Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Ablesung durch Fremdfirma mit EnWG vereinbar?

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Schwalmtaler:
Hallo zusammen,

im heutigen Zeitalter, wo es Internet und Telefon gibt, halte ich die vom Versorger an eine Fremdfirma vergebene generelle Ablesung von Strom- und Gaszählern für unnötig und nicht mit § 1 und 1 EnWG vereinbar!

Jeder sollte in der Lage sein seinen Zählerstand selbst abzulesen und dem Versorger mitzuteilen ( Zumindest Telefon hat wohl jeder bzw. 0,45 € für eine Postkarte). Sollte dieser berechtigte Zweifel am Zählerstand haben, kann man ja gezielt einen Ablesetermin mit dem Kunden vereinbaren und dann den Stand überprüfen.

Was sagt ihr dazu?

RR-E-ft:
@Schwalmtaler

Für Umfragen gibt es eine eigene Rubrik.

Möglicherweise könnte man auch im Laden seine Fleisch- und Wurstwaren selbst abwiegen....

Sclerocactus:
Der Ableser freut sich das er einen Job hat.

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