternehmens. Die Eigenkapitalverzinsung und Substanzerhaltung des Netzes wird über die Netzentgelte gem. GasNEV abgegolten, die schon im Gaspreis Arbeit enthalten sind.
Der Grundpreis ist um 92,69 €/Jahr unbillig überhöht.
Ich bestreite, dass alle zwischenzeitlichen Kostensenkungen vollständig an mich weitergegeben wurden.
…
Der Heizölpreis (HEL) musste bisher als Alibi für die Entwicklung des Verbraucher-Gaspreises herhalten.
Eine Entwicklung des Heizölpreises wird beim Gaspreis von den Versorgern - wenn überhaupt - nur willkürlich nachgebildet. Anlage
In Ihrem Schreiben vom 16.11.2007 begründen Sie die Neufestsetzung des Tarifs ab 01.01.2008 nunmehr wie folgt:
„Grund für den Preisanstieg sind die auf Rekordniveau gestiegenen Ölpreise auf dem Weltmarkt, die sich auch in den Einkaufspreisen der Stadtwerke niederschlagen.“
…
Bei dem auf Dollarbasis gehandelten Rohöl ist jedoch der Wechselkurs Dollar / Euro zu berücksichtigen. Danach kann von „auf Rekordniveau gestiegen“ keine Rede mehr sein. Der Rohöl-Weltmarktpreis in Euro liegt zurzeit in etwa auf dem Niveau von Juli 2006, nachdem er in der Zwischenzeit (Juli 2006 – Oktober 2007) niedriger war (TECSON-DIGITAL, Wulfsfelder Weg 2a, D-24242 Felde i.Holst. ww.tecson.de/prohoel.htm )
.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle berichtet am 05.12.2007 - R10/2007:
„…Im Vergleich des 12-Monatszeitsraums November 2006 bis Oktober 2007 mit der entsprechenden Referenzperiode November 2005 bis Oktober 2006 … lag der Grenzübergangspreis für die Tonne Importrohöl … im Schnitt um 2,5 % niedriger. …“ Anlage
Der Ölpreis ist im Gas-Importpreis jedoch schon vollständig abgebildet, insofern ist die eigentliche Grundlage für die Bezugskosten der Gas-Importpreis.
Die Erdgasimportpreise bewegen sich überhaupt nur wegen dieser Ölpreisbindung, ohne dass es dabei auf eine konkrete Ölsorte ankommt.
Es wäre angemessen, die Erdgasbezugskosten auf die vom BAFA veröffentlichten Erdgasimportpreise zu indexieren.
Der Gas-Importpreis ist von Januar bis Oktober 2007 gegenüber 2006 jeweils zum Monat des Vorjahres zum Teil erheblich gesunken (Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle –BAFA): Januar 2007 +7,3; Februar -0,7; März -4,4; April -8,7; Mai: -13,0; Juni: -11,7; Juli: -11,0; August: -11,7; September: -9,8; Oktober -8,4 Prozent. Anlage
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle berichtet am 17.12.2007 - G10/2007:
„…Der durchschnittliche Grenzübergangspreis ist im betrachteten zwölfmonatigen Zeitraum im Vergleich zur Referenzperiode um 2,9 % gesunken. …“ Anlage
In Anbetracht der Erdgasimportpreise in ihrer absoluten Höhe (Wert der Ware an der deutschen Grenze) wie auch der aktuellen Erdgasnotierungen an der Gasbörse der Leipziger EEX gehe ich davon aus, dass die Erdgaspreise vollkommen überhöht sind:
Anlage
Es besteht also ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen den Gas-Importpreisen und den Gas-Haushaltskundenpreisen.
Der Endverbraucherpreis dürfte sich nur so verändern, wie der Gas-Importpreis, abgesehen von den Netzkosten, der Umsatzsteuer, Erdgassteuer, Konzessionsabgabe und dem Brennwert.
Der Gas-Importpreis hat sich vom 01.01.2003 bis 01.10.2007 von 1,2223 auf 1,9701 Cent/kWh erhöht = + 0,7478 Cent/kWh.
Der Preisanteil „Vertrieb und Gewinn“ am Arbeitspreis der Stadtwerke Lingen wird zum 01.01.2003 mit 1,4141 Cent/kWh ermittelt.
Unter diesen Voraussetzungen kann der Preisanteil „Vertrieb und Gewinn“ am Arbeitspreis zum 01.10.2007 berechnet werden: 1,4141 + 0,7478 = 2,1619 Cent/kWh.
Der Preisanteil „Vertrieb und Gewinn“ am Arbeitspreis hat sich jedoch vom 01.01.2003 bis 01.10.2007 von 1,4141 um 1,6209 erhöht auf 3,0350 Cent/kWh.
Der Preisanteil „Vertrieb und Gewinn“ am Arbeitspreis ist zum 01.10.2007 damit um
3,0350 – 2,1619 = 0,8731 Cent/kWh = 40,4 % überhöht.
…
Die Versorgung von Haushaltskunden mit Gas und Strom erfolgt nach wie vor marktbeherrschend und unterliegt damit dem Verbot des Preishöhenmissbrauchs entsprechend dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hierbei ist z.B. zu prüfen, ob der Tarif der Stadtwerke Lingen GmbH ungerechtfertigt höher ist als vergleichbare Versorger. Das Bundeskartellamt hatte unlängst Unterschiede bis zu 40 Prozent festgestellt.
Ich bin nach wie vor nicht bereit, von Ihnen einseitig festgelegte Preise zu bezahlen, die im Widerspruch zu dieser klaren gesetzlichen Verpflichtung gebildet wurden (vgl. BGH NJW 2006, 684 [685] Rn. 13 am Ende).
Mit freundlichen Grüßen Anlagen
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