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Keine Freigabe des Gastanks trotz Vertragsklausel?

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Sissy69:
Wir haben in unserem Liefervertrag mit der Fa. Drachengas (mit dem wir auch den Gastank gemietet haben) eine Klausel aufnehmen lassen, in der uns zugesichert wird, dass wir - wenn wir einen günstigern Anbieter finden - wir auch von dort GAs beziehen dürfen. Als das letztes Jahr der Fall war, hat Drachengas sich geweigert, den Tank zur Betankung durch das andere Unternehmen freigeben zu lassen. Damit wurde diese Klausel meines Erachtens verletzt und unwirksam. Hat jemand ähnliche Erfahrungen? Ich überlege, ob ich rechtliche Schritte einleite. DAs wird aber wahrscheinlich ewig dauern und man muss ja zwischendurch doch tanken.

Watzl:
Selbes Problem gab es vor ein paar Jahren in einem mir gekannten Fall.
Einmal hat man die Freigabe erteilt, einem andere Kunde dieser Firma hat man ein paar Tage später diese Freigabe verweigert.

Was nützen Verträge, wenn man sich nicht daran hält?

Die Firmen wissen offensichtlich, dass die Kunden den langen juristischen Atem nicht haben und dann evtl auch noch ohne Rechtsschutzversicherung dastehen, was ein Handeln umso mehr mit einem finanziellen Risiko verknüpft. Die Kunden werden dann schon einlenken. Auf Firmenseite leistet man sich Anwälte, die diese Situationen dann immer wieder zugunsten der Firmen meistern. Anwälte kosten Geld. Mit einem Teil des teuer verkauften Gases, kann man sich das dann eben schon mal leisten.

Hat D...Gas wenigstens den eigenen Preis reduziert? In den Verträgen heißt es oft sinngemäß so: wenn ein anderer....., dann kann der Kunde bei seiner Vertragsfirma das Gas zu denselben günstigen Konditionen beziehen.

Zitieren sie doch den Außendienstmitarbeiter mal ins Haus und lassen sich das von ihm erklären. Briefpapier ist so geduldig!

Rechtliche Schritte wären natürlich angebracht. Haben sie eine Rechtsschutzversicherung, die das abdecken würde?

Eigentlich wäre hier auch der Gang zu den Verbraucherschützern angesagt aber dort ist man in Sachen Flüssiggas und Verträge absolut unterbelichtet.
Kaum verständlich, macht man sich dort doch immer zum Anwalt des kleinen Verbrauchers.
Guten Erfolg!
H. Watzl

Sissy69:
Es steht in unserem Vertrag \"wenn Drachengas diesen Preis nicht halten kann, kann der Kunde vom Wettbewerb beziehen\". Ich denke auch, ich werde mal den Aussendienstmitarbeiter herbestellen. Bis jetzt haben wir meistens den Preis bekommen bei Drachengas, letztes Jahr waren sie einen halben Cent teurer. Ich habe schon überlegt, ob man mit dem Vertrag nicht eine einstweilige Anordnung erwirken kann, weil ein Rechtsstreit zu lange dauert und man ja erstmal tanken muss. Die KLausel steht ja eindeutig drin und ist auch nicht anders auszlegen.

Vielen Dank für deine Antwort.
Mfg
Sissy

Watzl:
Das Problem bei der Sache ist:
auch wenn D... Gas erlauben sollte, dass ein Wettbewerber in ihren Tank einfüllt, so bleibt immer noch das Problem, wer das dann macht.
Viele freie Händler lassen von derartigen Geschäften mittlerweilen die Finger, weil es immer noch für ihn nach der gültigen Rechtssprechung böse enden kann.

Ein anderer Vertragshändler wird das auch nicht tun, weil eine Krähe der anderen.. usw.

D..gas sollte zumindest des Preis des Wettbewerbers bieten!


Was lernt man daraus:
Gas-Verträge sind gut   ----   keine Gas-Verträge sind besser.


GUten Erfolg

H. Watzl

Pumuckel:
Hallo zusammen,

habe auch einen Miettank (Leider) und immer wieder den kampf dass ich keine Angebote auf dem freien Markt bekomme. Immer die gleiche Frage: Gehört der Tank Ihnen Nein? Dann bekommen sie auch kein Angebot. Wir dürfen sie sowieso nicht betanken. Desahlb meine Frage: Was passiert eigentlich wenn ich etwas schwindle und tanke ohne Freigabe? Kann mir mein Gasliefernat dem der Tank gehört was anhaben? Mein unterirdischer Tank ist übrigens Baujahr 1977 und alle Versuche das teil zu kaufen sind gescheitert.

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